19. Sitzung des Stadtrates der Stadt Mayen

Mayener Stadtrat beschließtwiederkehrende Ausbaubeiträge

Mayener Stadtrat beschließt wiederkehrende Ausbaubeiträge

Nach vielen Monaten von Videokonferenzen tagte der Stadtrat im Bürgerhaus in Hausen wieder fast „normal“. Foto: WE

Mayen. Nach vielen Monaten von Videokonferenzen bei der gesamten Ratstätigkeit, tagte der Stadtrat am vergangenen Mittwoch erstmals wieder mit körperlicher Anwesenheit der Ratsmitglieder. Mimik und Gestik der Ratsleute sowie der ein oder andere nicht dramatische Zwischenruf gestalteten eine für Oberbürgermeister Meid relativ einfach zu führende Ratssitzung, die weitgehend an die Zeit vor Corona erinnerte. Unter den üblicherweise nicht diskutierten Mitteilungen der Verwaltung fasste Büroleiter Buttner den Ablauf der Ereignisse des 14. und 15. Juli in einem kurzen Bildervortrag zusammen. Erstaunliche Erkenntnis dabei war, dass die 4,7 Mio. Euro Schäden an städtischen Liegenschaften nicht so sehr durch die zwar heftigen aber nicht übermäßigen Niederschläge am 14. Juli verursacht wurden. Problematischer waren eher heftige Regenmengen schon Tage zuvor, die die Böden sehr stark gesättigt hatte.

Lüftungsanlagen in Schulen

Der Stadtrat hat den Einbau von stationären Raumlufttechnischen (RLT)-Anlagen in den städtischen Grundschulen und Kindertagesstätten beschlossen. Eine Realisierung soll jedoch nur insoweit erfolgen, als die entsprechenden Fördermittel gewährt werden. Der Neueinbau wird nur in Einrichtungen für Kinder unter 12 Jahren gefördert. Hierzu gehören Kindertagesstätten und staatlich anerkannte Schulen in öffentlicher und privater Trägerschaft. In den Mayener Grundschulen gibt es aktuell 29 Klassenräume und 26 weitere Gruppenräume, welche durch die Förderung mit Lüftungsanlagen ausgestattet werden können. Für die Kindertagesstätten wird derzeit davon ausgegangen, dass je Gruppe und zusätzlich für einen Mehrzweckraum je Kindertagesstätte eine RLT-Anlage benötigt wird. Für die im Neubau befindliche Kindertagesstätte in der Weiersbach ist eine Lüftungsanlage bereits vorgesehen. Insoweit ergibt sich ein Bedarf von insgesamt 18 Anlagen.

Bebauungspläne beschlossen

Wie üblich, hatte der Rat über eine Reihe von Flächennutzungsplanänderungen und Bebauungsplänen zu beschließen. Bestehende Unklarheiten sind dabei regelmäßig in den Ausschüssen bereits geklärt, so dass die Beschlüsse weitestgehend ohne weitere Aussprache und sehr zügig abgearbeitet werden können. Im Normalfall handelt es sich um Vorgaben, die die zukünftige bauliche Gestaltung eines Bereiches regeln oder ändern soll. Anders war dies in einem kleinen Teil an der Polcher Straße. Mit dem beschlossen aufzustellenden Plan „Polcher Straße II“ werden neben Neuem im Nachhinein auch Maßnahmen rechtlich abgesichert, die die Bauverwaltung einem Investor bereits genehmigt hat.

Wiederkehrende Ausbaubeiträge

Der Stadtrat hat die Satzung der Stadt Mayen über die Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen nach § 10 a des rheinland-pfälzischen Kommunalabgabengesetzes für straßenbauliche Maßnahmen und die zugehörige Satzung der Stadt Mayen zur Verschonung von Abrechnungsgebieten gemäß § 14 der Satzung zur Erhebung von wiederkehrenden Beiträgen für den Ausbau von Verkehrsanlagen der Stadt Mayen beschlossen. Bevor das neue System eingeführt werden kann, müssen nach der einmaligen Ausbaubeitragssatzung entstandene Beitragspflichten abgerechnet werden. Daher wurde die Satzung ohne Datum des In-Kraft-Tretens beschlossen. Die Veröffentlichung erfolgt, sobald alle Altmaßnahmen abgerechnet sind.

Lange Zeit hatten sich die Mayener Christdemokraten mit Bedenken gegen die Einführung der wiederkehrenden Ausbaubeiträge gewehrt, die von den Sozialdemokraten schon vor vielen Jahren ins Gespräch gebracht wurden. Wirkliche Bewegung kam in die Sache erst, nachdem das Land im Mai 2020 die grundsätzlich flächendeckende Einführung des wiederkehrenden Straßenausbaubeitrags beschloss. Alle Gemeinden und Städte haben – soweit nicht schon geschehen – bis 31.12.2023 auf wiederkehrende Beiträge umzustellen. Ihre Bedenken seinen zwar nicht ausgeräumt startete CDU-Fraktionsvorsitzender Christoph Rosenbaum, aber seine Fraktion würde den Vorlagen jetzt zustimmen, um keinen Stillstand in der Stadt zu haben. Bürgermeister Mauel informierte den Rat, dass in den vorliegenden Satzungen die letzten Erkenntnisse der Rechtsprechung abgebildet seinen, auch und besonders die Größe von Abrechnungsgebieten betreffend. Die Kosten hingen vom Ausbauprogramm ab, also welche Straßen in welchem Gebiet und in welchem Zeitraum vom Rat beschlossen werden.

SPD-Fraktionsvorsitzender Helmut Sondermann begrüßte die Äußerungen der CDU, ebenso wie weitere Parteien und hoben dabei besonders den Solidargedanken hervor. Auch Ekkehard Raab befürwortete für die FDP die gefassten Beschlüsse und ergänzte seine Äußerungen mit einem aktuellen Beispiel. In überschlägigen Berechnungen seiner Partei müsste jeder Betroffene am Beispiel des Wasserpförtchens nach der alten Regelung mit Kosten von rund 50 Tsd. Euro rechnen. Auch Oberbürgermeister Meid zeigte sich froh über die gefassten Beschlüsse. Seine Verwaltung habe zur Ausführung schon sehr viel Vorarbeit geleistet.

Stadtdörfer Alzheim und Hausen

Nachdem Ortsvorsteher Lothar Geisen aus Alzheim Ende 2020 auf das Modellvorhaben aufmerksam gemacht hatte, erfolgte Anfang 2021 der Antrag zur Teilnahme der Ortsteile Alzheim und Hausen durch die Verwaltung. Die Zusage für beide Ortsteile erfolgte schon Ende Januar durch das Ministerium des Innern und für Sport. Sowohl Alzheims Ortsvorsteher Geisen als auch Hausens Ortsvorsteher Karl-Josef Weber zeigten sich begeistert über die hohe Beteiligung von Bürgern in ihren jeweiligen Stadtteilen. Unter Leitung des Planungsbüros Stadtimpuls wurde für jeden Stadtteil Ziele und Maßnahmen zur weiteren Ortsentwicklung erstellt und priorisiert. Der Stadtrat nahm Kenntnis davon und beauftragte die Verwaltung jetzt den Rahmenförderantrag auf Grundlage der Maßnahmentabellen zu erstellen und ihn vorab mit dem Ministerium des Inneren und Sport abzustimmen. Der Rahmenförderbescheid wird noch dieses Jahr erwartet, so dass hoch priorisierte Maßnahmen gleich Anfang nächsten Jahres begonnen werden können.

Haushaltsplan 2022

Der Oberbürgermeister nutzte wie gewohnt die vorletzte Ratssitzung des Jahres zur Einbringung des Haushaltsplanentwurfs für das kommende Jahr. Mit dem Versuch einer realistischen Einschätzung blickte Dirk Meid zunächst kurz auf die vergangenen beiden Jahre. Nachdem die Ergebnisrechnung 2019 noch mit einem Plus abschließen konnte, waren die Planungen für 2020 mit dem Eintreffen der Pandemie schnell hinfällig. Dennoch war die Stadt Mayen nicht so schlimm betroffen wie andere Kommunen. Vor allem die Gewerbesteuereinnahmen blieben relativ konstant. Auch der Haushaltsverlauf 2021 ist nach den Worten Meids erfreulich. Die Einnahmen aus der Gewerbesteuer liegen aktuell über den Planungen. Leider bestehen immer noch erhebliche Differenzen mit dem Landkreis bezüglich der Erstattungen für das Jugendamt.

Anhebung der Grundsteuer B

Beim Haushalt 2022 ist vor allem die Gewerbesteuer unsicher. In kommenden Jahr erfolgt bei vielen Zahlern die Abrechnung des Corona-Jahres 2020. Das Minus des Entwurfs liegt im Ergebnis noch bei 3,5 Mio. Euro und beim Finanzhaushalt bei 4,9 Mio. Euro. Erste Gespräche mit der Genehmigungsbehörde deuten bei einem unausgeglichenen Haushalt darauf hin, dass eine Anhebung der Grundsteuer B auf 535 Prozentpunkte (aktuell 425) als unverzichtbar angesehen wird. Die Zahl 535 ist der Durchschnitt aller Flächenländer ohne das mit allgemein niedrigen Zahlen aufwartende Rheinland-Pfalz. Selbst hier liegen die Hebesätze der Stadt Mayen deutlich unter dem Durchschnitt großer kreisangehöriger Städte. Bei einer Steuererhöhung im Bereich der Grundsteuer B beließe die Genehmigungsbehörde der Stadt ihre Freiräume bei der Gewerbesteuer und bei den Investitionen. Auch diese betrachtete Oberbürgermeister Meid vorsichtig kritisch. Es müssten aus Vorjahren etwa 10 Mio. Euro nicht realisierte Vorhaben nach 2022 verschoben werden und es sind 12 Mio. Euro neuer Vorhaben geplant. So sinnvoll all diese Projekte sein mögen, wir werden das niemals umsetzen können.