Politik | 02.10.2021, 09:09 Uhr

Überschwemmungsgebiet im Kreis Ahrweiler neu festgelegt

Nach Flutkatastrophe: Neues Überschwemmugsgebiet für die Ahr

Schutz vor Hochwasser: Die Überschwemmungsgebiete an der Ahr sind neu festgelegt worden. Foto: Pixabay
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Kreis Ahrweiler. Die SGD Nord hat das Überschwemmungsgebiet an der Ahr im Landkreis Ahrweiler neu abgegrenzt. Um möglichst schnell Rechtssicherheit zu schaffen, wird im laufenden Festsetzungsverfahren eine Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes durch sogenannte Arbeitskarten sichergestellt. Mit der Veröffentlichung im Staatsanzeiger Rheinland-Pfalz ist dieses ab dem 04.10.2021 gültig. Gleichzeitig tritt die bisherige Rechtsverordnung vom 04.08.2005 außer Kraft.

Experten der SGD Nord werden in den vom Hochwasser betroffenen Gemeinden im Landkreis Ahrweiler mit Bürgerversammlungen informieren. Hier wird den Bürgerinnen und Bürgern das Kartenmaterial erläutert und deren Fragen zu Hintergründen und Folgen des neuen Überschwemmungsgebiets werden beantwortet. 

Anlass für die Abgrenzung des neuen Überschwemmungsgebietes war die Flutkatastrophe an der Ahr im Juli dieses Jahres. Infolgedessen hat die SGD Nord als Obere Wasserbehörde in Zusammenarbeit mit dem Landesamt für Umwelt Rheinland-Pfalz (LfU) die Abgrenzung vorgenommen. Die zugehörigen Karten können seit dem 30.09.2021 auf der Homepage der SGD Nord abgerufen werden. 

Zum Hintergrund: Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist ein wichtiger Beitrag zum vorbeugenden Hochwasserschutz. Als Obere Wasserbehörde kommt die SGD Nord damit der bundesgesetzlichen Forderung des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) nach.  Danach werden Überschwemmungsgebiete für ein Hochwasser bemessen, das statistisch seltener als einmal in einhundert Jahren (HQ 100) auftritt. Ziel der Festsetzung von Überschwemmungsgebieten ist es, Flächen von neuen Schadenspotenzialen freizuhalten. Bestimmte Handlungen, wie zum Beispiel das Bauen im Überschwemmungsgebiet, werden daher unter Genehmigungsvorbehalt gestellt. Pressemitteilung SGD Nord

Weitere Informationen und Kartenmaterial: Die Karten und der Verordnungstext sind im Internet einsehbar unter https://s.rlp.de/uuAQT

Schutz vor Hochwasser: Die Überschwemmungsgebiete an der Ahr sind neu festgelegt worden. Foto: Pixabay

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