SPD Lahnstein blickt auf Veranstaltung mit Minister Clemens Hoch zum neuen Bestattungsgesetz zurück

Lahnstein. Die SPD Lahnstein blickt auf die Veranstaltung „60 Minuten Landespolitik“ zurück, zu der der rheinland-pfälzische Gesundheitsminister Clemens Hoch ins Jugendkulturzentrum eingeladen war. Anlass war die vom Landtag wenige Tage zuvor am 10. September verabschiedete umfassende Novelle des Bestattungsgesetzes, das nach mehr als 40 Jahren grundlegend reformiert wurde.
Bürgerinnen und Bürger, darunter auch Vertreterinnen und Vertreter der Bestatterinnung, Steinmetze und Standesbeamte, nutzten die Gelegenheit, sich über die neuen Regelungen zu informieren und mit dem Minister ins Gespräch zu kommen. Hoch stellte dabei heraus, dass das Ziel des Gesetzes sei, die Bestimmungen an die gesellschaftliche Vielfalt und die heutigen Bedürfnisse im Umgang mit Tod, Abschied und Gedenken anzupassen. Mit der Reform verfüge Rheinland-Pfalz nun über eines der modernsten und fortschrittlichsten Bestattungsgesetze bundesweit.
Die Reform umfasst eine Vielzahl von Änderungen, die weit über technische Detailfragen hinausgehen und direkt das alltägliche Leben vieler Menschen betreffen. Dazu zählt die Abschaffung der generellen Sargpflicht, die jedoch weiterhin für Feuerbestattungen notwendig bleibt. Ebenfalls neu ist die Möglichkeit von Flussbestattungen, zum Beispiel in Rhein, Mosel und Lahn, die in wasserlöslichen Urnen durchgeführt werden dürfen und damit eine Alternative zur klassischen Seebestattung auf Hochsee darstellen.
Künftig kann die Asche Verstorbener außerdem geteilt werden, um etwa Erinnerungsstücke wie Schmuck oder Gedenkdiamanten herzustellen, oder eine Urne im Familienkreis aufbewahrt werden – vorausgesetzt, der Wille der oder des Verstorbenen wurde zu Lebzeiten schriftlich festgehalten. Minister Hoch betonte, dass eine solche Willenserklärung nicht notariell beglaubigt werden müsse, die Schriftform aber zwingend sei. Ohne eine solche Verfügung bleibt die Beisetzung auf dem Friedhof die Regel. Wichtig sei zudem, dass Angehörige keine eigenmächtigen Beisetzungen oder Verstreuungen vornehmen dürfen. Dies sei in allen Fällen Aufgabe der Bestatterinnen und Bestatter, die für einen würdevollen Ablauf und die Einhaltung der Vorgaben sorgen.
Die langjährige Lahnsteiner SPD-Vorsitzende Gabi Laschet-Einig begrüßte besonders die neuen Regelungen für Sternenkinder, also Kinder, die vor der 24. Schwangerschaftswoche oder mit einem Geburtsgewicht unter 500 Gramm versterben. Ihnen wird künftig ein Recht auf eine würdevolle Bestattung zugesichert, um den Eltern Raum für Trauer und Erinnerung zu geben. Ebenso neu ist die verpflichtende Obduktion bei unklaren Todesursachen von Kindern bis zu sechs Jahren. Diese soll der besseren Aufklärung möglicher Ursachen, etwa bei Schütteltraumata, dienen und damit den Kinderschutz stärken.
Die SPD-Landtagskandidatin Adriana Kauth hob in ihrem Beitrag hervor, dass die Reform eine gelungene Balance zwischen Traditionsbewusstsein und moderner Flexibilität darstelle. Sie betonte, dass das neue Bestattungsgesetz mehr Entscheidungsfreiheit bei der Wahl der Bestattungsform eröffne, Angehörigen neue Gestaltungsmöglichkeiten gebe und damit vielen Menschen schon zu Lebzeiten Trost spenden könne, wenn sie wissen, dass ihre Wünsche oder die ihrer Angehörigen respektiert werden.
Minister Hoch stellte sich den zahlreichen Fragen aus dem Publikum, die von praktischen Abläufen über Fragen der Kosten bis hin zu ethischen und religiösen Aspekten reichten. Deutlich wurde, dass die Reform nicht nur technische Vorgaben verändert, sondern bewusst auch kulturelle und gesellschaftliche Entwicklungen aufgreift. Dabei zeigte sich, dass dies auch zu großen Herausforderungen für die Kommunen führen kann, etwa wenn es zu einem weiteren Rückgang der Grabbestattungen auf kommunalen Friedhöfen kommt.
Die SPD-Ortsvorsitzenden Judith Ulrich und Jochen Sachsenhauser dankten Minister Hoch für sein Kommen und den informativen Austausch zu einem Thema, das jede und jeden früher oder später betrifft.
Pressemitteilung der SPD Lahnstein