Politik | 12.04.2022

Dem Mann wird unter anderem vorgeworfen, beinahe einen vierjährigen Jungen mit seinem Auto während einer Verfolgungsjagd mit der Polizei umgefahren zu haben.

Weißenthurm: 37-Jähriger steht wegen versuchten Mordes vor Gericht

Symbolbild.  Foto: Polizei NRW

Koblenz. Die Staatsanwaltschaft legt dem 37-jährigen Angeklagten zur Last, am 03.02.2021, ohne im Besitz einer Fahrerlaubnis zu sein, durch grob verkehrswidriges und rücksichtsloses Verhalten versucht zu haben, sich einer Verkehrskontrolle durch Polizeibeamte zu entziehen, sodass es im Stadtgebiet von Weißenthurm zu einer Verfolgungsfahrt gekommen sei. Mehrfach habe der Angeklagte hierbei Geschwindigkeiten bis zu 148 km/h erreicht und Passanten, insbesondere Kleinkinder, erheblich gefährdet, indem er diese mit hoher Geschwindigkeit und geringem Abstand passiert habe. An einer Engstelle ohne Bürgersteig habe ein Vater seinen vierjährigen Sohn gerade noch von der Straße ziehen können, bevor der Angeklagte nur wenige Zentimeter an ihnen mit unverändert hoher Geschwindigkeit vorbeigefahren sei. Schließlich sei der Angeklagte mit einer Geschwindigkeit von 148 km/h auf ein stehendes Polizeifahrzeug zugefahren und habe die Geschwindigkeit erst unmittelbar vor dem Fahrzeug auf 64 km/h verringert. Die im Polizeiwagen befindlichen Beamten hätten sich nur durch einen Sprung aus der Beifahrerseite in ein angrenzendes Gleisbett bzw. durch ein schnellstmögliches

Verlassen der Fahrerseite unter Überquerung der Fahrbahn zu retten gewusst. Nur durch einen glücklichen Zufall sei es dem Angeklagten noch gelungen, die Engstelle mit dem Einsatzwagen unfallfrei zu passieren. Durch weitere grob verkehrswidrige Manöver sei es dem Angeklagten an diesem Tag zunächst noch gelungen, sich einer vorläufigen Festnahme zu entziehen. Im April 2021 soll der Angeklagte zudem unter Vorhalt einer echt wirkenden schwarzen Schusswaffe sowie verbalen Drohungen versucht haben, von einem Bekannten 200 Euro, als Rückzahlung auf angebliche Schulden zu erlangen, was jedoch gescheitert sei, da der Bedrohte sich nicht habe einschüchtern lassen. Darüber hinaus werden dem Angeklagten im April und Juni 2021 mindestens vier weitere Fahrten ohne Fahrerlaubnis sowie teilweise unter Drogeneinfluss vorgeworfen. Dabei habe er am 17.06.2021 mit einem Kleinkraftrad erneut versucht, sich einer Polizeikontrolle zu entziehen. Der Angeklagte, der an diesem Tag auch im Besitz von kleineren Mengen Marihuana und LSD sowie gefälschten 20 – Euro

Scheinen gewesen sei, habe durch die Polizei jedoch abgedrängt und festgenommen werden können.

Pressemitteilung

des Landgericht Koblenz

Symbolbild. Foto: Polizei NRW

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