Leitungswasser kann wieder uneingeschränkt genutzt werden

Abkochgebot in weiteren Teilen der VG Adenau aufgehoben

Abkochgebot in weiteren Teilen der VG Adenau aufgehoben

Symbolbild.Foto: com77380/Pixabay

Kreis Ahrweiler. Das Abkochgebot für Trinkwasser wird in weiteren Teilen der Verbandsgemeinde Adenau mit sofortiger Wirkung aufgehoben. Das Trinkwasser aus dem Leitungsnetz kann ab sofort in folgenden Ortsgemeinden einschließlich ihrer jeweils zugehörigen Ortsteile wieder uneingeschränkt verwendet werden:

Antweiler, Aremberg, Dorsel, Eichenbach, Hümmel, Lückenbach, Müsch, Ohlenhard, Reifferscheid, Rodder, Wershofen und Winnerath.

Die Entscheidung wurde in enger Abstimmung mit dem Betreiber der Wasserversorgung SWB Regional GmbH und dem Fachberater Professor Dr. Exner aus Bonn getroffen, nachdem umfangreiche und wiederholte Laborkontrollen in den verschiedenen Versorgungsbereichen keine Beanstandungen nach der Trinkwasserverordnung ergeben haben. Die Aufbereitung und kontinuierliche Desinfektion des Trinkwassers mit Chlor wird fortgesetzt, ebenso die Kontrolle durch regelmäßige Laboruntersuchungen.

Für folgende Ortsgemeinden der Verbandsgemeinde Adenau einschließlich der jeweils zugehörigen Ortsteile bleibt das vom Gesundheitsamt angeordnete Abkochgebot vom 22. Juli noch aufrecht erhalten: Fuchshofen, Harscheid, Insul, Schuld und Sierscheid.

Durch die Flutkatastrophe waren ausgedehnte Schäden im Trinkwasserverteilnetz der Verbandsgemeinde Adenau aufgetreten, die neben umfangreichen technischen Maßnahmen ein vorsorgliches Abkochgebot erforderlich machten.

Pressemitteilung Kreisverwaltung Ahrweiler