Entscheidung des Verwaltungsgerichtes in Koblenz

Ahrtal: Kein Wiederaufbau von Campingplatz ohne Baugenehmigung

Ahrtal: Kein Wiederaufbau von Campingplatz ohne Baugenehmigung

Einer der zerstörten Campingplätze an der Ahr. Foto: CF

Koblenz/Ahrtal. Das Verwaltungsgericht Koblenz hat entschieden, dass der Betreiber eines Campingplatzes, der in der Nacht vom 14. auf den 15. Juli 2021 durch das Hochwasser an der Ahr zerstört wurde, für den Wiederaufbau eine Baugenehmigung benötigt. Der Betreiber des Campingplatzes hatte gegen den Landkreis Ahrweiler geklagt, weil dieser den Wiederaufbau ohne Baugenehmigung abgelehnt hatte.

Auf dem Campingplatz befanden sich zwei Betriebsgebäude, für die der Kläger bereits Baugenehmigungen erhalten hatte. Obwohl diese Gebäude teilweise noch stehen, wurde der Campingplatz durch das Hochwasser vollständig zerstört. Der Oberboden des Campingplatzes sei weggeschwemmt worden. Der Kläger argumentierte, dass der Campingplatz aufgrund des Zustands der Betriebsgebäude Bestandsschutz genieße und wollte gerichtlich durchsetzen, dass er den Campingplatz ohne Baugenehmigung wieder aufbauen dürfe. Das Verwaltungsgericht Koblenz bestätigte nun die Entscheidung des Landkreises. Der Wiederaufbau sei ein genehmigungsbedürftiges Vorhaben. Da nicht nur die Betriebsgebäude, sondern der gesamte Campingplatz betroffen sei, handele es sich um einen baugenehmigungspflichtigen Neubau. Der Umstand, dass der Kläger nach früherer Rechtslage für das Campinggelände keine Baugenehmigung benötigt hätte, entbinde ihn nicht davon, eine solche zu beantragen. Der Bestandsschutz sei durch die Zerstörung des Campingplatzgeländes erloschen. Gegen das Urteil kann Berufung beim Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz eingelegt werden.

BA