Allgemeine Berichte | 28.12.2021

Ziel dieser Vorgehensweise ist, die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen

Corona: Verschärfte Quarantäne-Regeln bei Omikron

Corona: Verschärfte Quarantäne-Regeln bei Omikron

Kreis Mayen-Koblenz. Das Gesundheitsamt Mayen-Koblenz informiert über die neuen Quarantäne-Regelungen für Infizierte und Kontaktpersonen mit der Omikron-Variante: Personen, die sich mit der Omikron-Variante des Corona-Virus infiziert haben, müssen sich in eine 14-tägige Quarantäne begeben. Diese darf erst beendet werden, wenn die infizierte Person mindestens 48 Stunden symptomfrei ist und einen negativen PCR-Test nachweisen kann. Der Test darf frühestens an Tag 11 nach dem ersten positiven PCR durchgeführt werden.

Enge Kontaktpersonen eines Omikron-Falles werden ebenfalls in eine 14-tägige Quarantäne versetzt. Dies gilt für Genesene, vollständig Geimpfte und auch geboosterte Personen. Die Quarantäne beläuft sich bei Haushaltsangehörigen auf 14 Tage ab dem Tag des durchgeführten PCR-Abstrichs der infizierten Person und bei engen Kontaktpersonen auf 14 Tage ab dem Tag des letzten Kontakts zur infizierten Person. Die Quarantäne darf erst beendet werden, wenn ein frühestens am zwölften Tag der Quarantäne durchgeführte PCR-Test negativ ausfällt. Ein vorzeitiges Quarantäneende ist ausgeschlossen.

Für Schlüsselpersonal kann sogenanntes systemrelevantes Arbeiten über den Arbeitgeber beantragt werden. Privat besteht jedoch weiterhin Quarantänepflicht. Ziel dieser Vorgehensweise ist, die Ausbreitung der Omikron-Variante zu verlangsamen, um Überlastungen des Gesundheitssystems und Personalengpässe insbesondere in Bereichen der kritischen Infrastruktur zu verhindern. Die Verfahrensweise ist mit dem § 4 Abs. 4 der geltenden Absonderungsverordnung des Landes abgedeckt und gilt bis zur Anpassung des Landesrechtes. Pressemitteilung Kreisverwaltung

Mayen- Koblenz

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