Szene am Ahrweiler Marktplatz.  Foto: GS

Am 08.10.2024

Allgemeine Berichte

Die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler setzt wieder auf Tourismusbeitrag und Gästebeitrag

Nach Corona und Flut geht es „zurück auf Los“

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Zurück auf Los“. Wurden wegen Corona die Vorauszahlungen für den Tourismusbeitrag von Handel und Gewerbe zunächst reduziert oder ausgesetzt, wurden die Zahlungen nach der Flut komplett eingestellt. Jetzt gibt es nach einstimmigem Stadtratsbeschluss einen Neustart. Denn mit der Abgabe sollen die, die am Tourismusgeschäft in der Kreisstadt partizipieren, wie Hotelbetriebe, Restaurants aber auch Einzelhandelsgeschäfte, einen Beitrag zu Unterstützung des touristischen Angebotes und der Infrastruktur leisten. So wird ein Teil des Umsatzes dem Tourismusgeschäft zugeordnet. Ob Friseur oder Boutique: Besucher der Stadt lassen dort Geld. Ein kleiner Teil davon soll der Stadt in Form der Tourismusabgabe zufließen – je nachdem, wieviel Umsatz auf den Tourismus der Stadt zurückzuführen ist. Die Beträge basieren auf den Angaben der Unternehmen oder werden taxiert. Dafür sorgt die Kommune für die entsprechende Infrastruktur wie Parks und Promenaden, Parkplätze und Flanierzonen, mit der die Gäste angelockt werden.

Da sich wegen der Pandemie 2021 erhebliche Umsatzeinbußen in den örtlichen Geschäften abzeichneten, wurde ein zunächst vom Stadtrat beschlossener vorläufig reduzierter Bemessungssatz für das zweite Quartal völlig ausgesetzt. Denn eine Abrechnung der Tourismusbeiträge war kaum mehr möglich, weil die Vorteils- und Gewinnsätze nicht mehr messbar waren. Erst recht nicht mehr nach der Flutkatastrophe vor drei Jahren.

Nachkalkulationen

Nun soll es Nachkalkulationen des Gäste- und Tourismusbeitrages für die Jahre 2020 bis 2022 geben. Die zur Berechnung notwendigen Umsatzzahlen wurden bei den Betrieben angefordert. Dabei wird laut Stadt für die betroffenen Jahre nicht – wie vor Corona – auf den Umsatz des Vorjahres abgestellt, sondern auf den Umsatz des jeweiligen Jahres. „So wird der besonderen Umsatzentwicklung in den entsprechenden Jahren Rechnung getragen und der Tourismusbeitrag wirklichkeitsnah abgebildet“, hatte Stadtvize Peter Diewald bereits im Haupt- und Finanzausschuss im Vorfeld der Ratssitzung erklärt. Durch die erheblich geringere Zahl an Übernachtungsgästen und Tagestouristen würden sich die Vorteilssätze der einzelnen Branchen proportional verändern.

Die vorläufigen Rückgänge betragen im Vergleich zu den Jahren 2029/20 für 2023: minus 58 Prozent, für 2024: minus 41 Prozent und für das kommende Jahr 2025 minus 30 Prozent. Da das Erhebungsjahr 2024 bereits weit fortgeschritten ist, sieht der Satzungsentwurf für das Jahr 2024 keine Vorauszahlungen vor; für die Vorauszahlungen 2025 werden die den jeweiligen Branchen zugeordneten vorläufigen Vorteils- und Gewinnsätze zugrunde gelegt. Die Stadt rechnet nun in ihrer Neukalkulation für 2020 mit einem Tourismusbeitrag in Höhe von 560000 Euro, für 2021 mit 97000 Euro und für 2022 mit 145000 Euro. Die Fragebögen zur Erfassung der im Jahr 2023 angefallenen Zahlen sollen demnächst verschickt werden.

Karte mit Vorteilen

Auch erhebt die Kreisstadt bei Übernachtungen in Beherbergungsbetrieben den Gästebeitrag . Dieser beträgt aktuell zwei Euro pro Übernachtung. Ein eher geringer Betrag mit einem großen Nutzen. Denn Gästebeitragszahler erhalten von ihrem Gastgeber die „Gästekarte Bad Neuenahr-Ahrweiler“. Diese ermöglicht die freie Nutzung aller Busse und Bahnen im Gebiet des Verkehrsverbundes Rhein-Mosel (VRM) und damit auch im gesamten Kreis Ahrweiler.

Des Weiteren erhalten die Gästekarten-Inhaber eine Ermäßigung bei diversen Einrichtungen und Anlässen. Dies sind zum Beispiel der Waldkletterpark, die Römervilla, der Regierungsbunker, bei Kulturveranstaltungen der Stadt im Kurpark, bei Gästeführungen, Themen- und Terrainwanderungen in Bad Neuenahr-Ahrweiler und Weinproben. Der Gästebeitrag, der von der Stadt erhoben wird, soll dazu beitragen, einen Teil der touristischen Angebote zu finanzieren. GS

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