Keine Wiederaufnahme des Strafprozesses gegen früheren Finanzminister Ingolf Deubel
Nürburgring-Prozess gegen Deubel ist beendet
Ex-Finanzminister von Rheinland-Pfalz zieht Wiederaufnahmeantrag zurück
Kaiserslautern/Nürburg. Mit Beschluss vom 6. Januar 2022 hat die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Kaiserslautern über die Kosten des Wiederaufnahmeverfahrens 2 KLs 6066 Js 1423/21 entschieden. Der dortige Antragsteller Prof. Dr. Deubel hatte zuvor seinen Wiederaufnahmeantrag vom 21.12.2020 am 29. Dezember 2021 zurückgenommen. Der Wiederaufnahmeantrag richtete sich gegen die rechtskräftige Verurteilung des ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzministers durch das Landgericht Koblenz zu einer längeren Freiheitsstrafe im sog. Nürburgringverfahren.
Der zunächst beim Landgericht Koblenz eingelegte Wiederaufnahmeantrag ging am 2. Februar 2021 beim zuständigen Landgericht Kaiserslautern ein. Mit der Übersendung weiterer von der Kammer angeforderter Beiakten am 15. Mai 2021 kündigte die Staatsanwaltschaft Kaiserslautern eine ausführliche Auseinandersetzung mit den vorgebrachten Argumenten des Antragstellers an. Die umfangreiche Stellungnahme, mit der die Staatsanwaltschaft die Zurückweisung des Wiederaufnahmeantrags beantragte, ging am 28.10.2021 bei der Strafkammer ein. Innerhalb der bis zum Jahresende 2021 gesetzten Stellungnahmefrist hierzu,nahm der Antragsteller seinen Antrag zurück. Dadurch wurde das Verfahren inhaltlich abgeschlossen. Die Strafkammer hatte nur noch die gesetzliche Kostenfolge durch Beschluss festzusetzen.
Verfahrensgeschichte:
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 16. April 2014 – 4 KLs 2050 Js 37425/10
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 26. November 2015 – 3 StR 17/15
Urteil des Landgerichts Koblenz vom 31. Januar 2020 – 10 KLs 2050 Js 37425/10
Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 18.08.2020 – 3 StR 245/20
Pressemitteilung
Landgericht Kaiserslautern
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