Die Anwohner der Schützbahn, ein verkehrsberuhigter Bereich innerhalb der Ahrweiler Altstadt, sind genervt von zu schnellen und drängelnden Autofahrern
Ahrweiler: Raser zur Verantwortung ziehen
Ahrweiler. Durch die Flutkatastrophe vor über einem Jahr hat sich die Verkehrssituation an vielen Stellen Bad Neuenahr-Ahrweilers geändert. Besonders deutlich wird dies im Stadtteil Ahrweiler. Durch die Zerstörung der Carl-von-Ehrenwall-Allee fällt eine Umgehung der Altstadt weg. Stattdessen bietet sich für Autofahrer die Möglichkeit in Höhe der Römervilla die Umgehungsstraße B 267 zu nehmen, die die Verkehrsteilnehmer zum Mittelzentrum führt. Doch dieser Weg wird nicht immer genutzt. Stattdessen nehmen manche Autofahrer die Schützbahn, die vom Ober- zum Ahrtor führt. Dass jene es mit dem verkehrstechnischen Regelwerk in der Schützbahn nicht allzu genau nehmen, stört die Anwohner gewaltig. Drängeln und Rasen sei an der Tagesordnung und das obwohl die Straße verkehrsberuhigt ist und somit eigentlich die Schrittgeschwindigkeit einzuhalten wäre. Zusätzlich beschweren sich die Anwohner, dass kaum Rücksicht auf spielende Kinder genommen werde.
Die Stadtverwaltung Bad Neuenahr-Ahrweiler ist sich dieser Problematik sehr bewusst. Für Ortskundige wirke die Abkürzung verlockend. Mangelnde Verkehrsdisziplin führe zusätzlich dazu, dass die gebotene Schrittgeschwindigkeit nicht eingehalten werde. Als erzieherische Maßnahme wurde in der Folge eine „Tempo-Tafel“ aufgestellt, die die jeweilige Geschwindigkeit anzeige. Die sorge bei manchem Autofahrer für eine Verkehrskorrektur - aber eben nur teilweise. Auch der Hinweis „Anlieger frei“ führe kaum zu einer Entschärfung der Verkehrssituation. Immerhin böte die „Tempo-Tafel“ die Möglichkeit, das Verkehrsverhalten zu ermitteln. Daraus ergeben sich weitere Schritte. Derzeit werdegeprüft, ob in dieser Straße eine Messstelle für die mobile Geschwindigkeitsüberwachung eingerichtet werden kann, so die Stadtverwaltung auf Nachfrage von BLICK aktuell. Außerdem gibt die Verwaltung noch einen ausdrücklichen Ratschlag für die genervten Anwohner: Verkehrsgefährdendes Verhalten kann und sollte zur Anzeige gebracht werden. ROB