Testament/Erbe | 05.03.2025

Trauerratgeber

Die Erbfolge

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Erfahren Sie, wer in welcher Reihenfolge das Erbe gemäß der gesetzlichen Erbfolge erhält. Welche Rolle spielt das Testament und wie beeinflusst der Güterstand des Ehepartners den Erbanteil?

Gesetzliche Erbfolge: Wer erbt und wie wird das Erbe aufgeteilt?

Wenn ein Erblasser verstirbt, stellt sich die Frage, wer Anspruch auf das Erbe hat. Liegt kein Testament vor, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, welche Verwandten in welcher Reihenfolge und Höhe erbberechtigt sind.

Das Wichtigste in Kürze:

  • Fehlt ein Testament, greift die gesetzliche Erbfolge.
  • Diese regelt die Reihenfolge und Höhe des Erbteils je nach Verwandtschaftsgrad.
  • Nahe Verwandte haben in der Regel Anspruch auf einen Pflichtteil des Erbes, auch wenn sie im Testament nicht berücksichtigt sind.

Was ist die gesetzliche Erbfolge?

Die gesetzliche Erbfolge legt fest, welche Verwandten des Erblassers in welcher Reihenfolge Anspruch auf das Erbe haben. Sie ist hierarchisch strukturiert und unterscheidet Erben nach Ordnungen. Je näher der Verwandtschaftsgrad, desto größer ist der Erbteil.

Erben unterschiedlicher Ordnung: Wer erbt wann?

Die Erbfolge ist in vier Ordnungen unterteilt:

  • Erben 1. Ordnung: Ehepartner, Kinder und deren Nachkommen (Enkel, Urenkel).
  • Erben 2. Ordnung: Eltern des Erblassers, Geschwister sowie deren Nachkommen.
  • Erben 3. Ordnung: Großeltern, Onkel und Tanten, Cousins und Cousinen.
  • Erben 4. Ordnung: Großonkel und Großtanten sowie deren Nachkommen.

Gesetzliche Erbfolge in der Ehe: Welcher Teil des Erbes steht dem Ehepartner zu?

Auch Ehepartner haben Anspruch auf einen Teil des Erbes. Dieser Anteil hängt vom Güterstand der Ehe ab:

  • Zugewinngemeinschaft: Der Ehepartner erhält 50 % des Erbes.
  • Gütertrennung: Der Ehepartner erhält mindestens den gleichen Anteil wie die Kinder, also mindestens 50 % des Erbes.
  • Gütergemeinschaft: Der Ehepartner erhält zusätzlich 12,5 % des Erbes, was insgesamt 62,5 % ausmacht.

Einfluss eines Testaments auf die gesetzliche Erbfolge

Ein Testament kann die gesetzliche Erbfolge abändern. Der Erblasser hat die Möglichkeit, im Rahmen der Testierfreiheit festzulegen, wer welche Teile des Erbes erhält.

  • Erben ohne Testament: Es gilt die gesetzliche Erbfolge.
  • Erben mit Testament: Der Erblasser kann in einem Testament bestimmte Personen als Erben einsetzen.
  • Pflichtteil: Engste Angehörige, wie Kinder und Ehepartner, haben auch im Falle eines Testaments Anspruch auf einen Pflichtteil, selbst wenn sie im Testament nicht berücksichtigt sind.

Erbberechtigte vom Erbe ausschließen

Es gibt bestimmte Voraussetzungen, unter denen ein Erblasser erbberechtigte Verwandte vom Erbe ausschließen kann. Dazu gehört etwa, wenn der Verwandte dem Erblasser zu Lebzeiten Gewalt angetan hat oder diesen psychisch unter Druck gesetzt hat.

Schenkung und Nießbrauch

Um die gesetzliche Erbfolge zu umgehen, lassen Erblasser manchmal Schenkungsverträge aufsetzen, bei denen sie Vermögenswerte an eine Person übertragen. Häufig werden Immobilien verschenkt, wobei der Erblasser sich das Nutzungsrecht (Nießbrauch) vorbehalten kann.

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