Politik | 16.06.2023

Die erforderliche Änderung der Verwaltungsvereinbarung zum Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ wurde kürzlich vom Bund und den betroffenen Ländern unterzeichnet.

Bundesregierung verlängert Frist für Anträge

Die Innenstadt von Bad Neuenahr, fast zwei Jahre nach der Flut.  Foto: ROB

Ahrtal/Mainz. Die Bundesregierung hat die Frist zur Beantragung von Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds um drei Jahre bis zum 30. Juni 2026 verlängert. Die erforderliche Änderung der Verwaltungsvereinbarung zum Sondervermögen „Aufbauhilfe 2021“ wurde jetzt vom Bund und den betroffenen Ländern unterzeichnet. „Das ist eine gute Nachricht für die Betroffenen, die nunmehr deutlich mehr Zeit für ihre Anträge auf Wiederaufbauhilfe haben. Damit zeigt die Bundesregierung, dass sie gemeinsam mit der rheinland-pfälzischen Landesregierung an der Seite der betroffenen Menschen steht. Dafür hat sich die Landesregierung sehr stark gemacht“, sagte Ministerpräsidentin Malu Dreyer. „Ich bin sehr froh, dass unser Anliegen Gehör gefunden und der Bund die Antragsfrist um drei Jahre verlängert hat. Dies verschafft gerade auch den betroffenen Kommunen wertvolle Zeit. Die Kommunen und die Menschen vor Ort leisten beim Wiederaufbau Enormes. Sie bauen hier Infrastruktur auf, die normalerweise in Jahrzehnten gebaut würde“, so Innenminister Ebling. Geschädigte Privatpersonen, Kommunen und Vereine können ihre Anträge bis 30. Juni 2026 stellen – die Bewilligungsfrist endet am 31. Dezember 2030. Für Unternehmen und landwirtschaftliche Betriebe konnte die Antragsfrist aus europarechtlichen Gründen zunächst nur bis 31. Dezember 2024 verlängert werden. Mit der angestrebten Genehmigung durch die Europäische Kommission soll auch hier ein Gleichklang bis 30. Juni 2026 erreicht werden. Bei der Abwicklung der Aufbauhilfe 2021 hatte sich abgezeichnet, dass die bislang in der Verwaltungsvereinbarung vorgesehenen Fristen für die Antragstellung und die Bewilligung von Aufbauhilfen zahlreiche Betroffene vor erhebliche Probleme gestellt hat. Ohne Verlängerung hätten alle Anträge bis Ende Juni 2023 gestellt werden müssen. Engpässe bei Gutachterinnen und Gutachtern, Baumaterialien, Handwerkerinnen und Handwerkern hatten zu Verzögerungen geführt, die von den Flutbetroffenen nicht zu vertreten waren. Auch die Beschaffung von Ersatzgrundstücken stellte insbesondere die flutbetroffenen Privathaushalte vor große Herausforderungen. Baumaßnahmen im Bereich der kommunalen Infrastruktur, wie beispielsweise Kläranlagen, Brücken, Schulen, Kitas und Rathäusern, sind meist sehr planungsintensiv. Die aufwändige Schadensermittlung und die Masse und Komplexität dieser Infrastrukturprojekte bindet erhebliche Kapazitäten bei den Kommunalverwaltungen. „Trotzdem dürfen wir jetzt nicht nachlassen. Der Wiederaufbau muss mit Hochdruck weitergehen, um allen Betroffenen in absehbarer Zeit wieder ein sicheres und attraktives Wohnumfeld in ihren Heimatgemeinden bieten zu können“, so Dreyer und Ebling.

Pressemitteilung Staatskanzlei

Die Innenstadt von Bad Neuenahr, fast zwei Jahre nach der Flut. Foto: ROB

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