Am 01.10.2021

Politik

Zweite Zukunftskonferenz zum Wiederaufbau an der Ahr stellt neu festgesetzte Überschwemmungsgebiete vor

Keine neuen Baugebiete im Überschwemmungsgebiet

Menschen im Ahrtal sollen durch hochwasserangepasstes Bauen bestmöglich vor Fluten geschützt werden

Kreis Ahrweiler. Im Rahmen der Zweiten Zukunftskonferenz zum Wiederaufbau an der Ahr wurden insbesondere die neu festgesetzten Überschwemmungsgebiete für das Ahrtal vorgestellt. Die Festsetzung von Überschwemmungsgebieten sei ein gesetzlicher Auftrag des Wasserhaushaltsgesetzes des Bundes, erläuterte Joachim Gerke, Abteilungsleiter bei der Struktur- und Genehmigungsdirektion (SGD) Nord. „Die Behörden sind verpflichtet, für Gewässer mit signifikantem Hochwasserrisiko Überschwemmungsgebiete für ein Hochwasserereignis, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist, durch Rechtsverordnung festzusetzen.“ Noch nicht final festgesetzte Überschwemmungsgebiete seien nach Vorgabe des Wasserhaushaltsgesetzes in Kartenform darzustellen und vorläufig zu sichern, wie dies aktuell für die Ahrregion nach der verheerenden Starkregenkatastrophe umgesetzt werde.

„Die Sicherheit der Menschen vor Ort steht an erster Stelle. Wir müssen alle gemeinsam Sorge dafür tragen, dass die Menschen im Ahrtal bei einem wiederkehrenden Extremwetterereignis durch hochwasserangepasstes Bauen bestmöglich vor Fluten geschützt sind“, bemerkte die rheinland-pfälzische Umweltministerin Anne Spiegel (Grüne). Dazu gehöre auch, dass in besonderen Gefahrenbereichen ein Wiederaufbau des eigenen Zuhauses nicht mehr möglich sei. Die Landesregierung stehe den Menschen vor Ort durch Förderung sowie Beratung zur Seite.

Keine neue Baugebiete im Überschwemmungsgebiet

Gerke nannte Einzelheiten zu den Überschwemmungsgebieten. Mit der vorläufigen Sicherung eines Überschwemmungsgebietes gelten demnach die gesetzlichen Beschränkungen des Wasserhaushaltsgesetzes. Damit seien neue Baugebiete und neue Bauvorhaben im Überschwemmungsgebiet grundsätzlich nicht möglich. Ausnahmen könnten durch die obere Wasserbehörde, die SGD Nord, nach Einzelfallprüfung zugelassen werden, wenn die im Wasserhaushaltsgesetz festgelegten Kriterien eingehalten würden. Für zerstörte Gebäude im vorläufig festgelegten besonderen Gefahrenbereich des Überschwemmungsgebietes werde allerdings eine Ausnahmegenehmigung und damit ein Aufbau nicht möglich sein. Gebäude im Überschwemmungsgebiet mit leichten Hochwasserschäden hingegen könnten renoviert werden. Auch die Instandsetzung von beschädigten Gebäuden mit größeren Hochwasserschäden sei möglich, soweit das Bestandsschutz bestehe. Ob diese bei einer Teilzerstörung vorhanden sei, hänge vom Umfang der notwendigen Erneuerung und vom Anteil der noch vorhandene Bausubstanz ab. Wenn etwa nur noch der Keller vorhanden sei, bestehe für das Gebäude kein Bestandsschutz mehr, so Gerke. „Ein Indiz für den Wegfall des Bestandsschutzes ergibt sich auch, wenn für das Gebäude eine neue Statik erforderlich ist.“

Rechtswirksame Bebauungspläne würden durch die Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes nicht unwirksam. Allerdings könne für die Gemeinde eine Pflicht zur Änderung oder gar Aufhebung Bebauungsplanes bestehen. Bei der SGD Nord werde eigens eine Arbeitsgruppe Bauleitplanung eingerichtet, die die Kommunen bei der Suche nach möglichen Standorten für Ersatz-Baugebiete beraten unterstützen werde. Sie berate auch über die Möglichkeiten und Verfahrensabläufe der Bauleitplanung und begleiteten konkrete Bauleitplanverfahren, um schneller Verfahrensabläufe zu ermöglichen.

Hochwasserangepasst den Wiederaufbau planen

Zu der Frage, wie der Wiederaufbau im Einzugsgebiet der Ahr hochwasserangepasst geplant und durchgeführt werden kann, referierte Prof. Dr. Lothar Kirschbauer von der Hochschule Koblenz. In seinem Vortrag betonte er, dass die Menschen aufgrund der Klimaveränderung mit mehr Extremwetterereignissen rechnen müssten. In den Mittelgebirgen Deutschlands könne es daher häufiger zu Hochwasser und Sturzfluten, aber auch zu Niedrigwasser und Dürren kommen. Hierbei müsse immer das gesamte Einzugsgebiet eines Gewässers betrachtet werden.

Die von 20 Wissenschaftlern erarbeiteten fünf Prinzipien für klimasichere Kommunen und Städte ließen sich auch auf das Abteil übertragen. Demnach müsse zunächst das Frühwarnsystem verbessert und der Bevölkerungsschutz gestärkt werden, etwa durch multimodale Wasserstands- und Niederschlagsmesssysteme an den kleineren Gewässern sowie Warnsysteme mit Akkupufferung, aber auch regelmäßige Übungen und Informationen der Bevölkerung könnten der „Hochwasserdemenz“ entgegenwirken. Als zweites soll die Speicherfähigkeit in der Fläche gesteigert werden, etwa durch die Ausweisung dezentraler Rückhaltemaßnahmen oder die Tieferlegung von Straßen, so dass diese zeitweise als Notreserve genutzt werden könnten. Zudem sollten versickerungsfähige Flächen läge verstärkt eingesetzt und der Rückhalt in der Fläche und in den Weinbergen verbessert werden.

Kritische Infrastrukturen erfassen

Dritter Punkt sei die Durchsetzung eine Klimaprüfung von kritischen Infrastrukturen. Diese müssen zunächst erfasst und in einem Informationssystem zusammengefasst werden, das auch im gesamten Einzugsgebiet offline verfügbar und regelmäßig upgedatet werden müsse. Kritische Infrastrukturen seien etwa Feuerwehren, Krankenhäuser, Rettungsdienste, Pflegeeinrichtungen, Trafostationen oder Hochbehälter und vieles mehr. Als vierten Punkt nannte Kirschbauer die Förderung der Klimasicherheit von Gebäuden. Ähnlich der Förderung energieeffizienter Sanierungen solle der Objektschutz gegen Starkregen- und Hochwassergefahren ebenfalls durch den Bund gefördert werden. Zudem müssten die Starkregen- und Hochwassergefahrenkarten für jeden frei zugänglich sein. Abschließend sei auch der Gestaltung und Durchsetzungswille ebenso notwendig wie Kooperation und Solidarität sowie eine offene Kommunikation aller Beteiligten. „Hierbei sind auch die Abhängigkeiten und Auswirkungen untereinander zu beachten, so dass keine Kirchturmpolitik betrieben wird.“

Die Karten der Überschwemmungsgebiete und der dazugehörige Verordnungstext ist im Internet zu finden unter www.sgdnord.rlp.de/de/wasser-abfall-boden/wasserwirtschaft/hochwasserschutz/uesg/.

JOST

Leser-Kommentar
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Lothar Gast: Wo kann man bei der Musterung seinen Rollator und die Sauerstoffflasche parken?
  • Monika Engler: Naja, es kommt immer auf den Ton an, wie in Deutschland etwas kommuniziert wird. Vielleicht könnte Herr Fratzscher auch Pensionär/innen ins Visier nehmen, auch wenn sie nicht in die Rentenkassen einzahlen mussten.
  • Tünn : Ich finde die Idee erbärmlich. Gerade die Männer der Generation hatten lange Wehrpflicht und sollen jetzt noch so ein Jahr machen. Das geht garnicht. Soll die junge Generation mal ran. Hauptsache ein...
  • D. Borrmann: Altersdiskriminierung im Tarnmantel der Fürsorge Ich bin 70 Jahre alt und arbeite seit über fünf Jahrzehnten – seit vier Jahren in Teilzeit, aber mit voller Hingabe. Auch mit 71 werde ich weiterarbeiten, so der liebe Gott mich lässt.
  • Lothar Pohl : Mit der Pension die sich aus der Besoldungsgruppe ergibt lebt er auch mit einem Drittel weniger mehr als gut. Viel mehr tun mir die armen Menschen leid die alles verloren haben und bis heute auf Hilfe warten
Imageanzeige
Daueranzeige
Anzeige Pellenzer Lehrstellenbörse
Kirmes in Plaidt
Weinfest in Altenahr
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Pellenzer Lehrstellenbörse
Kooperationsanzeige
Stein- und Burgfest
Empfohlene Artikel

Ahrweiler. Das Freibad in Ahrweiler ist ab sofort wieder geöffnet. Seit 12 Uhr stehen die Türen für Gäste wieder offen. Aufgrund eines technischen Defektes musste das Freibad Ahrweiler bis Sonntag, 10. August, geschlossen bleiben. Nun können die Besucherinnen und Besucher passend zu den kommenden hochsommerlichen Temperaturen wieder das kühle Nass genießen. BA

Weiterlesen

Ahrweiler. Aufgrund eines technischen Defektes muss das Freibad Ahrweiler zunächst bis Sonntag, 10. August, geschlossen bleiben. Nach Einbau eines erforderlichen Ersatzteils, der im Laufe des Tages erfolgen soll, wird zunächst eine Beprobung des Wassers durch ein Labor notwendig, die bis zu drei Tage in Anspruch nimmt. Das Bad kann nach positivem Ergebnis frühestens am kommenden Montag, 11. August, wieder öffnen.

Weiterlesen

Weitere Artikel

77-Jähriger wird Opfer eines Trickdiebstahls

VG Rengsdorf-Waldbreitbach: Trickdiebe erleichtern Senior um 800 Euro

Breitscheid. Am Donnerstagmittag im Zeitraum von 11.30 und 11.45 Uhr kam es in der Alten Dorfstraße in Breitscheid zu einem Trickdiebstahl durch zwei unbekannte männliche Personen. Einer der beiden Männer, die sich als Schrottsammler ausgaben, betrat unter einem Vorwand das Haus des 77-jährigen Geschädigten und entwendete 800 Euro aus einem Geldbeutel.

Weiterlesen

Kilometerlange Ölspur zog sich durch umliegende Ortschaften

L318 bei Montabaur: Ölspur führt zu Unfall

Montabaur. Am Freitag, 5. September gegen 6.45 Uhr, wurden größere Verunreinigungen durch ausgetretenen Dieselkraftstoff auf der L318 zwischen Montabaur und Görgeshausen gemeldet. Durch die verunreinigte Fahrbahn kam es zu einem Verkehrsunfall mit Personenschaden zwischen Großhohlbach und Montabaur.

Weiterlesen

Dauerauftrag
Baumfällung & Brennholz
Stellenanzeige Fahrer
Stellenanzeige kaufmännischer Mitarbeiter
Pellenzer Lehrstellenbörse
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Kirmes in Heimersheim, 12. – 14.09.25
Tag des Bades 2025
Ausverkauf - Allgemeine Anzeige
Titel-Eckfeld - Bestellung Nr. 4300003040 - W100 - 606
Verwaltungsfachangestellte(r) (m/w/d)
Pellenzer Lehrstellen- und Informationsbörse im September.
Kirmes in Plaidt
Servicekraft (m/w/d) -Minijob
Sonderseite Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Gesundheitsexperten in Bad Neuenahr-Ahrweiler