Gesundheitsminister Clemens Hoch übergab den ersten Bescheid zur Förderung aus dem Wiederaufbaufonds.Foto: DU

Am 12.10.2021

Allgemeine Berichte

Gesundheitsminister Clemens Hoch übergibt ersten Bescheid zur Förderung aus dem Wiederaufbaufonds

Hilfe für stationäre Versorgung der Dr. von Ehrenwall´schen Klinik

Bad Neuenahr-Ahrweiler. „Die Dr. von Ehrenwall´sche Klinik ist die tragende Säule in der regionalen psychiatrisch - psychotherapeutischen Versorgung im Ahrtal. Sie hat einen hervorragenden fachlichen Ruf und Ihre Arbeit ist unverzichtbar für die psychiatrische Versorgung im Landkreis Ahrweiler. Die Klinik erhielt jetzt einen ersten Bewilligungsbescheid in Höhe von rund 7.400 Euro monatlich aus dem Fonds der Wiederaufbauhilfe. Es ist ein kleiner erster Schritt, aber er zeigt: der Blick geht nach vorn. Zukünftig wird dieser Betrag bis zunächst Ende Mai 2022 monatlich der Einrichtung zur Verfügung gestellt werden“, so Gesundheitsminister Clemens Hoch bei der Überreichung des Bewilligungsbescheids. Die Bewilligung umfasse die monatlichen (Kalt-)Mietkosten für das Hotel Maarheide in Niederdürenbach. Da ein Weiterbetrieb der Klinik am Standort in Ahrweiler aufgrund der Flutkatastrophe derzeit nicht möglich ist, hatte die Dr. von Ehrenwall´sche Klinik die stationäre Versorgung interimsmäßig im Rahmen einer Mietlösung mit 20 Betten in den angemieteten Räumen des Hotels Maarheide in Niederdürenbach beantragt.

Zitat Frau Dr. Smolenski: „Wir, die Belegschaft der Dr. von Ehrenwall’schen Klinik, sind Ihnen außerordentlich dankbar für die schnelle und unkomplizierte Förderung unseres externen Klinikstandortes in Maarheide. Nicht nur für uns, sondern auch für unsere Patientinnen und Patienten ist dies ein wichtiger Schritt, um die dringend erforderliche stationäre Behandlung beginnen zu können.“

Die Dr. von Ehrenwall´schen Klinik in Ahrweiler mit 150 Betten für Erwachsenenpsychiatrie und 30 tagesklinischen Plätzen war die von der Flutkatastrophe am stärksten betroffene Klinik im Ahrtal. Eine Kernsanierung des ursprünglichen Hauptgebäudes und ein Wiederaufbau der Außenhäuser sind notwendig. Sollte die geplante Aufbaumaßnahme am Standort in Ahrweiler bis zum 31. Mai 2022 nicht umgesetzt oder keine andere Interimsnutzung vorhanden sein, wird über die Fortsetzung der Mietförderung erneut entschieden.

„Heute ist ein guter Tag für die Bevölkerung, für die Patientinnen und Patienten und für die Dr. von Ehrenwall´sche Klinik mit allen Beschäftigten. Es geht zwar nur um einen relativ kleinen Förderbetrag, der aber den Startschuss für die Wiederaufnahme der stationären Versorgung durch die Klinik mit zunächst 20 Betten bedeutet. Wir stehen seit der Flutkatastrophe in einem ständigen und engen Austausch und es werden weitere Möglichkeiten für Interimsmaßnahmen gemeinsam mit der Klinik geprüft. Die Sicherstellung der gesundheitlichen Versorgung und der Wiederaufbau der Kliniken in der Region ist der Landesregierung ein großes Anliegen. Die ‚Verwaltungsvorschrift Wiederaufbau RLP 2021‘ schafft die Grundlage, damit schnell und unbürokratisch bei der Bewältigung der Folgen und dem Wiederaufbau unterstützt werden kann. Es gilt: Die Antragstellung muss so unbürokratisch wie möglich gestaltet werden und wir müssen und wollen den Menschen so schnell wie möglich helfen“, so Clemens Hoch.

Der Aufbauhilfefonds von Bund und Ländern sieht eine finanzielle Unterstützung zur Beseitigung der Schäden, die aufgrund des Starkregens und des Hochwassers aufgetreten sind, vor. Dazu wird Rheinland-Pfalz 15 Milliarden Euro aus dem nationalen Aufbaufonds 2021 für den Wiederaufbau erhalten. Auch die betroffenen Krankenhäuser sind explizit anspruchsberechtigt und können nicht nur Wiederaufbaukosten, sondern auch Erlösausfälle und Kosten für dringend erforderliche temporäre Maßnahmen kompensiert erhalten. Damit haben sie, aber auch die vielen Beschäftigten eine gute Perspektive. Darum geht es neben der Beseitigung der immensen Schäden und der Gestaltung des Wiederaufbaus.

Pressemitteilung Ministerium für Wissenschaft und Gesundheit

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