Allgemeine Berichte | 20.12.2024

Entscheidung des Verwaltungsgerichts Koblenz

Westerwald: Abschuss von Problemwolf weiterhin gestoppt

Symbolfoto: Pixabay

Koblenz/Westerwald. Die Wölfe des sogenannten Leuscheider Rudels dürfen weiterhin nicht abgeschossen werden. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz entschieden.

Die Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord hatte Anfang Dezember 2024 eine für sofort vollziehbar erklärte, befristete Ausnahmegenehmigung zum Abschuss des Wolfes „GW1986m“ und weiterer Wölfe des Leuscheider Rudels erlassen. Der Abschuss sei erforderlich, um weitere Rissvorfälle durch den Wolf „GW1986m“ und damit ernste landwirtschaftliche Schäden zu verhindern.

Hiergegen erhob die Antragstellerin Widerspruch und stellte den gerichtlichen Eilantrag.

Dieser Antrag hatte Erfolg. Die Ausnahmegenehmigung sei unter Berücksichtigung des Vorbingens des Antragsgegners und nach Auswertung der von ihm vorgelegten Unterlagen in mehrfacher Hinsicht rechtsfehlerhaft ergangen und dürfe deshalb nicht sofort vollzogen werden, so die Koblenzer Richter. Der Antragsgegner habe bereits nicht nachvollziehbar dargelegt, ob von dem Wolf „GM1986m“ Gefahren ausgingen, die seinen Abschuss sowie die Tötung weiterer Wölfe bis hin zur Tötung des ganzen Rudels erforderten. Insoweit fehle es an einer validen Tatsachengrundlage. Insbesondere habe der Antragsgegner nicht schlüssig erläutert, mit welchen zukünftigen Schäden durch den Wolf „GW1986m“ er ohne die Erteilung der Ausnahmegenehmigung rechne. Der Begründung des Bescheids sowie den vorgelegten Verwaltungsunterlagen sei ferner nicht zu entnehmen, ob der Wolf bereits daran gewöhnt sei, besondere Schutzmaßnahmen zu überwinden. Bei den beiden letzten Rissen hätten die Schutzzäune nicht den Anforderungen entsprochen. Deshalb sei unklar, ob es andere zumutbare und effektive Maßnahmen des Herdenschutzes als Alternative zur Tötung der unter strengem Artenschutz stehenden Wölfe gebe, wie etwa die ordnungsgemäße Aufstellung mobiler Elektrozäune mit einer Höhe von mindestens 120 cm. Der Antragsgegner sei überdies von falschen Maßstäben ausgegangen. Er habe nicht berücksichtigt, wie sich die möglicherweise zur Tötung des gesamten Rudels führende Maßnahme auf die lokale Wolfspopulation auswirke.

Gegen den Beschluss vom 17. Dezember 2024 können die Beteiligten innerhalb von zwei Wochen Beschwerde bei dem Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz einlegen.

Pressemitteilung Verwaltungsgericht Koblenz

Symbolfoto: Pixabay

Artikel melden

? Vielen Dank! Ihre Meldung wurde erfolgreich versendet.
? Es gab einen Fehler beim Versenden. Bitte versuchen Sie es später erneut.
Kommentare
Bildergalerien
Neueste Artikel-Kommentare
  • Rita Butz: Sehr schön verfasster Bericht , sehr zutreffend und diese beiden " Helden " üben eine Vorbildfunktion für unsere Gemeinde aus !! L. G. verbunden mit meiner höchsten Wertschätzung!!

BLICK aktuell-Bilderrätsel: Folge 1

  • Rüdiger Knieps: Kesseling im Kreis Ahrweiler
  • Michael Kroeger: Bestätigung Wahlergebnis am 13.4.2026. Mark Geimer wird Stadtbürgermeister. Unterschrift Nutzungsvertrag Windkraft am 17.4.2026 durch den 1. Beigeordneten Werner Lahme. Die Vereidigung Mark Geimer als...
Dauerauftrag 2025
Holz Loth-Entsorgung
Rund ums Hause Mayen/Mendig
Werksverkauf Anhausen
Rund ums Haus
Brunchanzeige
Empfohlene Artikel
13

Region. Bis zum 15. Mai können Landwirtinnen und Landwirte Anträge auf „Agrarförderung 2026“ stellen. Bezuschusst werden Direktzahlungen, Ökoregelungen, gekoppelte Tierprämien, die Ausgleichszulage sowie die Weitergewährung für Agrarumwelt- und Klimaschutzmaßnahmen und des Ökologischen Landbaus. Die Förderung der landwirtschaftlichen Betriebe erfolgt nach den Regelungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) der Europäischen Union.

Weiterlesen

Daniel Robbel hatten einige lustige Geschichten dabei. Fotos: privat
237

Bad Breisig. Eine Lesung in einer Therme: was zunächst ungewöhnlich klingt, entpuppte sich als echter Volltreffer. Die Veranstaltung „Best of Ahrtal“ in den Römer-Thermen bot den gut gelaunten Gästen einen ebenso unterhaltsamen wie genussvollen Abend und könnte durchaus den Auftakt für eine neue Kultur-Reihe mit besonderem Thermen-Flair bilden.

Weiterlesen

Weitere Artikel
14

Kostenlose Beratung und Unterstützung

Beratungsleistungen der Gemeindeschwesterplus

Kreis Neuwied. Die Gemeindeschwesterplus bietet kostenlose Beratung und Informationen zu gesundheitlichen Themen wie Sturzprävention, Ernährung, Bewegung und vielen weiteren Aspekten - auch bei Hausbesuchen.

Weiterlesen

Symbolbild.
79

Astrologische Vorschau für die KW 18: Gesundheit, Liebe und Erfolg im Fokus bei den Sternzeichen

Sterne im Blick: Horoskop für die Woche 27. April bis 3. Mai 2026

Mit dem Übergang vom April in den Mai beginnt eine Woche, die von Aufbruch, Begegnungen und kleinen Wendepunkten geprägt ist. Rund um den 1. Mai rücken Feste, Traditionen und zwischenmenschliche Beziehungen in den Mittelpunkt. Das Feiern in den Mai hinein sorgt für Leichtigkeit, während alte Bräuche wie das Aufstellen des Maibaums für romantische Zeichen und neue Impulse stehen. Gleichzeitig fordert die Woche dazu auf, auf die eigene Balance zu achten und Chancen bewusst zu nutzen.

Weiterlesen

12

Jiddische Musik und Märchen

Klezmer märchenhaft

Koblenz. Klezmer märchenhaft - Jiddische Musik und Märchen am Samstag, 2. Mai 2026, 18 Uhr in der Christuskirche Koblenz, Friedrich-Ebert-Ring / Hohenzollernstraße.

Weiterlesen

Imageanzeige Werbeplan 2026
Rund ums Haus Daueranzeige
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Kirmes Polch
Schulhausmeister
Genusstage 17./18.04.
Dachdecker (m/w/d)
Floristik Meyer
Kirmes Polch
Blumen Meyer Neueröffnung
Anzeige Uhren Vintage
Löhndorfer Kirmes
Anzeigenauftrag #PR106350-2026-0240#
Titelanzeige
Kirmes Polch