Blaulicht | 10.08.2022

Trotz des Verbotes für Autofahrende wird die Straße weiterhin stark vom PKW-Verkehr frequentiert

Neue Fahrradstraße in Koblenz: Polizei stellt 177 Verstöße in vier Stunden fest

Symbolbild. Foto: pixabay.com

Koblenz. Groß angelegte Kontrolle am 09.08.2022 in der ersten Fahrradstraße in Koblenz und gleich 177 Verstöße: Im Zeitraum von 12 bis 16 Uhr führte die Polizeiinspektion Koblenz 1 eine Verkehrskontrolle in der Casinostraße durch. Schwerpunkt war dabei vor allem der Radverkehr, denn im Juni wurde die Casinostraße, beginnend und endend an der Ecke Clemensstraße/ Friedrich-Ebert-Ring, zur Fahrradstraße umgewidmet. Trotz des Verbotes für Autofahrende wird die Straße weiterhin stark vom PKW-Verkehr frequentiert, was für Radfahrende beeinträchtigend und gefährlich sein kann.

In der Vergangenheit wurden hier seitens der Polizei bereits viele Aufklärungsgespräche geführt. Für Verstöße gab es bisher nur mündliche Verwarnungen. Gestern wurden diese geahndet. 15 Euro hieß es dann für das verbotswidrige Befahren der Fahrradstraße mit einem Kraftfahrzeug. Eine Ausnahme bildet die Koblenzer Fahrradstraße jedoch: Anlieger, sprich Bewohner oder zur Auftragserledigung benannte Personen (z.B. Lieferanten), dürfen diese passieren.

Allerdings gelten auch hier Regeln wie die maximale Höchstgeschwindigkeit von 30 km/h . Das Parken ist nur in markierten Flächen erlaubt, Halten ist untersagt und selbstverständlich darf der Radverkehr nicht behindert oder gefährdet werden. In enger Zusammenarbeit mit der Stadt Koblenz und deren Radverkehrsbeauftragten ist es auch Ziel der Polizei, Unfälle mit Beteiligung von Radfahrenden zu minimieren, ein Bewusstsein für die Problematik zu schaffen und auf ein sicheres und regelkonformes Verkehrsverhalten hinwirken.

Von 177 Verstößen galten 168 dem verbotswidrigen Befahren der Fahrradstraße mit einem PKW, zwei Verstöße wegen Fahrens ohne Fahrerlaubnis und einmal das Dulden des Fahrens ohne Fahrerlaubnis, jeweils ein Rotlichtverstoß, ein nicht gesichertes Kind und außerdem vier Feststellungen zu Verstößen gegen das Pflichtversicherungsgesetz bei Elektrokleinstfahrzeugen (E-Scootern). Auch diese Thematik wird zeitnah nochmals bei einer Schwerpunktkontrolle aufgegriffen.

Pressemitteilung der Polizei Koblenz

Symbolbild. Foto: pixabay.com

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