Blaulicht | 05.10.2024

Verkehrskontrollen in Adenau und am Nürburgring

Polizei zieht Raser und Poser aus dem Verkehr

Symbolbild. Foto: ROB

Adenau/ Nürburgring. Am Freitag, 04.10.2024, führten Beamte der Polizeiinspektion Adenau im Stadtgebiet Adenau, sowie auf den Zufahrtsstraßen rund um den Nürburgring, anlässlich der dort stattfindenden „Green Hell Driving Days“, zielgerichtete Kontrollen von Rasern und Posern durch. Hierbei wurden auch zivile Streifen eingesetzt.

Es wurden bei den Kontrollmaßnahmen zahlreiche Verwarnungsgelder erhoben. Zudem wurden mehrere Bußgeldverfahren wegen diverser Verstöße, u.a. Erlöschen der Betriebserlaubnis bzw. nicht vorschriftsmäßiges Fahrzeug oder wegen Verursachen unnötigen Lärms eingeleitet. Bei einigen Verstößen erhalten zudem die zuständigen Führerscheinstellen Mitteilungen über das disziplinlose/verkehrsfremde Verhalten der jeweiligen Fahrzeugführer.

Ins Visier genommen wurden hauptsächlich Fahrzeuge, welche augenscheinlich technisch illegal verändert wurden. Hier insbesondere auch die sogenannten „Auto-Poser“. Viele Veränderungen sind im Straßenverkehr nicht zulässig. Leistungen werden gesteigert, Fahrzeuge optisch verändert oder die Abgasanlagen manipuliert, was sich nachteilig auf das Lärmverhalten der Fahrzeuge auswirkt. Gerade erhöhter Lärm belastet die Menschen in der Region rund um den Nürburgring. Was viele nicht bedenken ist, dass durch die Veränderungen auch Gefahren entstehen können. Sowohl für den jeweiligen Fahrzeugführer selbst, bzw. dessen Insassen, aber auch für andere Verkehrsteilnehmer.

Weiterhin wurden im Rahmen der Kontrollmaßnahmen fünf Personen ein Platzverweis ausgesprochen. Hier handeltet es hauptsächlich um Personen, welche an neuralgischen Stellen die Verkehrsteilnehmer zum o.g. disziplinlosen/verkehrsfremden Verhalten animierten bzw. sich dort aufhielten.

Zudem wurde im Rahmen der Kontrollen ein 30-jähriger Fahrzeugführer aus der Stadt Sinzig festgestellt, welcher ein PKW ohne erforderliche Fahrerlaubnis im öffentlichen Straßenverkehr führte. Gegen diesen und den Fahrzeughalter wurde ein Strafverfahren wegen Fahren bzw. Zulassen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis eingeleitet.

Des Weiteren wurde eine Geschwindigkeitskontrolle auf der B 412, Höhe Kaltenborn-Jammelshofen, durchgeführt. Hier wurden gegen insgesamt 24 Fahrzeugführer ein Verwarn-/Bußgeldverfahren eingeleitet. Ein Fahrzeugführer muss neben einem empfindlichen Bußgeld mit einem einmonatigen Fahrverbot rechnen. Dieser wurde bei einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h mit 120 km/h gemessen. Die Polizei Adenau appelliert auch hier an alle Verkehrsteilnehmer: Fahren Sie stets vorsichtig und rücksichtsvoll - eine zu hohe Geschwindigkeit ist nach wie vor eine der häufigsten Hauptunfallursachen.

Pressemitteilung der Polizeiinspektion Adenau

Symbolbild. Foto: ROB

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