Politik | 31.05.2022, 16:55 Uhr

Kreistag beschließt gemeinsamen Antrag von CDU, SPD, FWG und FDP

Gedenkveranstaltung soll kleiner und bescheidener als geplant ausfallen

Gesamtsumme darf 30.000 Euro nicht überschreiten – Ursprünglich war die Kreisverwaltung von Kosten in Höhe von 155.000 Euro ausgegangen – Diskussion war nicht erwünscht

Die Ahr fast ein Jahr nach der Flut. Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Kleiner und bescheidener als ursprünglich geplant soll die zentrale Gedenkveranstaltung ausfallen, die der Kreis Ahrweiler am Jahrestag der Flutkatastrophe für die Flutopfer abhalten will. Das beschloss der Kreistag gestern Nachmittag mehrheitlich bei einer Gegenstimme von Wilhelm Busch (CDU) und insgesamt neun Enthaltungen der Grünen, der AfD und der Linken. Damit hatte ein gemeinsamer Antrag Erfolg, den die Kreistagsfraktionen von CDU, SPD, FWG und FDP im Anschluss an die Sitzung des Kreis- und Umweltausschusses formuliert hatten. Das Format der Veranstaltung soll so gestaltet werden, dass der Kostenrahmen deutlich unter dem ursprünglichen Ansatz von 155.000 Euro liegen müsse und eine Gesamtsumme von 30.000 Euro nicht überschritten werden dürfe. „Es ist eine große Herausforderung, solch einer Katastrophe in einem richtigen Rahmen zu gedenken“, schickte Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) voraus. Zusammen mit den hauptamtlichen Bürgermeistern der betroffenen Kommunen hatte sie sich darauf verständigt, am 14. Juli eine zentrale öffentliche Gedenkveranstaltung im Kurpark Bad Neuenahr anzubieten. Diese Gedenkveranstaltung solle den vielen Flutbetroffenen, aber auch den Helfern und allen Mitfühlenden eine Gelegenheit zum gemeinsamen Gedenken bieten „und gleichzeitig ein sichtbares Zeichen für den Zusammenhalt in unserer Region und den gemeinsamen Aufbruch setzen.“ Während der rund 90-minütigen Veranstaltungen sollen Ministerpräsidentin Malu Dreyer (SPD), Kreisstadt-Bürgermeister Guido Orthen (CDU) als Vertreter der betroffenen Kommunen, Landrätin Weigand und auch Betroffene sprechen. In den Folgejahren sollen die Flutkommunen abwechselnd die zentrale Gedenkveranstaltung ausrichten.

Eigene Gedenkveranstaltungen in den betroffenen Kommunen

Daneben solle es am Folgetag auch in allen betroffenen Gebietskörperschaften eigene Gedenkveranstaltungen geben, so Weigand. „Vielen Betroffenen ist es wichtig, an diesem Tag in der Erinnerung an die Flut vor Ort zu sein und in diesem Moment im kleinen Kreis die Erinnerung zu begehen.“ Als Zeichen der gemeinsamen Trauer und Hoffnung sollen zudem an diesem Abend in allen Ortsgemeinden die Kirchenglocken läuten. Aufgrund des gemeinsamen Antrages habe Weigand am vergangenen Freitag ein dreistündiges Gespräch mit den Fraktionsvorsitzenden und den hauptamtlichen Bürgermeistern geführt. „Wir haben dort miteinander beschlossen, am offenen Veranstaltungskonzept festzuhalten und ansonsten den Antrag so zu beschließen“, fasste sie kurz und knapp zusammen. Wilhelm Busch (CDU) Nachfrage, ob im Ablaufplan auch ein Beitrag der Kirchen vorgesehen sei, verneinte Weigand. Auch dieser Punkt sei diskutiert und „von vielerlei Seite“ der Wunsch geäußert worden, die Kirchen außen vor zu lassen. Denn die würden am nächsten Tag ihrerseits einen Gottesdienst im Bereich der Verbandsgemeinde Altenahr anbieten. Auf Nachfrage von Wolfgang Huste (Die Linke), ob er in einem Statement seine Bauchschmerzen über die Entscheidung erläutern könne, machte Weigand klar, dass eine Diskussion nicht erwünscht sei und man direkt zur Abstimmung kommen wolle, was dann auch geschah. JOST

Die Ahr fast ein Jahr nach der Flut.                                             Foto: ROB

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