Allgemeine Berichte | 30.11.2022

Mayen: Zünden von Feuerwerkskörpern in der Innenstadt an Silvester verboten

Symbolbild. Foto: Pixabay

Mayen. Das Abschießen und Abbrennen von Feuerwerkskörpern der Kategorie F2 -ehemals Klasse II- (Kleinfeuerwerk, z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) ist am 31.12.2022 und am 01.01.2023 im Bereich der Mayener Innenstadt innerhalb der Grenze des sogenannten Innenstadtringes:

  • westliche Grenze: Straßen Habsburgring bzw. Boemundring,
  • nördliche Grenze: Straßen Habsburgring bzw. Einmündung Auf der Eich und Koblenzer Str.,
  • östliche Grenze: Straße Wasserpförtchen / das Fließgewässer Nette und
  • südliche Grenze: Straßen Boemundring bzw. St. Veit-Str.

einschließlich der jeweiligen Straßen- und Grünflächen, verboten.

Lageplan zur Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Mayener Innenstadt am 31.12.2022 und 01.01.2023.  Quelle: Stadt Mayen

Lageplan zur Anordnung eines Abbrennverbotes für Feuerwerkskörper in der Mayener Innenstadt am 31.12.2022 und 01.01.2023. Quelle: Stadt Mayen

Zur Begründung: Die Mayener Innenstadt, insbesondere der Bereich der Fußgängerzone, wird in jeder Silvesternacht von vielen Menschen besucht, um den Jahreswechsel zu feiern. Dabei wird eine Vielzahl von pyrotechnischen Gegenständen der Kategorie F2 (Kleinfeuerwerke wie z.B. Raketen, Schwärmer, Knallkörper, Batterien etc.) abgefeuert und abgebrannt. Immer mehr kommt es dabei, auch aus angetrunkenem Übermut, zu einem leichtfertigen Umgang mit diesen pyrotechnischen Gegenständen und zu einem erheblichen Gefahrenrisiko für Personen und angrenzende bauliche Anlagen vor Ort.

Quelle: Allgemeinverfügung Abbrennverbot Innenstadt

Symbolbild. Foto: Pixabay

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