Kreistag will mit den Kommunen kooperieren

Gemeinsam den Hochwasserschutz entlang der Ahr und ihrer Nebenflüsse verbessern

Gemeinsam den Hochwasserschutz entlang der Ahr und ihrer Nebenflüsse verbessern

Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Gemeinsam wollen der Kreis und seine Kommunen dafür sorgen, dass der Hochwasserschutz entlang der Ahr und ihrer Nebenflüsse verbessert wird. Dafür sollen die bereits vorhandenen und in Aufstellung befindlichen örtlichen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte in Bezug auf die Maßnahmen zum Hochwasserschutz ausgewertet, vereinheitlicht und zusammengeführt werden. Das Hochwasserschutzkonzept soll dann unter Berücksichtigung der Erkenntnisse aus der Flutkatastrophe progressiv weiterentwickelt und um über ordentliche Aspekte ergänzt werden. Zudem sollen strukturelle Vorschläge für eine effiziente Umsetzung der daraus resultierenden Maßnahmen erarbeitet werden. Das beschloss der Kreistag einstimmig bei zwei Enthaltungen in seiner jüngsten Sitzung. Doch auch hier liegt der Teufel im Detail, wie Landrätin Cornelia Weigand (parteilos) mitteilte.

Wesentlicher Aspekt einer zukünftigen Struktur des Hochwasserschutzes müsse nämlich eine klare Zuordnung von Verantwortlichkeiten sein. Nur so sei sichergestellt, dass notwendige Maßnahmen auch effizient umgesetzt werden könnten. „Die Themen Hochwasserschutz und Starkregenvorsorge sind aber nicht so leicht voneinander zu trennen“, wusste sie. Die erforderliche Aufgabenabgrenzung sei wegen der Vielzahl der Aspekte inhaltlich sehr komplex, zudem lasse sich auch das Kriterium der örtlichen oder der überörtlichen Zuständigkeit nicht immer eindeutig bestimmen. Eine Zusammenarbeit von Kreis und Kommunen bezüglich in Sachen Hochwasserschutz erscheine daher nur in Form eines Zweckverbandes oder einer Zweckvereinbarung möglich. Dabei gehe sie davon aus, dass eine erhebliche Förderung durch das Land möglich sei. Die konkrete Förderquote stehe jedoch noch nicht fest und müsse erst abgestimmt werden.

Sorgfältige Vorbereitung ist nötig

Ohnehin sei eine Zusammenarbeit nicht so schnell umsetzbar wie nötig, ergänzte Regierungsdirektorin Anja Toenneßen. „Eine rechtssichere Neuregelung der Organisationsstruktur, die auch dem Anspruch einer effizienten Planung und Umsetzung der Starkregen- und Hochwasservorsorgemaßnahmen gerecht wird, bedarf einer sorgfältigen Vorbereitung.“ Das gehe nicht von jetzt auf gleich. Ohne konkreten Maßnahmenplan seien Kosten für den Kreis und seine Kommunen ohnehin derzeit noch nicht abschätzbar, so Landrätin Weigand: „Das Konzept könnte Ausgaben bis in den neunstelligen Bereich nach sich ziehen.“ Immerhin gehe keine Zeit verloren, weil ohnehin ein Maßnahmenplan auf der Basis der örtlichen Starkregen- und Hochwasservorsorgekonzepte Voraussetzung sei für die Umsetzung einer effektiven Starkregen- und Hochwasservorsorge.

Die Bevölkerung erwarte jedoch zurecht möglichst schnell eine Verbesserung des Hochwasserschutzes. Deshalb soll die Planung von konkreten Maßnahmen bereits vor Abschluss einer wie auch immer gearteten Kooperationsvereinbarung zwischen Kreis und Kommunen starten und zugleich als Grundlage für die zukünftige Organisationsstruktur dienen. Mit dieser Aufgabe soll zunächst ein Fachbüro betraut werden. Allerdings, so Weigand, sei diese Vorgehensweise noch nicht mit allen hauptamtlichen Bürgermeistern abgestimmt. Der Beschluss des Kreistags solle daher als Grundlage für die weiteren Gespräche dienen. In den Gesprächen sei dann auch zu klären, wie die der Eigenanteil finanziert werden solle, eine solidarische Finanzierung werde jedenfalls angestrebt.

FWG-Fraktionsvorsitzender Hans-Josef Marx wusste: „Das Projekt wird noch schwer genug. Aber wir müssen jetzt schnell vorankommen, damit die Einigung mit den hauptamtlichen Bürgermeistern zeitnah getroffen werden kann.“ Christoph Schmidt (SPD) zeigte sich ernüchtert, dass man in den vergangenen vier Monaten noch nicht wirklich weitergekommen sei. Dem widersprach Toenneßen: „Es ist schon einiges passiert, aber das wichtigste bei einem solchen Projekt ist, dass die Verantwortlichkeiten klar geregelt sind.“