Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wird es Ermittlungsverfahren eingestellt.  Fotokollage: M. Gausmann/Archiv

Am 18.04.2024

Allgemeine Berichte

Fassungslosigkeit und Entsetzen bei Angehörigen und Beobachtern

Ex-Landrat wird nicht angeklagt: Einstellung des Verfahrens schlägt hohe Wellen

Kreis Ahrweiler. Die Staatsanwaltschaft Koblenz hat am 17. April 2024 das Ermittlungsverfahren gegen den ehemaligen Landrat des Landkreises Ahrweiler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung (TEL) während der Flutkatastrophe an der Ahr 2021 eingestellt. Die umfangreichen Ermittlungen ergaben keinen ausreichenden Tatverdacht, der eine strafrechtliche Verurteilung ermöglichen würde. Dem Leitenden Oberstaatsanwalt Mario Mannweiler zufolge war es das wahrscheinlich umfangreichste Ermittlungsverfahren, dass die Staatswanwaltschaft Koblenz bis dato geführt hat.

Die Entscheidung der Staatsanwaltschaft, das Verfahren gegen den damaligen Landrat Jürgen Pföhler und den Leiter der Technischen Einsatzleitung einzustellen, hat in den sozialen Netzwerken und in der Region zahlreiche Reaktionen ausgelöst:

  • Andy Neumann, Autor aus dem Ahrtal, ist enttäuscht.: „Mit dieser Entscheidung spricht sich der Staat selbst von jeglicher Verantwortung für seine Bevölkerung frei. Und das auf den Gräbern von 136 Menschen. Die Menschen an der Ahr sind fassungslos, entsetzt, wütend.“
  • Auch auf Social Media ist die Meinung eindeutig: Ein Nutzer kommentiert auf Facebook: „Das Ergebnis stand vom ersten Tag für jeden Laien fest. Es war von Anfang an nur reine Zeit-und Geldverschwendung“
  • Andere Nutzer sehen es ähnlich: „Das war mir von Anfang klar, dass ihm keiner ans Leder geht. Das hab ich immer gesagt. Am Ende wird er noch für seine herausragende Leistung in der Flut geehrt. Irgendetwas stimmt mit dieser Welt nicht mehr!“

BA

Mehr zum Thema:

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Fast drei Jahre nach der Flutkatastrophe im Ahrtal wird es Ermittlungsverfahren eingestellt. Fotokollage: M. Gausmann/Archiv

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