Landesamt für Umwelt und Klimaschutzministerium im Fokus des Untersuchungsausschusses

Flutkatastrophe im Ahrtal: Wann wusste die Umweltministerin Bescheid?

Flutkatastrophe im Ahrtal: Wann wusste die Umweltministerin Bescheid?

Bild nach der Flutkatastrophe im Ahrtal. Foto: © Landtag RLP

Mainz/Ahrtal. Der rheinland-pfälzische Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat am Freitag, 11. März 2022 im Plenarsaal des Landtags in Mainz seine achte öffentliche Sitzung zur Beweisaufnahme durchgeführt. In dieser Sitzung ging es um die Frage, ob und wann das Landesamt für Umwelt und das Klimaschutzministerium über die Lage an der Ahr informiert wurden, wie die Kommunikation ablief und wie die jeweilige personelle Besetzung war. Auch Bundesfamilienministerin Anne Spiegel, die zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe Umweltministerin in Rheinland-Pfalz war, sagte aus.

Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass sich für die Sitzung am 8. April 2022 eine Veränderung im Zeitplan ergeben habe, da ein Sachverständiger umgeladen werden müsse. Dadurch sei geplant, Ministerpräsidentin Malu Dreyer um 20 Uhr in den Ausschuss vorzuladen. In dieser Sitzung sollen unter anderen auch Innenminister Roger Lewentz, Innenstaatssekretär Randolf Stich und der Präsident der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Thomas Linnertz, aussagen. Es geht hierbei um Fragen nach den Strukturen im Katastrophenschutz und wie sich die Aufgabenverteilung zwischen den Kommunen, den Kreisen, dem Land und dem Bund darstellt. Des Weiteren soll ermittelt werden, wann und wie die leitenden Stellen der ADD sowie des Innenministeriums im Zusammenhang mit der Flutkatastrophe über die Lage informiert worden sind, wie die ADD auf die Flut- und Hochwassergefahr vorbereitet und personell besetzt war sowie ob und wann die Ministerpräsidentin über die Lage informiert worden ist.

Themen der nächsten Sitzungen

In der kommenden Sitzung am 18. März will der Ausschuss insgesamt sechs Zeugen aus dem Landkreis Mayen Koblenz und der Stadt Mayen vernehmen. Darüber hinaus sollen in dieser Sitzung auch drei Zeugen des Südwestrundfunks (SWR) vernommen werden zur Frage, wann und in welcher Form der SWR im Vorfeld der Flutkatastrophe auf allen verfügbaren Medienkanälen, insbesondere Radio und Fernsehen, vor dem Starkregenereignis berichtet und gewarnt hat. Einladung und Tagesordnung zur Sitzung sind hier zu finden. In der Sitzung am 25. März sollen unter anderen kommunale Vertreter der Stadt Trier, aus dem Landkreis Bitburg-Prüm und dem Landkreis Vulkaneifel angehört werden. Am 29 April wird der Ausschuss die Kreise Bernkastel-Wittlich und Trier-Saarburg laden. Für den 6. Mai ist eine Sachverständigenvernehmung von zwei Professoren geplant, die Rechtsgutachten mit dem Schwerpunkt Brand- und Katastrophenschutzgesetz für den Ausschuss erstellen.

Anmeldung für Sitzung am 11. März 2022

Für die Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag, 18. März können sich Interessierte ab sofort anmelden. Eine Anmeldung kann vorgenommen werden unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort bis einschließlich Mittwoch, 16. März 2022, 10 Uhr, per E-Mail an protokoll(at)landtag.rlp.de oder telefonisch unter 06131/208-2255. Die Plätze werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldung vergeben. Für alle an dieser Sitzung Teilnehmenden gilt im Landtag die 3G plus-Regel sowie eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus und an den jeweiligen Sitzplätzen. Dies bedeutet, dass alle an der Sitzung Teilnehmenden einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Corona-Test durch eine zertifizierte Teststelle nachweisen müssen. Der Einlass in den Landtag kann nur nach Vorzeigen eines negativen Testergebnisses gewährt werden.

Pressemitteilung Landtag Rheinland-Pfalz