Vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“
11.07.2018„Kriminelle Aktivitäten nicht dulden“
Region. Auf Anordnung des Bundesministers des Innern Dr. Thomas de Maizière fanden auf Grundlage von § 4 Abs. 2 Vereinsgesetz am 13. März seit 6 Uhr in mehreren Bundesländern vereinsrechtliche Ermittlungsmaßnahmen gegen den Verein „Osmanen Germania BC“ statt. Es besteht der dringende Verdacht, dass Zweck und Tätigkeit des Vereins „Osmanen Germania BC“ den Strafgesetzen zuwiderlaufen.
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