Die Gefahr von Verklausungen an Brücken soll vermindert werden

Flutgebiete: Brennholz darf nicht mehr draußen gelagert werden

Flutgebiete: Brennholz darf nicht mehr draußen gelagert werden

Bei der Flut verursachten die Massen von Treibgut erhebliche Schäden Foto: ROB

Kreis Ahrweiler. Die schweren Schäden, die das Julihochwasser im Kreis Ahrweiler verursachten, sind oftmals nicht auf die Wassermassen zurückzuführen, sondern auf Treibgut, das von der Flut mitgerissen wurde. Das Material sammelte sich an Brückenpfeilern und staute so das Wasser. Solche Verklausungen verschärfen die Situation, da das Wasser nicht abfließen kann. Deshalb ist es in den Gebieten im Ahrtal, die als Überflutungsgebiete ausgewiesen wurden, künftig nicht mehr gestattet, loses Brennholz in Außenbereichen zu lagern. Darüber informierten die Fachleute der SGD Nord und des Umweltministeriums Rheinland-Pfalz bei einer Informationsveranstaltung in Heppingen. Eine Ausnahme bestehe, wenn die Holzscheite in einem festen und abschließbaren Container verstaut werden. Das klassische Aufeinanderschichten in Garten und Hof wird in Zukunft allerdings nicht mehr möglich sein. Falls ein neues Hochwasser komme, soll so der Anteil von Treibgut im Wasser minimiert werden. ROB