Staatsanwaltschaft informiert über Ermittlungsstand des Untersuchungsausschusses zur Flutkatastrophe:

Ermittlungsverfahren ist offen

Ermittlungsverfahren ist offen

Zerstörte Brücke im Ahrtal. Foto: © Landtag Rheinland-Pfalz

Koblenz/Ahrtal. Der rheinland-pfälzische Untersuchungsausschuss „Flutkatastrophe“ hat am Freitag, 11. Februar 2022 im Plenarsaal des Landtags in Mainz seine fünfte öffentliche Sitzung zur Beweisaufnahme durchgeführt. In der teils öffentlichen und teils nicht-öffentlichen Sitzung befragten die Abgeordneten die Staatsanwaltschaft Koblenz zum Stand der Ermittlungen. In der kommenden Woche geht es um die Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK).

Von der Staatsanwaltschaft Koblenz nahmen der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse und Oberstaatsanwältin Ute Adam-Backes als Zeugen Stellung und informierten über die bisherigen Erkenntnisse aus dem Ermittlungsverfahren. Die Staatsanwaltschaft Koblenz ermittelt gegen den früheren Landrat des Kreises Ahrweiler, Jürgen Pföhler (CDU), und ein weiteres Mitglied des Krisenstabes. Dabei geht es um den Anfangsverdacht der fahrlässigen Tötung und fahrlässigen Körperverletzung durch Unterlassen wegen womöglich zu später Warnungen und Evakuierungen. Der Ausgang des Ermittlungsverfahrens ist offen.

Fragen an SWR am 18. März im Ausschuss

Ausschussvorsitzender Martin Haller informierte, dass im öffentlichen Teil des Ausschusses erläutert wurde, auf welcher Grundlage Ermittlungen der Staatsanwaltschaft Koblenz zur Flutkatastrophe geführt wurden. Im nicht-öffentlichen Teil der Sitzung ging es insbesondere um die Fragen, wie viele und welche Strafanzeigen gegen welche Personen, Personenkreise, Behörden oder andere Institutionen bisher gestellt wurden, gegen welche Personen, Personenkreise, Behörden oder andere Institutionen bisher Verdachtsmomente oder strafrechtlich relevante Vorwürfe vorliegen oder vorgelegen haben und wie diese weiterverfolgt werden. Des Weiteren informierte Martin Haller über einen im Untersuchungsausschuss gefassten aktuellen Beweisbeschluss. Hierzu sollen in der Sitzung am 18. März 2022 Zeugen vernommen werden zur Frage, wann und in welcher Form der Südwestrundfunk (SWR) im Vorfeld der Flutkatastrophe auf allen verfügbaren Medienkanälen, insbesondere Radio und Fernsehen, vor dem Starkregenereignis berichtet und gewarnt hat.

Themen der weiteren Sitzungen

In der kommenden Sitzung am 18. Februar 2022 befasst sich das Gremium mit der Rolle des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe. Der Untersuchungsausschuss beschloss, für die Sitzung am 4. März acht Zeugen zur Rolle der Brand- und Katastrophenschutzinspekteure zu laden sowie drei Zeugen insbesondere zu den Themen „Örtliche Alarm- und Einsatzpläne Hochwasser“ und „Gefahrenabwehr“. In der Sitzung am 11. März geht es um die Frage, ob und wann das Landesamt für Umwelt und das Klimaschutzministerium über die Lage an der Ahr informiert wurden, wie die Kommunikation ablief und wie die jeweilige personelle Besetzung war. In dieser Sitzung soll unter anderen Bundesfamilienministerin Anne Spiegel aussagen, die zum Zeitpunkt der Flutkatastrophe an der Ahr Klimaschutz- und Umweltministerin in Rheinland-Pfalz war.

Anmeldung für Sitzung am 18. Februar

Für die Sitzung des Untersuchungsausschusses am Freitag, 18. Februar können sich Interessierte ab sofort anmelden. Eine Anmeldung kann vorgenommen werden unter Angabe von Namen, Adresse, Geburtsdatum und Geburtsort bis einschließlich Mittwoch, 16. Februar 2022, 10 Uhr, per E-Mail an protokoll(at)landtag.rlp.de oder telefonisch unter 06131/208-2255. Die Plätze werden in der Reihenfolge des zeitlichen Eingangs der Anmeldung vergeben.

Für alle an dieser Sitzung Teilnehmenden gilt im Landtag die 3G plus-Regel mit Sitzabstand sowie eine generelle FFP2-Maskenpflicht im gesamten Haus und an den jeweiligen Sitzplätzen. Dies bedeutet, dass alle an der Sitzung Teilnehmenden einen tagesaktuellen (nicht älter als 24 Stunden) Corona-Test durch eine zertifizierte Teststelle nachweisen müssen. Der Einlass in den Landtag kann nur nach Vorzeigen eines negativen Testergebnisses gewährt werden.

Pressemitteilung

Landtag Rheinland-Pfalz