Ursachensuche bei Trinwasserverunreinigungen ist komplexe Aufgabe

Spül- und Desinfektionsmaßnahmen greifen

Prof. Dr. Martin Exner äußerte sich zur derzeitigen Lage

16.09.2014 - 09:26

Kreisstadt. " Die Ursachensuche von Trinkwasserverunreinigungen ist bei einem weitverzweigten Netz eine sehr komplexe Aufgabe“, so Professor Dr. Martin Exner zur derzeitigen Trinkwasserverunreinigung im Bereich der östlichen Stadtteile der Kreisstadt und der Gemeinde Grafschaft. Professor Exner ist Direktor des Instituts für Hygiene und Öffentliche Gesundheit sowie Geschäftsführender Direktor des Zentrums für Infektiologie und Infektionsschutz der Universität Bonn. Er gehört zu den führenden Persönlichkeiten des Fachgebietes Hygiene und Öffentliches Gesundheitswesen in Deutschland und in Europa. Er ist Vorsitzender der Trinkwasserkommission beim Umweltbundesamt und seit 2010 Präsident der Deutschen Gesellschaft für Krankenhaushygiene (DGKH).


Hintergrund


In Trinkwasserversorgungsystemen kann es unter anderem bei Starkregenereignissen zu Grenzwertüberschreitungen der in der Trinkwasserverordnung festgelegten mikrobiologischen Parameter kommen. Hierbei handelt es sich um einen Störfall, der rasch erkannt und unter Kontrolle gebracht werden muss. Als Störfall bezeichnet man die unerwartete Nichteinhaltung von mikrobiologischen und anderen Grenzwerten mit Anlass zur Besorgnis für eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit durch das Trinkwasser. Als Störfallmanagement bezeichnet man die Summe aller Maßnahmen zur Beherrschung eines derartigen Störfalles, von dessen Erkennung über die Einleitung sofort wirksame Maßnahmen zur Vermeidung einer Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung, der Abklärung einer möglichen Ursachen bis hin zu deren Behebung zur Sicherung der Wirksamkeit der getroffen Kontrollmaßnahmen.


Aktueller Störfall


Ein solcher Störfall ist in den östlichen Stadtteilen von Bad Neuenahr-Ahrweiler und der Gemeinde Grafschaft aufgetreten. Hierbei kam es zum zur Feststellung von E. coli und anderen sogenannten coliformen Bakterien sowie Enterokokken im Trinkwassernetz. Nach dessen Feststellung und Meldung an das Kreis-Gesundheitsamt wurden auf der Grundlage einer 2013 veröffentlichten Leitlinie des Bundesgesundheitsministeriums und des Umweltbundesamtes umgehende Sofortmaßnahmen zur Absicherung einer möglichen Gesundheitsgefährdung der Bevölkerung eingeleitet.

Der Nachweis einer systemischen (das heißt an verschiedenen Entnahmestellen) Verunreinigung des Trinkwassernetzes mit E. coli bedeutet einen eindeutigen Hinweis auf fäkale Einträge. Wenn E. coli nachgewiesen werden, muss immer auch mit dem Vorkommen anderer Erreger im Trinkwasser gerechnet werden. Eine solche Gesundheitsgefährdung durch verschiedene andere ernst zu nehmende Krankheitserreger muss vermieden werden. Das Wasser darf nur getrunken werden, wenn es zuvor abgekocht wurde, bis eine ausreichende Desinfektion mit Chlor sichergestellt ist. Das Gesundheitsamt ordnet nach entsprechender Prüfung der Umstände ein Abkoch-Gebot zur unmittelbaren Gefahrenabwehr an. Das Abkoch-Gebot ist die erste und die wichtigste Sofort- Maßnahme, bis eine Desinfektion durch Chlor an allen Stellen des Trinkwassernetzes sichergestellt werden kann. Hiernach erfolgt die abklärende und absichernde Phase bis zur Normalisierung. Diese Phase dauert erfahrungsgemäß eine längere Zeit. Hierbei wird eine konsequente Ursachenklärung und Feststellung über die räumliche Ausdehnung der Kontamination im Versorgungsgebiet durch weitergehende Untersuchungen durchgeführt. Die Ursachensuche ist bei einem verzweigten Netz zum Teil in unterschiedlicher Trägerschaft häufig eine sehr komplexe Aufgabe. Das Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler wird unterstützt durch ein hygienisches Referenz-Institut der Universität Bonn, dessen Aufgabe neben der fachlichen Beratung sowohl die Sammlung von Rückstellproben und Mikroorganismen sowie die Untersuchung auf weitergehende Krankheitserreger ist. Zusätzlich werden die Mikroorganismen wie E.coli und Coliforme aus dem Trinkwasserversorgungssystem weitergehend biochemisch differenziert und mittels molekularmikrobiologischer Methoden typisiert. Hierdurch kann die Ursachenabklärung, wo und an welchen Stellen ein Eintrag der Mikroorganismen erfolgte, besser abgeklärt werden. Wenn sichergestellt ist, dass keine sehr widerstandsfähigen Parasiten im Netz vorhanden sind, kann das Abkochgebot nach strenger Prüfung dann aufgehoben werden, wenn dreimal an aufeinanderfolgenden Tagen kein Nachweis von E.coli, Coliformen und Enterokokken festzustellen war und die Desinfektionsmittelskapazität an allen Entnahmestellen des Trinkwassernetzes gewährleistet ist. Neben diesen Maßnahmen, die der Kontrolle von Infektionsrisiken und deren Gefahrenabwehr dienen, prüft das Gesundheitsamt fortlaufend, ob Hinweise für hiermit im Zusammenhang stehende aufgetretene Erkrankungsfälle bestehen. Bislang zeigt die Anzahl der entsprechenden Erkrankungen, die von Ärzten, Krankenhäusern und dem DRK dem Gesundheitsamt gemeldet wurden, keine Häufung, sie wird weiterhin engmaschig überwacht.


Festgestellte Risikopunkte


Bei der Identifizierung von möglichen Risikopunkten wurde mit hoher Wahrscheinlichkeit insbesondere ein sogenannter Belüftungsschacht an der Landesgrenze zu NRW identifiziert, in den aufgrund der starken Regenfälle zum Teil mit Fäkalien belastetes Wasser eingedrungen war, wobei entsprechende Armaturen in dem Schacht der Transportleitung von diesem Wasser zum Teil bedeckt wurden. Die circa zwölf Kilometer lange Trinkwasserleitung führt von Wachtberg in den Kreis Ahrweiler. Davon unabhängig wurden in einem nachgeschalteten Netzanteil der Gemeinde Grafschaft Hydrantenbauarbeiten in Lantershofen als mögliche weitere Eintragsquelle ermittelt. Dementsprechend wird zur Zeit von mindestens zwei getrennten Störfallen ausgegangen. Eine endgültige Bestätigung kann erst nach Vorliegen von Typisierungsergebnissen der aufbewahrten Mikroorganismen gegeben werden.

Mittlerweile greifen die Spül- und Desinfektionsmaßnahmen der Trinkwasserleitungsnetze. Das Gesundheitsamt prüft in Abstimmung mit der zuständigen Aufsichtsbehörde, ob und wann das Abkochgebot aufgehoben werden kann. Die Desinfektionsmaßnahmen mit feststellbaren Chlorkonzentrationen werden jedoch noch über einen längeren Zeitraum aufrechterhalten bleiben.

Der Störfall wird in Kürze in wissenschaftlichen Gremien zur Wasserhygiene behandelt. Nach Abschluss eines Störfallmanagements muss ein Bericht für das Bundesgesundheitsministerium über Ursachen und Maßnahmen erstellt werden, der dann an die EU weitergeleitet wird. Dem Gesundheitsamt unter Leitung von Herrn Dr. Voss und seinem engagierten Team ist zu bescheinigen, dass es konsequent, systematisch und mit Hochdruck diesen Störfall nach den modernen Kriterien des Störfallmanagements bearbeitet.

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Hansen, die für meine Statistik wichtigste Info war dabei ;-)...
Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Anonym:
Ich begrüße das Urteil ebenso und ja, ich kenne die Dame hier persönlich und nein, ich habe nie gegen sie gewettert. ABER ihre Anhänger sollten auch einmal die Augen öffnen! Sie sei ja immer so transparent und wenn man helfen durfte, ging es im Sommer NUR um die Bewässerung der Außenanlage zur Straße...
Andrea könig:
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