Bengener Mutter empört über Verhalten der Busfahrerin

12-jährige Ronja wird an Bushaltestelle stehen gelassen

12-jährige Ronja wird an Bushaltestelle stehen gelassen

19.11.2014 - 19:23

Grafschaft-Bengen. Wie jeden Morgen wartete Ronja (12) mit ihrem Bruder Marco (14) an der Haltestelle in Bengen auf ihren Bus zur Philipp Freiherr von Boeselager Realschule in Ahrweiler. Vor mehreren Wochen hatte Ronja ihre Fahrkarte für November verloren, was sie der Busfahrerin auch mitgeteilt hatte. Die letzten Male zeigte die 12-jährige daher die Fahrkarte vom Vormonat vor. Heute jedoch wollte die Busfahrerin das Kind nicht mehr mitnehmen, da diese das Mädchen wohl schon mehrfach nach der neuen Karte gefragt hatte. Ihr Bruder und weitere Kinder im Bus konnten bestätigen, dass Ronja eine gültige Fahrkarte hat. Das Mädchen wurde dennoch an der Bushaltestelle in der Kirchstraße stehen gelassen. Ronjas Mutter Michaela Schopp erfuhr erst heute von ihrer Tochter vom Verlust der Fahrkarte. In ihren Augen war es unverantwortlich von der Busfahrerin, das Mädchen einfach im Dunkeln zurück zu lassen. Die alleinerziehende Mutter wandte sich an "Blick aktuell", da sie befürchtet auch anderen Kindern könnte etwas Ähnliches passieren. „Es ist zum Glück außer dem Umstand und Ärger nichts passiert. Ich hatte Glück, dass die Frau meines Vermieters meine Tochter pünktlich zur Schule fahren konnte“, berichtete die besorgte Mutter. Michaela Schopp räumte ein, dass ihre Tochter eine gewisse Mitschuld daran gehabt hat, findet es jedoch ein zu hohes Risiko einem Schulkind die Fahrt zu verweigern. Die Linie 848 wird von den Ahrweiler Verkehrsbetrieben unterhalten, die ihrerseits zu den Stadtwerken Bonn gehören. In einer ersten Stellungnahme der Stadtwerke Bonn heißt es hierzu: „Am 11. November kam die Schülerin erneut mit der „ungültigen“ Oktoberfahrkarte in den Bus. Die eingesetzte Fahrerin hat daraufhin - gem. den Tarifbestimmungen - diese abgelaufene Fahrkarte eingezogen und die Schülerin aufgefordert; sich eine neue und/oder Ersatzfahrkarte zu beschaffen. Auch hier wurde der Schülerin eine gewisse „Organisationszeit“ zur Beschaffung eingeräumt. Heute kam die Schülerin wieder ohne gültige Fahrkarte zum Schulbus. Sie wurde von der Fahrerin aufgefordert, den Fahrpreis „bar“ zu entrichten und sich umgehend eine Ersatzfahrkarte zu besorgen. Die Aufforderung der Barzahlung sowie die Beschaffung einer Ersatzfahrkarte wurden von der Schülerin abgelehnt bzw. verweigert. Die Fahrerin hat daraufhin die Schülerin von der Beförderung ausgeschlossen. Grundsätzlich entscheidet das Fahrpersonal unter Abwägung des jeweiligen Einzelfalls/Umstände (auch in Abhängigkeit des Alters) kulant zu Gunsten des Kunden. Da es sich hierbei jedoch um eine Wiederholung und bewusste Missachtung der Tarifbestimmungen sowie einer „Zahlungsverweigerung“ handelt, wurde die Schülerin von der Beförderung zur Schule ausgeschlossen.“

Für Blick aktuell stellt sich allerdings dennoch die Frage, ob die „Zahlungsverweigerung“ tatsächlich rechtfertigt, ein Kind einfach unbeaufsichtigt im Dunkeln alleine in der heutigen Zeit an einer Bushaltestelle zurück zu lassen? Anscheinend ist es nicht der erste Vorfall dieser Art. Michaela Schopps älterer Sohn Marco wurde, nach eigener Aussage, im vergangen Jahr aus gleichem Grund nicht vom Bus mitgenommen und musste den Heimweg von Ahrweiler nach Bengen zu Fuß antreten. Die Mutter der beiden möchte nun prüfen, ob sie zivilrechtlich gegen die Ahrweiler Verkehrsbetriebe vorgehen kann.

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24.11.2014 13:49 Uhr
Sandra Sesterhenn

Keine Fahrkarte, keine Busfahrt! Wer anderes erwartet lebt wohl nicht in der Realität. Das Kind ist im Dunkeln zum Bus gegangen, dann kann es auch im Dunkeln zurücklaufen. Unverschämtheit, die Busfahrerein hier so verurteilt wird.



24.11.2014 09:55 Uhr
NeuNeuwieder

Wenn ein Kind von heute auf morgen und wiederholt (!) keine Fahrkarte vorzeigen kann, kann das bedeuten sie wurde verloren, oder auch sie wurde wieder eingezogen (weil eben doch nicht "eigentlich bezahlt" oder andere Gründe) - was die Busfahrer aber eben nicht so ohne weiteres nachprüfen können. Deshalb ist die Fahrkarte als Nachweis der Bezahlung immer dabei zu haben, und im Falle eines Verlustes ist sich zeitnah um Ersatz zu bemühen. Wenn eine 12jährige damit überfordert ist, muss es nicht heißen "sie ist doch ERST 12", sondern "sie ist doch SCHON 12". Oder musste sie Angst haben, es der Mutter zu sagen? Auch dann ist da irgendwas schief gelaufen...
Passt vielleicht nicht alles so einfach ins Weltbild der Linken, denen Frau Schopp mal (zeitweise als Kreisvorsitzende) angehört hat, ist aber nunmal so.



23.11.2014 21:47 Uhr
Ihr seid die Besten

Man man man wenn man hier die Kommentare liest.......................... :(
Ob Der oder Die oder DAS schuld hat, alles großes bla bla bla.
Diese Schulkinder bekommen ihre Fahrkarten für das ganze Jahr mit nach Hause und haben damit für jeden Monat eine neue Karte.
Das wissen die Busfahrer und die Busfahrer kennen auch die Kinder.
Diese Busfahrten der Kinder werden alle pauschal bezahlt da zählt niemand ob das Kind 2 mal oder 20 mal im Monat mit fährt und DARUM ist es pillepalle von der Busfahrerin so zu reagieren und dann noch die Aussage der SWB ""alles richtig gemacht"
WAS..........richtig gemacht ?
Ein Kind deren Busfahrt "eigentlich" ja bezahlt ist einfach stehen gelassen. wooow ...GROSSE TAT................EIN HOCH AUF DIE HELDIN
Denk mal alle bitte nur ein kleines bisschen nach "OHNE" direkt Vorzuverurteilen WER das Kind ist.............................SIE ist erst 12
und das sollte doch wohl hier im Vordergrund stehen.
Aber so wie es aus sieht sei IHR ja ALLE was besseres.



23.11.2014 10:51 Uhr
Scheinwerfer

Mir fehlen die Worte: wochenlang ohne gültige Fahrerlaubnis mitgenommen werden, ohne dass eine Ahndung wegen Schwarzfahrt erfolgt, ohne Zahlung eines Bußgeldes. Wochenlang die Forderung nach einer gültigen Fahrkarte ignorieren: erstaunlich, dass die Busfahrerin das überhaupt so lange mitgemacht hat. Da können Kinder bspw. in größeren Städten nur von träumen. Es war mehr als korrekt, irgendwann Konsequenzen folgen zu lassen. Wie soll denn ein Kind sonst lernen, dass es für sein Handeln Verantwortung übernehmen muss. Fehlverhalten mit der Opferrolle zu adeln, halte ich für ein fatales Zeichen. So lernt ein Kind nur: Regeln gelten für die anderen, nicht für mich und mir hat gar keiner etwas zu sagen.



23.11.2014 10:40 Uhr
Maria

Mir fehlen die Worte: wochenlang ohne gültige Fahrerlaubnis mitgenommen werden, ohne dass eine Ahndung wegen Schwarzfahrt erfolgt, ohne Zahlung eines Bußgeldes. Da können Kinder bspw. in größeren Städten nur von träumen. Wochenlang die Forderung nach einer gültigen Fahrkarte ignorieren: erstaunlich, dass die Busfahrerin das überhaupt so lange mitgemacht hat. Es war mehr als korrekt, irgendwann Konsequenzen folgen zu lassen. Und offensichtlich die Einzige Möglichkeit diesem Kind zu zeigen, dass es Regeln gibt, die für alle gelten und dass es Verantwortung für sein Handeln zu übernehmen hat.



21.11.2014 08:55 Uhr
Ein Leser

Ich finde es immer wieder lustig, wie sich darüber aufgeregt wird, was eine Zeitung denn so alles schreibt. An alle Mitleser die es noch immer nicht verstanden haben: Eine Zeitung berichtet über Dinge, wie sie passieren und passiert sind. Es ist nicht die Meinung der Redakteure oder Beschäftigten. Vielleicht sollte man einen solchen Hinweis dann in Zukunft mal unter jeden Artikel als "kleingedrucktes" schreiben. Analog dem Hinweis "Bitte keine Katzen oder andere Tiere in die Mikrowelle zum Trocknen stecken!" oder "Rauchen kann tödlich sein" und wie sie alle heißen. Kopfschüttelnde Grüße



20.11.2014 10:08 Uhr
Frank von Häfen

Zu den Zeiten, als ich mit dem Bus in die Schule fuhr war völlig klar, dass ich nicht mitgenommen werde, wenn ich keine Fahrkarte habe!
Die Tatsache, dass die Busfahrerin sie trotzdem mitgenommen hat, zeigt ihr Verantwortungsbewusstsein oder einfach nur ihre Nettigkeit.
Die Ankündigung juristische Schritte zu unternehmen dürfte ein schnelles jähes Ende finden.
Die innerfamiliäre Kommunikation sollten man dann doch eher in Frage stellen!



20.11.2014 09:52 Uhr
Udo

Das ist auch meiner Tochter schon passiert und natürlich hat sie versucht den Verlust zu verbergen.
Ein Kauf von Einzelkarten ist recht teuer vor allem da ja eine personenbezogene Fahrkartearte existiert. Eine Ersatzkarte kostete uns dann 15€ und muste persönlich bei der Verwaltung in Brohl abgeholt werden.

Es ist natürlich richtig das man, wenn keine Karte da ist, keinen Anspruch auf Mitnahme hat aber wenn das Kind eine personenbezogene Fahrkarte (der Name des Inhabers steht auf der Karte) vom Vormonat und vom nächsten Monat hat kann doch der Busfahrer/-in bitte mal mitdenken!



20.11.2014 09:50 Uhr
Bernd Rutus

Schon erstaunlich, dass die Mutter erst jetzt von dem Verlust der Fahrkarte erfuhr und sich dann empört, dass die Busfahrerin irgendwann nicht mehr kulant ist.
Statt dankbar zu sein, dass die Busfahrerin trotzdem wochenlang ihre Tochter mitgenommen hat kommt dann so eine Nummer.
Wenn ich Busfahrer wäre, wäre das für mich das letzte Mal gewesen.

Immer wieder schön, wenn dann die bösen Busfahrer, Fahrkartenkontrolleure, Lehrer Schuld sind, nur nicht die Eltern.

Manchmal hilft vielleicht Nachdenken - auch ob "Blick Aktuell" sich dafür hergibt.



20.11.2014 09:38 Uhr
redaktion blickaktuell

@Jörg: Unser Anliegen war es, auf diesem Wege eine Diskussion anzuregen, damit solche Vorfälle zukünftig nicht mehr passieren. Jeder Leser ist selbst gefordert, sich eine Meinung über diesen Vorfall zu bilden.



20.11.2014 09:26 Uhr
Jörg

Immer die Fehler bei anderen suchen. In jedem anderen Verkehrsgebiet hätte es eine Knolle fürs Schwarzfahren gegeben.
Mal drüber nachdenken bevor man andere beschuldigt und verklagen will. Unsinniger Artikel und Kommentar des "Blick Aktuell".



20.11.2014 04:32 Uhr
busvolker

Ich, selbst Busfahrer und Vater zweier Kinder, finde es richtig....Wenn ein Fahrgast, in diesem Falle eine Schülerin, keine Fahrkarte hat und aufgefordert wird sich eine Ersatzkarte zu holen und dieser Aufforderung nicht nachkommt..... heißt es Barzahlen oder laufen...



19.11.2014 20:10 Uhr
Ex-Bengener

Da lach ich mich doch jetzt als langjähriger Bengener fast kaputt. Die Haltestelle Kirchstraße ist die an Dorfplatz (gegenüber Bäckerei), das ist sicher eine der am besten beleuchteten Haltestellen die man sich vorstellen kann. Und noch dazu an der Hauptdurchfahrtsstraße, und durch die Bäckerei ist dort auch morgens genug Bewegung durch ortsansässige Leute. Frau Schopp tut so als hätte man das arme Kind alleine im dunklen Wald ausgesetzt, wo es jederzeit einem Fremden zum Opfer fallen könnte. Das ist nun wirklich hanebüchener Blödsinn! Für den Grund der Nicht-Beförderung ist alleine Fam. Schopp verantwortlich, und sonst niemand (war ja auch nicht das erste Mal...).
Eigentlich traurig, dass sich der Blick Aktuell hier so vor diesen Karren spannen lässt.



19.11.2014 19:45 Uhr
Peter Luellau

Die Mutter sollte vielleicht mal über ihre Verantwortung statt über eine zivilrechtliche Klage nach denken. Wie sie schreiben, scheint das ja nicht der erste Fall von Entgelt Verweigerung zu sein. Ein höchstasoziales Verhalten, Beförderungserschleichung auf Kosten der Allgemeinheit!



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