Kreisfeuerwehrinspekteur weist auf Ratgeber für Notfallvorsorge hin

Im „Fall der Fälle“ vorbereitet sein

27.04.2017 - 08:09

Kreis Mayen-Koblenz. Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe hat für eine vorbeugende Notfallplanung die Broschüre „Ratgeber für Notfallvorsorge und richtiges Handeln in Notsituationen“ erstellt und darin wichtige Themen erläutert. Kreisfeuerwehrinspekteur Rainer Nell erklärt die Inhalte: „Es geht beispielsweise um nützliche Informationen und Checklisten zum Notvorrat von Lebensmitteln, den Inhalt einer Hausapotheke oder Katastrophenschutz bei Hochwasser sowie nach Unwettern. Die gute Vorbereitung und das richtige Verhalten in solchen Situationen sind ein wichtiger Selbstschutz.“

Nahezu täglich hört man in den Nachrichten von schweren Unfällen oder Naturkatastrophen im In- und Ausland. Die Geschehnisse reichen von Elementarereignissen wie Hochwasser und Stürmen über Großbrände hin zu Unfällen mit gefährlichen Stoffen.

„Ein weiteres, in jüngerer Vergangenheit immer wieder auftretendes Schadensereignis ist der großflächige und länger andauernde Stromausfall. In einigen Fällen mussten die betroffenen Bürger nur über Stunden, in anderen allerdings auch über mehrere Tage ohne Strom und somit in der Folge ohne Heizung, Wasser und Kochmöglichkeit auskommen“, sagt Kreisfeuerwehrinspekteur Nell. Die mit der Alarm- und Einsatzplanung im Katastrophenschutz befassten Organisationen sind bemüht, der Bevölkerung schnellstmögliche Hilfe zu leisten. Es wird aber immer wieder auch Situationen geben, in denen diese Dienste nicht überall sofort eingreifen können. „Deshalb müssen sich die Menschen die Frage stellen, ob sie für den ´Fall der Fälle´ vorbereitet sind und sich und anderen in Notfällen auch selbst helfen können“, so Nell.


Broschüren zum Download


Das Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe stellt diese Broschüren zum Download auf den Seiten des BBK www.bbk.bund.de zur Verfügung. Die Broschüren können auch direkt beim Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe unentgeltlich bezogen werden.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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