Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz gegründet

Gemeinsam zur Verbesserung der Hochwasservorsorge

Gemeinsam zur
Verbesserung der Hochwasservorsorge

Unterzeichnung der Hochwasserpartnerschaftsurkunde durch die beteiligten Ortsgemeinden und Städte gemeinsam mit Staatsministerin Ulrike Höfken und Landrat Dr. Alexander Saftig. Foto: privat

30.01.2015 - 12:00

Nickenich. Gemeinsam mit Umweltministerin Ulrike Höfken vom Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Ernährung, Weinbau und Forsten unterzeichneten die Bürgermeister der Verbandsgemeinden Pellenz, Vordereifel, Weißenthurm, Maifeld, der Städte Mayen und Andernach und der Landrat des Landkreises Mayen-Koblenz die Vereinbarung über die Zusammenarbeit in der Hochwasserpartnerschaft Mayen-Koblenz in Nickenich. Zweck der Hochwasserpartnerschaft ist die gemeinsame Bekundung, sich gegenseitig im Bemühen um eine Verbesserung der Hochwasservorsorge zu unterstützen. Die Verbandsgemeinde Vordereifel ist mit großer Selbstverständlichkeit dieser Hochwasserpartnerschaft beigetreten, auch wenn nur wenige Ortsgemeinden durch die unmittelbare Lage an Gewässern III. Ordnung von Hochwasserereignissen betroffen sein könnten. In mehreren Workshops waren die Ergebnisse der neuen Hochwasserbroschüre mit allen Akteuren erarbeitet worden. Aus Sicht der Verbandsgemeinde Vordereifel ergeben sich insbesondere Hochwassergefährdungen in der Ortsgemeinde Monreal, die vom Elzbach durchflossen wird. Hier hatten die Hochwassergefahrenkarten ein Gefährdungspotenzial von rund 700.000 Euro aufgelistet. Werkleiter Matthias Steffens informierte Staatsministerin Höfken sowie die anwesenden Teilnehmer über die gezielte Hochwasserinformationsveranstaltung in Monreal, die mit über 50 Teilnehmern sehr gut besucht war. Ziel der Veranstaltung war es, möglichst früh den Bürger mit in die Beratung und Entscheidungsprozesse einzubinden und auch mitzunehmen, damit einvernehmliche Lösungen mit dem Bürger und nicht gegen den Bürger erarbeitet werden können. Insbesondere wurde informiert über die Nachrangigkeit der staatlichen Hochwasservorsorge, der zulässige Eigenschutz ohne Erlaubnis oder welche Maßnahmen mit Erlaubnis zulässig sind. Was ist am Gewässer verboten und wann setzen die Maßnahmen des technischen Hochwasserschutzes durch den Gewässerunterhaltungspflichtigen, hier der Landkreis Mayen-Koblenz, ein? Die Verbandsgemeinde Vordereifel sieht ihre Aufgabe darin, in den Nebengewässern zur Elz, dem Mimbach, dem Karbach, dem Drillbach und der Thürelz durch geeignete einfache Maßnahmen mit dazu beizutragen, dass das Starkregenereignis möglichst schonend und zeitverzögert den Elzbach erreicht. Dazu erbat man auch für die Zukunft die Unterstützung des Landes Rheinland-Pfalz durch weitere Förderungen aus der Aktion Blau mit in der Regel 90 Prozent der anfallenden Kosten. Ein eigenes Problemgewässer mit Bedrohung der Ortslage Monreal ist der Drillbach, der mit einem riesigen Einzugsgebiet bis nach Kürrenberg und diversen Einleitungen immer wieder Hochwasserwellen produziert. Hier hat man sich bereits mit allen Beteiligten getroffen und wird versuchen, die nicht mehr bewirtschafteten Wiesenauen durch Aufstau und Rückhalte-maßnahmen einschließlich gewässernaher Renaturierung so umzugestalten, dass die bei Starkregen regelmäßig auftretende Hochwasserwelle abgefangen werden kann. Staatsministerin Höfken zeigte sich sehr angetan von den Bestrebungen, die alle Akteure zum Schutz der Bachanrainer in den verschiedensten Bereichen geleistet haben und sagte ausdrücklich die Unterstützung des Landes in Form von fachlicher als auch logistischer Beratung durch das Informations- und Beratungszentrum Hochwasservorsorge (IBH) als auch nach wie vor die Förderung aus der „Aktion Blau“ zu.

Weitere Informationen finden Interessenten im Internet unter www.hochwassermanagement-rlp.de. Pressemitteilung

Abwasserwerk Vordereifel

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Hansen, die für meine Statistik wichtigste Info war dabei ;-)...
Hansen:
Korrektur: Das war grausanste Folter und ein Femizid. Benennt es als das, was es ist. Wir schreiben das Jahr 2024 und nicht 1980....
Anonym:
Ich begrüße das Urteil ebenso und ja, ich kenne die Dame hier persönlich und nein, ich habe nie gegen sie gewettert. ABER ihre Anhänger sollten auch einmal die Augen öffnen! Sie sei ja immer so transparent und wenn man helfen durfte, ging es im Sommer NUR um die Bewässerung der Außenanlage zur Straße...
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