Landrat Achim Hallerbach ernennt Phillip Rasbach zum 1. Mai 2024 offiziell zum Nachfolger des scheidenden Michael Mahlert

Der neue 1. Kreisbeigeordnete ist vereidigt

Der neue 1. Kreisbeigeordnete ist vereidigt

Zur Ernennung zum 1. Beigeordneten des Landkreises Neuwied ab dem 1. Mai 2024 gratulierte Landrat Achim Hallerbach gemeinsam mit dem gesamten Kreisvorstand mit Amtsvorgänger Michael Mahlert und den Beigeordneten Birgit Haas und Werner Wittlich nicht nur Philipp Rasbach, sondern auch Ehefrau Alica. Foto: Martin Boden/Kreisverwaltung Neuwied

22.03.2024 - 11:17

Kreis Neuwied. Die himmelblaue Farbe seines Anzugs trug die frühlingsfrohe Botschaft in sich: Mit dem gewählten 1.Kreisbeigeordneten Philipp Rasbach wird sich zum 1. Mai ein Generationenwechsel in dieser Funktion vollziehen.

Im Rahmen der jüngsten Kreistagssitzung, die zugleich die letzte der Wahlperiode 2019 bis 2024 war, ernannte und vereidigte Landrat Hallerbach den Sozialdemokraten für die nächsten acht Jahre zum hauptamtlichen 1.Kreisbeigeordneten und damit zum Nachfolger von Michael Mahlert. Zugleich stimmten die Mitglieder des Kreistages der Übertragung der bislang von Michael Mahlert verantworteten Geschäftsbereiche Immobilien und Schulen, Soziales, Bauen und ÖPNV in unveränderter Form zu.

„Eine zielorientierte und kooperative Zusammenarbeit ist die Basis für eine gedeihliche Entwicklung des Kreises. Darauf freue ich mich“, blickte Achim Landrat Hallerbach nach vorne, nachdem sich der Kreistag bereits im November vergangenen Jahres mit 34 Ja-Stimmen bei zehn Nein-Stimmen und zwei Enthaltungen für Philipp Rasbach als neuem hauptamtlichen 1.Kreisbeigeordneten ab dem 1. Mai 2024 ausgesprochen hatte.

„Wir waren in der Verantwortung, frühzeitig die Weichen für die Nachfolge zu stellen, um eine reibungslose Weiterführung der Amtsgeschäfte zu gewährleisten“, so Landrat Achim Hallerbach.

Der künftige 1. Kreisbeigeordnete ist derzeit Büroleiter in der Verbandsgemeindeverwaltung Puderbach. Philipp Rasbach ist 36 Jahre alt, verheiratet und zweifacher Familienvater. Er hat im Jahr 2010 das duale Studium zum Diplomverwaltungswirt (FH) an der Hochschule für öffentliche Verwaltung in Mayen abgeschlossen. Rasbach war acht Jahre bei der Kreisverwaltung Neuwied tätig.

Dort war er sowohl im Jobcenter, als auch im Kreisjugendamt mit den Aufgaben Unterhaltsvorschuss, Beistandschaften und Vormundschaften betraut. Im Kreishaus brachte sich Phillip Rasbach ebenfalls in die Abteilung Bauen und Umwelt im Bereich Umwelt, Natur und Energie ein. Seit 2014 ist er Ortsbürgermeister der Ortsgemeinde Kleinmaischeid und Mitglied im Verbandsgemeinderat Dierdorf.

Das politische Interesse wurde ihm in die Wiege gelegt. Sein Vater, Horst Rasbach, war fast zehn Jahre Bürgermeister der Verbandsgemeinde Dierdorf und ist zudem Mitglied im aktuellen Kreistag.

Philipp Rasbach sieht seinem neuen Wirkungskreis erwartungsvoll entgegen: „In meiner Position möchte ich mich verantwortungsbewusst in die Verwaltung und unsere Heimat einbringen, um zu einer positiven Weiterentwicklung des Landkreises Neuwied beizutragen.“

Pressemitteilung

Kreisverwaltung Neuwied

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26.03.2024 14:06 Uhr
Dagmar Both

Es ist gut, wenn Herr Mahlert sich zur Ruhe setzt.
Bevor er in die Kreisverwaltung gewechselt ist, hat er in der Bad Hönninger Feuerwehr mit seinem Mangel an Unterstützung des langjährig, erfolgreichen Wehrführers Schaden angerichtet. Dieser Wehrführer hat es trotz extremer Sparmaßnahmen der VG geschafft, eine große, junge Mannschaft aufzubauen. Es war bekannt, dass er zu einer 3. Amtsperiode nicht antritt. Insofern war der durch den 1. Stellv. (ein von Herrn Mahlert nach Bad Hönningen strafversetztes Mitglied) geforderte Rücktritt völlig kontraproduktiv. Dieser Stellv. hatte ein zweites Mal Unruhe gestiftet und der VG-BM hielt die Hand drauf.
Das Thema ist schließlich am Arbeitsplatz des ehrenamtlichen Wehrführers eskaliert. Die Zusammenarbeit mit der Werkfeuerwehr wurde beeinträchtigt. Danke Herr Mahlert: Die Familie hatte kein Wochenende, jeder Abend war durch Feuerwehr blockiert und das für eine minimale Aufwandsentschädigung.
Ein Hoch auf das Ehrenamt! Großes Negativbeispiel



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