Beschränkungen des Verkehrs in Dernau, Rech und Bad Neuenahr Ahrweiler weiterhin notwendig

Individualverkehr bis 30. Juli untersagt

Täglich in der Zeit von 10 bis 18 Uhr

Individualverkehr bis 30. Juli untersagt

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27.07.2021 - 08:24

Kreis Ahrweiler. Ahrweiler/ Rheinland-Pfalz – Der Individualverkehr in den Bereichen Dernau/Rech sowie Bad Neuenahr-Ahrweiler bleibt bis einschließlich 30. Juli 2021 weiterhin per Allgemeinverfügung untersagt.

In der Zeit von 10.00 bis 18.00 Uhr dürfen nur Berechtigte in diese Orte mit einem Fahrzeug einfahren. Berechtigt sind Anwohner, Einsatzkräfte sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von Verwaltungsbehörden und der Müllabfuhr. Als Einsatzkräfte gelten auch Mitarbeiter von Unternehmen, die Aufgaben zur Aufrechterhaltung oder Wiederherstellung der kritischen Infrastruktur und der unverzichtbaren Versorgung der Bevölkerung (z.B. Wasser, Strom, Lebensmittel und Medikamente) wahrnehmen. Als Maßnahme der Müllabfuhr gilt auch die Leerung und Wartung von chemischen Toiletten und Duschkabinen.

Die Straßen sind gemäß der üblichen Verkehrsführung zu befahren, die Einbahnstraßenregelung wird nicht nochmals eingerichtet.

Pressemitteilung der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion RLP

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Rentner:
Eine wachsende Zahl von Rentnern wird jedes Jahr besteuert, gleichzeitig werden die Leistungen der Krankenkassen heruntergeschraubt, eine vollkommen verfehlte Politik verteuert beständig die Energie, womit alles Produkte und Dienstleistungen ebenfalls im Preis steigen. Warum bitte schön soll ich Leute...
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