Allgemeine Berichte | 13.12.2021, 12:00 Uhr

IG Bahnlärm Leutesdorf fordert: Messstationen müssen Verstöße festhalten

Schienenlärmschutzgesetz verbietet Betrieb lauter Güterwagen

Die Teststation Leutesdorf.Quellen: IG Bahnlärm Leutesdorf
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Leutesdorf. Nachdem 2015 auf Initiative der Parlamentsgruppe Bahnlärm im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, dass bis zum Jahresende 2016 die Hälfte der auf dem Schienennetz beförderten Güterwagen auf sogenannte Flüsterbremsen umgerüstet sein sollten, hat der Bundestag in 2017 das „Gesetz zum Verbot lauter Güterwagen“ (Schienenlärmschutzgesetz, SchlärmschG) verabschiedet. Danach wurde der Betrieb lauter Güterwagen mit dem Fahrplanwechsel am 13. Dezember 2020 grundsätzlich verboten.

Bei Verstößen gegen das Betriebsverbot sollten entsprechende Sanktions- und Bußgeldvorschriften Anwendung finden. Beide Maßnahmen haben zwar zu einer spürbaren Reduzierung des Bahnlärms geführt, die im SchlärmschG vorgesehenen Prüfungen wurden aber wegen pandemiebedingter Verzögerungen bei der Umrüstung von Güterwagen in verschiedenen Mitgliedsstaaten für ein Jahr ausgesetzt. Mit Beginn der neuen Fahrplanperiode, also ab 12. Dezember 2021, sollen die Sanktions- und Bußgeldvorschriften bei Verstößen aber nun zur Anwendung kommen.

„Wir gehen davon aus, dass dies auch geschieht“, so die IG gegen Bahnlärm und –erschütterung e.V. Leutesdorf, „halten aber die im Gesetz dafür festgelegte Vorgehensweise für völlig unzureichend und nicht zeitgemäß“. Danach soll das Eisenbahnbundesamt anhand von Wagenlisten und Fahrplanunterlagen prüfen, ob Güterwagen zum Einsatz kamen, die nach diesem Gesetz nicht zum Betrieb zugelassen sind. Diese Angaben müssen nach Meinung der IG die 19 Messstationen liefern, die bundesweit rund zwei Drittel des Güterverkehrs erfassen können. Dass Messstationen dies leisten können, hat u.a. die testweise in Leutesdorf eingebaute Anlage (s. Foto 1) bewiesen.

Große Hoffnungen setzt bei dieser und weiteren Fragen die IG nun auf Bundesverkehrsminister Dr, Wissing, der schon während seiner Amtszeit als Wirtschafts- und Verkehrsminister in Rheinland-Pfalz mit der Bahnlärm-Problematik im Mittelrheintal befasst war und klare Forderungen zur Verbesserung der Situation an den Bund richtete, u.a. die nach alternativen Güterverkehrs-Trassen.

Unabhängig von der Erwartung, dass in Berlin das gebeutelte Schienenverkehrs-Nadelöhr Mittelrheintal besondere Beachtung erfährt, wäre die Leutesdorfer IG sehr froh, wenn auch im neuen Deutschen Bundestag eine überparteiliche Parlamentsgruppe Bahnlärm die bisherige erfolgreiche Arbeit fortsetzt. „Ohne deren Wirken und die Initiative der MdB Erwin Rüddel, Detlev Pilger, Tabea Rößner und Sandra Weeser wären die bisher er-zielten Verbesserungen nicht erreicht worden“, stellt die IG fest.

Nach wie vor kritisiert die Leutesdorfer Initiative, dass in einer vor einigen Jahren erstellten Machbarkeitsstudie zur Bahnlärmreduzierung außerhalb des Unesco-Welterbetals zwischen Bingen und Koblenz am unteren Mittelrhein nur für Weißenthurm und Leutesdorf ergänzende Lärmschutzmaßnahmen vorgesehen wurden. Stattdessen wird auf ein „Gesamtkonzept der Lärmsanierung“ verwiesen, in dem auf über 140 Seiten zwar bundesweit alle festgestellten notwendigen Maßnahmen erfasst wurden. Die Fragen, ob wegen der Absenkung von Grenzwerten dieses Konzept überarbeitet wird, wer dafür verantwortlich ist und wie man für seine Region erfahren kann, was wann umgesetzt wird, sind weiterhin offen.

Die Bürgerinitiativen im unteren Mittelrheintal zwischen Koblenz und der Landesgrenze zu NRW und im Moseltal arbeiten im „AK Bahnlärm Rhein / Mosel“ zusammen, um unsere Hei-mat lebenswert zu erhalten und die Lebensqualität an Bahnstrecken zu verbessern. Dabei hoffen sie auf die Unterstützung ihrer Abgeordneten in Bund und Land sowie der kommunalen Gebietskörperschaften.

Pressemitteilung der

IG Bahnlärm Leutesdorf

Güterverkehr im Mittelrheintal.

Güterverkehr im Mittelrheintal.

Die Teststation Leutesdorf.Quellen: IG Bahnlärm Leutesdorf

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