Diskussion um wiederkehrende Straßenausbaubeiträge

Caaner Gartenstraße im Visier

21.03.2017 - 10:14

Caan. Vielerorts führt die Möglichkeit der Einführung wiederkehrender Straßenausbaubeiträge zu heftigen Diskussionen. So auch in Caan. Ortsbürgermeister Roland Lorenz sieht in dieser Art der Begleichung der Kosten des zukünftigen Straßenausbaus in seinem Ort die ideale und gerechte Lösung für alle Einwohner. In einem Interview schildert er die Gründe, basierend auf der vorherrschenden örtlichen Situation, die zu dieser Meinung führten.

Im Gegensatz zu den Erschließungskosten für den Straßenbau, die immer als Einmalbeitrag fällig sind, hat man bei Ausbaumaßnahmen, wenn es um Verbesserung, Umbau oder Erneuerung von Straßen geht, auch die Möglichkeit, dies in wiederkehrenden Beiträgen zu gestalten. Ein Thema, dass landesweit immer wieder zu heftigen Diskussion und Gegenwehr der Einwohner führt.

Bereits seit März 2015 beschäftigt sich der Gemeinderat von Caan anlässlich des bevorstehenden Ausbaus der Gartenstraße mit diesem Thema. Im Mai 2016 beschloss er zunächst im nichtöffentlichen Teil der Gemeinderatssitzung, die Einführung wiederkehrender Beiträge. Dies hatte den Hintergrund, dass zu diesem Zeitpunkt, so Lorenz, der Bevölkerung noch keine konkreten Zahlen für den Ausbau der Straße genannt werden konnten, da die Ausarbeitung der notwendigen Satzung für diese Maßnahme durch die Verbandsgemeindeverwaltung Ransbach-Baumbach noch nicht erfolgt war. Man wollte keine Unruhe im Ort stiften. Zu keinem Zeitpunkt sei es seine Absicht gewesen, diese Entscheidung einfach über die Köpfe der Bürgerinnen und Bürger des Ortes hinweg zu treffen, beteuert Lorenz. Vielmehr wollte man sich nach Ausarbeitung der Satzung und somit Vorliegen konkreter Zahlen an die Einwohner wenden. Dies erfolgte dann in einer öffentlichen Sitzung im November 2016, in der Daten und Fakten vorgestellt und diskutiert wurden. Am 5. Januar 2017 erhielt Lorenz einen mit 117 gültigen Stimmen unterschriebenen Einwohnerantrag, der sich gegen die Umsetzung der wiederkehrenden Beiträge im Ort ausspricht. Die Unterzeichner fordern darin erstens, dass das bisherige System beibehalten wird, zweitens, dass bei jeder einzelnen Straßenausbaumaßnahme die betroffenen Eigentümer/Einwohner selbst entscheiden, ob, wann und wie die Maßnahme aus- bzw. durchgeführt werden soll und drittens, dass vor Beginn jeder Maßnahme die tatsächlichen Kosten feststehen sollen. Dazu nimmt Roland Lorenz Stellung wie folgt: „Die Verkehrssicherungspflicht für eine Gemeindestraße obliegt eindeutig der Gemeindeverwaltung und kann nicht auf die Anwohner übertragen werden. Die Gemeindeverwaltung ist Garant für die Sicherheit und Leichtigkeit des Straßenverkehrs. Daher ist eine solche Forderung in einem Einwohnerantrag geradezu grob fahrlässig. Bezüglich der Kosten kann ich nur feststellen, dass vor jeder Ausbaumaßnahme die Kosten nach vorliegenden Informationen benannt und errechnet werden. Das sind also keine Schätzungen, sondern reale Zahlen, die auf konkreten Berechnungen unserer Fachleute beruhen und sich in Angeboten der Bauingenieure wiederfinden, aber natürlich variieren können.“ Die Antragsteller beziffern die Ausbaukosten der Gartenstraße wesentlich höher als diese von der Bauverwaltung der zuständigen Verbandsgemeinde errechnet wurden. Dies sei für ihn nicht nachvollziehbar, betont Lorenz, denn die Antragsteller haben bei ihrer Gegenrechnung die Kosten einer Straßenbaumaßnahme zum Vergleich hinzugezogen, deren Straße einen ganz anderen Nutzen habe, bei der Kanalarbeiten durchgeführt worden seien und die für den Schwerlastverkehr geeignet sein müsse. Dies ließe sich mit der Gartenstraße in Caan in keiner Weise vergleichen.

Aber welche Kosten kommen tatsächlich auf die Caaner zu? Als Beispielrechnung nennt Lorenz ein Anwesen mit 750 m² Grundstückfläche, welches eine Geschossfläche von 600 m² hat. Multipliziert mit dem durch die Satzung festgelegten Kostenfaktor von 1,63 Euro pro Quadratmeter, erhält man einen Beitrag in Höhe von 984 Euro, der innerhalb von zwei Jahren in zwei Abschlägen zu entrichten sei. Bei großen Grundstücken, beispielsweise im Industriegebiet, könne das zu einem Nachteil führen. Hier soll jedoch für die Betroffenen eine Lösung gefunden werden, verspricht er. Einwohner der Waldstraße, der Mohrenhähne, des Gottfried-Benner-Weges, des Kirchwegsgartens und des Caanerfeldes, die bereits vor einigen Jahren einmalige Ausbaubeiträge entrichtet haben, werden von den wiederkehrenden Beiträgen „verschont“. Gemäß § 10a, Abs. 5 KAG ist es Ermessenssache der Kommunen, für welchen Zeitraum diese Verschonung gewährt wird. In der Satzung wurde der maximale Verschonungszeitraum von 20 Jahren definiert, sagt Lorenz. Auf die Frage, warum er in den wiederkehrenden Beiträgen für Caan die bessere Alternative sieht, antwortet er: „Die finanziellen Belastungen werden gleichmäßiger und gerechter auf alle Beitragspflichtigen verteilt. Eine Erhebung von einmaligen Straßenausbaubeiträgen führt leicht zu unzumutbaren finanziellen Belastungen, die unter Umständen, gerade für ältere Menschen, ein Armutsrisiko darstellen. Wenn ich mir die Altersstruktur der Bewohner unseres Ortes anschaue, sind wiederkehrende Beiträge für mich die einzig sinnvolle Lösung, denn gut 20% der Einwohner befinden sich in der Altersgruppe von 60 bis 79 Jahren, knapp 3,9% sind 80 Jahre und älter. Das macht schon etwa ein Viertel unserer Ortsbevölkerung aus. Der Anteil in der Altersgruppe von 40 bis 59 Jahren liegt bei fast 35%. In Anbetracht der Tatsache, dass in den nächsten Jahren weitere Ausbauten der Oberdorfstraße und der Brunnenstraße sowie von Heideweg und Isenburgerstraße geplant sind, sollten wir bereits in die finanzielle Zukunft der Einwohner und auch unseres Ortes blicken. Sicherlich gibt es Gemeinden, für die diese Erhebungsmethode nicht geeignet ist. Ich habe mich allerdings im Vorfeld gründlich über die Vor- und Nachteile informiert und bin davon überzeugt, dass es sich für Caan um eine zukunftsorientierte, soziale und für jeden gerechte Möglichkeit handelt, da hier ideale Voraussetzungen für dieses System gegeben sind. Um alle Bürgerinnen und Bürger ausführlich und objektiv zu informieren, haben wir zu einem Informationsabend am 20. März eingeladen für den wir als Referenten Herrn Rechtsanwalt Gerd Thielmann vom Gemeinde- und Städtebund Rheinland-Pfalz gewinnen konnten. Wir wollten diese Gelegenheit nutzen, um Meinungen auszutauschen und Fragen zu beantworten. Ich kann nur hoffen und wünschen, dass wir an diesem Abend alle Irritationen zu diesem Thema aufklären konnten und der Gemeinderat von seinen Vorwürfen entlastet wurde, denn es war zu keiner Zeit unsere Absicht, zum Nachteil der Bürgerinnen und Bürger von Caan zu entscheiden oder zu handeln.“

Am 7. Mai soll zusammen mit der Wahl des Landrates ein Bürgerentscheid zu diesem Thema durchgeführt werden. Dieser ist verbindlich, für drei Jahre auch rechtswirksam und ersetzt den Beschluss des Gemeinderates. Abschließend verrät Lorenz noch zwinkernd, dass er eine Wette zur Wahlbeteiligung abgeschlossen hat. Mal sehen, ob er Recht behält.

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