FWG im Kreis Ahrweiler zum neuen Landesfinanzausgleichsgesetz

Es hilft dem größten Teil der Kommunen nicht

05.12.2022 - 15:35

Kreis Ahrweiler.Seit 2007 kassiert das Land RLP Finanzmittel aus dem Kommunalen Finanzausgleich. Damit hat es die ca. 2500 Kommunen in den finanziellen Notstand getrieben. Ende 2021 hatten die Kommunen insgesamt ca. 12,4 Milliarden Euro Schulden – ca. 4,75 Mrd. Liquiditätskredite (ca. 600 Kommunen) und ca. 7 Mrd. Investitionskredite. Im Urteil des Verfassungsgerichtshofes RLP vom 16.12.2020 wurde das gesetzwidrige Vorgehen der Landesregierung eindeutig belegt. Auf der Grundlage des Urteils stellt das Land nun ca. 195 Mio. Euro Schlüsselzuweisungen mehr für ca. 800 Kommunen in den Landeshaushalt ein. Davon kommen alleine 143 Millionen, auf Grund von Biontech, von der Stadt Mainz, dem Landkreis Mainz-Bingen und dem Landkreis Birkenfeld. Es ist also minimal, was das Land beisteuert. Der restliche Teil der Kommunen in RLP muss praktisch ebenfalls zahlen.

Bereits die Neuregelung 2014 hat keineswegs zu einer Entlastung der Kommunen beigetragen, im Gegenteil, die Schulden stiegen und die Investitionen blieben aus. Auch die jetzige Regelung wird erneut Kommunen auffordern, beim Verfassungsgerichtshof vorstellig zu werden. Damit hat die Landesregierung wieder 4-5 Jahre Luft! Besonders betroffen sind auch die Zentralen Orte. Nach dem Landesfinanzausgleichsgesetz stehen ihnen Mittel für den Nahbereich zu. Nach der neuen Finanzierungstabelle erhalten 17 Kommunen landesweit 0 Zuwendungen. Die Aufgaben als Zentrale Orte müssen sie aber nach wie vor erfüllen. Im Landeshaushalt sind auch Zuwendungen für ÖPNV, Straßen, Kitas, Feuerwehren, Schulen und Schwimmbäder nicht mehr extra ausgewiesen. Das geht alles unter! Die Fördersätze sind bei vielen Bereichen auf einem Stand von 1950. Im Urteil steht, dass die Kommunen einen Anspruch auf eine angemessene Mindestausstattung haben und das Land einen spürbaren Beitrag zur Bewältigung der kommunalen Finanzkrise leisten muss. Wenn 2/3 der Kommunen selbst zahlen müssen, sind diese Festsetzungen nicht erfüllt und die Klagebereitschaft dementsprechend hoch. Was passiert denn jetzt mit den Haushalten der Kommunen, die negative Salden ausweisen? Auf der einen Seite werden sie gezwungen, die Steuern zu erhöhen und auf der anderen Seite müssen sie, trotz Fehlbeträgen im Haushalt, auch investieren, weil es Pflichtaufgaben sind. Bei der Grundsteuer B kommt noch dazu, dass in 2025 eine Anpassungserhöhung vollzogen wird. Das alles schlägt sich auch nieder auf die Bürgerinnen und Bürger im Land, die Steuern und Miete bezahlen. Der Landesregierung ist das egal – sie ist fein raus und hat mindestens vier Jahre Ruhe, bevor das Verfassungsgericht ein neues Urteil erlässt. Die Kommunen müssen klagen und sollten keineswegs die Steuern in dem Maße, wie es im Gesetz steht, erhöhen. Man sollte sich gemeinsam mit dem GstB einig sein, dass nur eine Revolte gegen diese rechtswidrigen Vorgaben des Landes hilft. Im Übrigen ist es vollkommen unverständlich, dass sich FDP und Grüne vor das Pferd SPD spannen lassen.

Pressemitteilung

FWG Kreis Ahrweiler

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