Allgemeine Berichte | 27.05.2015

Vom 2. Juni bis 3. Juli verbindliche Bestellung aufgeben

Frist für entgeltliche Schulbuchausleihe

Kreis MYK. In der Kreisverwaltung werden alle Vorbereitungen für die Schulbuchausleihe getroffen. Wichtig ist, dass Eltern die Anmeldefristen beachten.

Die Anmeldung für die Ausleihe gegen Gebühr ist bei allen Schülern, unabhängig vom Einkommen der Eltern, bis 3. Juli möglich. „Die Elternbriefe werden mit den Freischaltcodes, die für die Bestellung im Internetportal benötigt werden, in der ersten Junihälfte durch die Schule an die Schüler ausgehändigt“, erklärt Alireza Zahedi von der Schulabteilung der Kreisverwaltung. „Aus organisatorischen Gründen müssen bis Freitag, 3. Juli, die Anmeldung und die Bestellung der Lernmittel vorliegen, damit die Kinder rechtzeitig zum Schuljahresbeginn ihre Bücher bekommen.“ Neben der verbindlichen Anmeldung ist eine Einzugsermächtigung für die Gebühren notwendig. Nach Fristablauf können Anmeldungen nicht mehr berücksichtigt werden, es sei denn, der Grund der Verzögerung ist nicht von den Anmeldenden zu vertreten: „Dies ist beispielsweise für Schüler der Fall, über deren Aufnahme von einer Schule nach dem 3. Juli entschieden wurde, etwa bei einem Zuzug aus einem anderen Bundesland oder dem Wechsel einer Schule.“ Die Bestellung der Lernmittelpakete für die Schulbuchausleihe gegen Gebühr muss auch dann bis zum 3. Juli erfolgen, wenn zum Zeitpunkt der Bestellung die individuelle Schulbuchliste nicht endgültig feststeht. Da Eltern für ihre Entscheidung in diesem Fall nur auf eine unvollständige Entscheidungsgrundlage zugreifen können, wird ihnen bei Änderungen an der individuellen Schulbuchliste ihres Kindes ein 14-tägiges Rücktrittsrecht eingeräumt.

Eine Bestellung durch die Eltern muss auch dann erfolgen, wenn im Schuljahr 2015/2016 keine neuen Schulbücher ausgeliehen werden, sondern mehrjährige Schulbücher weiterverwendet werden sollen. Dies ist erforderlich, da die Teilnahme an der Schulbuchausleihe durch die Eltern jährlich bestätigt werden muss. Voraussetzung für eine Bestellung ist ein durch die Eltern angelegtes Benutzerkonto für die Schulbuchausleihe. Eltern, die bereits für die Schulbuchausleihe 2014/2015 ein Benutzerkonto angelegt hatten, müssen kein neues Konto anlegen. „Sie können mit ihren bisherigen Zugangsdaten das bereits eingerichtete Benutzerkonto verwenden“, erläutert Zahedi. Schulträger stellen den Eltern, die ihre Bestellung nicht im Internet durchführen können, eine Servicestelle zur Verfügung, die sie bei der Bestellung unterstützt. Im Falle einer Ablehnung des Antrags auf Lernmittelfreiheit (beispielsweise wegen zu hohen Einkommens) ist die Teilnahme an der Ausleihe gegen Gebühr möglich. Wenn der Antrag auf Gewährung von Lernmittelfreiheit bewilligt wurde, müssen die Eltern nichts weiter unternehmen: Dann erhalten die Schüler ihr Lernmittelpaket automatisch zum Schuljahresbeginn. Weitere Infos unter lmf-online.rlp.de/fuer-eltern/fragen-antworten.html oder im Kreishaus bei Alireza Zahedi unter Tel. 108-171. Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Mayen-Koblenz

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