Umweltministerium informiert:

Wolf in Muscheid bei Dürrholz nachgewiesen

Landwirt erhält Entschädigung für Tiere / Land fördert wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde im „Präventionsgebiet Westerwald“

02.07.2019 - 10:18

Muscheid. Ende Mai ist ein Wolf in Muscheid bei Dürrholz in eine nicht mit Elektrozaun gesicherte Schafweide eingedrungen und hat drei Schafe gerissen. Laut genetischer Individualisierung des Senkenberginstituts für Wildtiergenetik ist der Wolfsrüde in Rheinland-Pfalz bisher unbekannt. Nachweise deuten darauf hin, dass der Wolfsrüde aus dem Norden Richtung Süden gezogen ist. Er gehört zur Mitteleuropäischen Flachlandpopulation.

Wölfe können pro Nacht bis zu 80 Kilometer zurücklegen. Daher ist es durchaus möglich, dass Einzeltiere Rheinland-Pfalz durchstreifen, ohne sich hier niederzulassen. Nicht zuletzt weil der Wolf eine hochmobile Art ist, hat Rheinland-Pfalz 2018 ein gemeinsames Vorgehen zum Herdenschutz und Wolfsmanagement mit Baden-Württemberg, Hessen und dem Saarland beschlossen.

In Rheinland-Pfalz hat sich nach bisherigen Erkenntnissen erst eine Wölfin am Stegskopf niedergelassen. „Der erneute Wolfnachweis zeigt einmal mehr: Es war richtig, dass wir die Landkreise Altenkirchen, Westerwald und Neuwied sowie die Stadt Koblenz im Frühjahr 2018 vorsorglich als ‚Präventionsgebiet Westerwald‘ ausgewiesen haben. Im Präventionsgebiet können 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden. Besonders wichtig ist uns, Weidetierhalterinnen und -halter finanziell besser für ihre Leistungen zu unterstützen. Deswegen setzen wir uns im morgigen Bundesrat für eine Weidetierprämie ein“, erklärte Umweltministerin Ulrike Höfken.


Hintergrund


Bisher wurden in 19 Fällen Wölfe in Rheinland-Pfalz nachgewiesen, die wahrscheinlich auf sechs bis elf einzelne Wolfsindividuen zurückzuführen sind. Die Forschungsanstalt für Waldökologie und Forstwirtschaft ist für das Monitoring in Rheinland-Pfalz zuständig.

Der im Jahr 2015 beschlossene Wolfsmanagementplan zum Umgang mit Wölfen in Rheinland-Pfalz sieht die Möglichkeit für Präventions- und Ausgleichsmaßnahmen vor. So werden Schäden an Nutztieren zu 100 Prozent von der Landesregierung übernommen, wenn der Wolf als Verursacher nicht ausgeschlossen werden kann. Der Tierhalter bekommt daher den Verlust seiner Tiere vom Land ersetzt. Das Umweltministerium setzt sich auf Bundesebene zudem für eine bessere Unterstützung der Weidetierhalter durch eine Weidetierprämie ein.

Pressemitteilung

Ministerium für Umwelt, Energie,

Ernährung und Forsten

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03.07.2019 19:58 Uhr
juergen mueller

Grundsätzlich werden alle nachweislichen Wolfsrisse in Rheinland-Pfalz entschädigt.Innerhalb eines ausgewiesenen Präventionsgebietes ist nach einer einjährigen Übergangsfrist ein Mindestschutz Voraussetzung für eine "volle" Entschädigung.
Die Förderung von Präventionsmaßnahmen (geeignete Schutzmaßnahmen),unabhängig von der Herdengröße,können bis zu 90% erstattet werden (Antrag über Stiftung Natur u.Umwelt Rhld.-Pfalz - SNU -) - Fördermaßnahmen für Hobby-Halter ausgeschlossen.



02.07.2019 11:35 Uhr
D. Seiler

"können 100 Prozent der förderfähigen Kosten für wolfssichere Zäune und Herdenschutzhunde für Schaf-, Ziegen- und landwirtschaftliche Wildhalter vom Land gefördert werden" - liest sich gut, es fehlt aber die Angabe, ab welcher Herdengröße genau gefördert werden 'kann'.
Immer wieder kommt in Diskussionen die Behauptung "ihr bekommt doch alles bezahlt". Dem ist nicht so!



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