Allgemeine Berichte | 24.04.2024

Was sind die Konsequenzen für die Katastrophenvorsorge des Landkreises Ahrweiler?

Flutkatastrophe und Zeitenwende

links Oberst a.D. Schmidhofer; rechts Landrätin Weigand.  Foto: Elmar Gafinen

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Seit dem Jahr 2023 beschäftigt sich die Sektion Bad Neuenahr-Ahrweiler der Gesellschaft für Sicherheitspolitik (GSP) in aufeinander folgenden Veranstaltungen mit der Katastrophenvorsorge. Um dieses wichtige Thema in seiner Komplexität zu verdeutlichen, wurden in Vorträgen die Ebene Bund, das Land Rheinland- Pfalz und im aktuellen Fall der Landkreis Ahrweiler betrachtet. Als Referentin konnte die seit Anfang 2022 im Amt befindliche Landrätin Cornelia Weigand gewonnen werden. Der Vortragsabend fand am Dienstag, 16. April 2024, um 19.00 Uhr im „alvitha“ in Bad Neuenahr-Ahrweiler statt und konnte in Präsenz oder als ZOOM-Webinar verfolgt werden.

Umdenken nötig

Frau Weigand machte gleich zu Beginn ihrer Ausführungen deutlich, dass Katastrophenvorsorge ein Umdenken bei allen Verantwortlichen auf allen Ebenen aber auch in der Bevölkerung erfordert. Dass das noch ein weiter Weg ist, wurde sehr schnell auch an Beispielen aus ihrer Zeit als Bürgermeisterin der Verbandsgemeinde Altenahr während der Flutkatastrophe 2021 im Ahrtal deutlich. Es gab weder Einsatzpläne noch ausgebildetes und geübtes Personal für einen solchen Ernstfall. Die Zuständigkeiten waren nicht klar geregelt; die föderalen Strukturen verhinderten ein schnelles und effektives Krisenmanagement. Deutschland befand sich nach Ende des kalten Krieges im „Dornröschenschlaf“. Alle Politiker vermieden es, selbst nach dem russischen Überfall auf die Ukraine, Klartext zu reden und die Bevölkerung für nach wie vor existierende Gefahren (nicht nur militärischer Art) zu sensibilisieren.

Die Landrätin zeigte dann an der Arbeit der Kreisverwaltung auf, welche Schritte unternommen wurden und noch werden, um bestehende Defizite abzubauen. Es wurden Alarm- und Einsatzpläne, Objektinformationen, strukturelle Informationen sowie ein Kreisgefahrenabwehrbedarfsplan erstellt. Das Ganze ist Bestandteil eines Katastrophenschutzplanes, der ständig weiterentwickelt und ergänzt wird. Zudem fanden in den letzten Monaten Ausbildungen der Mitarbeiter und Übungen zu verschiedenen Szenarien statt. Auch im Bereich der Ausrüstung ( Fahrzeuge, Funkgeräte, Materiallager) sowie bei der Einbeziehung weiterer Kräfte wie DLRG und Rettungshundestaffeln wurden Erfolge erzielt. Das alles sind erste Schritte, erkannte Defizite zu beseitigen, aber auch die Verantwortlichen und ihre Mitarbeiter zu befähigen, in einer Krisensituation zielgerichtet und effizient zu handeln. Frau Weigand machte aber auch deutlich, dass der Kreis allein solche Ereignisse wie die Flut an der Ahr nicht bewältigen kann. Dazu bedarf es der Hilfe des Landes Rheinland-Pfalz und einer länderübergreifenden Koordinierung. Eine Naturkatastrophe kennt keine Ländergrenzen oder administrative Gliederungen. Hierzu bedarf es weitaus größerer Anstrengungen als bisher. Deutschland verfügt über hervorragende Ressourcen (z.B. THW, Bundeswehr, Luftrettung, DRK, Feuerwehren), um die uns andere Länder beneiden. Sie müssen nur schnell und ohne bürokratische Hürden (komplizierte Anträge auf Unterstützungsleistungen über mehrere Ebenen unter Einbeziehung aller möglichen Ressorts) einsetzbar sein.

Die Referentin ging dann auf einige Themen ein, die zwar angepackt wurden, aber einer bundesübergreifenden Regelung bedürfen. Das betrifft vor allem den Bevölkerungsschutz als Teil des Katastrophenschutzes. Dabei wurde seit Ende des Ost-West-Konfliktes alles vernachlässigt. Hier sei nur der Abbau des Sirenensystems und die fehlende Information der Bevölkerung über die Bedeutung möglicher Signale genannt. Es gibt erste Bemühungen neue Sirenen zu installieren, die auch Sprachdurchsagen ermöglichen. Aber genauso wichtig ist die Einbeziehung der Bürger in alle Maßnahmen und ihre Information über deren Sinn und Zweck. Jeder Einzelne muss über Möglichkeiten des Selbstschutzes, der Selbsthilfe und der Eigenvorsorge informiert sein. Die Kaskomentalität: „Der Staat hat das alles für mich zu regeln“ hat ausgedient. Dazu bedarf es aber einem kompletten Umdenken, das in der Schule beginnen muss, sich in der Familie fortsetzt und bis in den Arbeitsalltag hineinwirkt. Das wird ein langwieriger und mühsamer Prozess. Aber auch unter Berücksichtigung der vom Bundeskanzler ausgerufenen Zeitenwende und der Besinnung auf die Landesverteidigung ist das ein zwingend notwendiger Schritt.

Katastrophenschutz ist keine Ein-Mann-Show

Die in den letzten Tagen insbesondere in allen regionalen Medien veröffentlichten Bewertungen der Verantwortlichkeiten für die Flutkatastrophe im Ahrtal machen die von Frau Landrätin Weigand begonnenen organisatorischen Veränderungen umso aktueller. Der Prozess erfordert neben einem funktionierenden Führungssystem auch Führungsverantwortung. Leider ist insbesondere in der Politik diese am wenigsten ausgeprägt. Eher gilt der Grundsatz, bevor ich eine falsche Entscheidung treffe, entscheide ich lieber nichts. Das unterstreicht auch noch einmal die Aussage von Frau Weigand, das Katastrophenschutz keine „Ein-Mann-Show“ sein kann, sondern kollektives Handeln auf allen Führungsebenen und ressortübergreifend erfordert. Dazu zählt auch, dass ein Verantwortungsträger, der auf Grund seiner Funktion (Aufgabenbeschreibung) für bestimmte Handlungen (z.B. Auslösung von Katastrophenalarm) die Zuständigkeit hat, diese auch zwingend wahrnehmen muss und nicht delegieren darf. Das zu kontrollieren ist wiederum Aufgabe der übergeordneten Führungsebene. Wenn diese Komplexität nicht beachtet wird, kommt es zu solchen tragischen Ereignissen, wie bei der Flutkatastrophe an der Ahr.

links Oberst a.D. Schmidhofer; rechts Landrätin Weigand. Foto: Elmar Gafinen

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