Institutionelles Schutzkonzept für den Kirchengemeindeverband Adenauer Land vorgestellt

Das Institutionelle Schutzkonzept für den Kirchengemeindeverband Adenauer Land wird den Beschäftigten sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, am 23. November um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Schuld präsentiert. Foto: privat
Adenau. Die Kirche im Bistum Trier hat das Ziel, allen Menschen, insbesondere Kindern, Jugendlichen und schutzbedürftigen Personen, einen sicheren Raum zu bieten. Aus diesem Grund sind die Pfarreien, Pastoralen Räume und kirchlichen Institutionen dazu verpflichtet, ein institutionelles Schutzkonzept zu entwickeln, zu veröffentlichen und fortlaufend zu verbessern. Das Institutionelle Schutzkonzept für den Kirchengemeindeverband Adenauer Land wird den Beschäftigten sowie ehrenamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in der Kinder- und Jugendarbeit tätig sind, am 23. November um 19:00 Uhr im Pfarrheim in Schuld präsentiert.
Die Erarbeitung dieses Schutzkonzepts erfolgte größtenteils durch einen Arbeitskreis auf Ebene des Pastoralen Raums Adenau-Gerolstein. Vor Ort wurde eine umfassende Risiko- und Potenzialanalyse durchgeführt, die sich an alle Personen richtete, die in irgendeiner Weise mit der Kirche vor Ort in Kontakt treten. Ziel war es, potenzielle Schwachstellen aufzudecken, die Machtmissbrauch gegenüber schutzbedürftigen Personen begünstigen könnten.
In einer breit angelegten Befragung wurden Personen unterschiedlichen Alters, Geschlechts und Engagements einbezogen. Dies schloss Gremienmitglieder, Ehrenamtliche in der Kinder- und Jugendarbeit sowie sogar Menschen ein, die der Kirche eher fernstehen. Als gefährdete Personen wurden neben Kindern und Jugendlichen auch Messdiener und Messdienerinnen, Gottesdienstbesucher, Mitarbeiterinnen in Pfarrämtern und weitere genannt. Die Ergebnisse der Befragung waren überwiegend positiv, wobei sowohl haupt- als auch ehrenamtliche Mitarbeiter als freundlich, engagiert, respektvoll und verantwortungsbewusst beschrieben wurden. In einigen Fällen wurden auch gestresste oder frustrierte Personen erwähnt.
Die Wichtigkeit von Prävention gegen (sexualisierte) Gewalt und Übergriffe wurde von allen Befragten grundsätzlich anerkannt. Dennoch gab es unterschiedliche Ansichten über die Ansprechpartner im Verdachtsfall, wobei einige haupt- und ehrenamtliche Funktionsträger bevorzugten, während andere externe kirchliche Beratungsstellen, einschließlich nichtkirchlicher Stellen, präferierten. Alle Erkenntnisse wurden in das Schutzkonzept aufgenommen.
Die Kirche im Bistum Trier betont die hohe Verantwortung im Umgang mit schutzbedürftigen Personen und legt Wert darauf, dass im kirchlichen Umfeld nur Personen beschäftigt werden, die nicht nur fachlich qualifiziert sind, sondern auch die erforderliche persönliche Eignung mitbringen. Ein achtsamer Umgang miteinander wird als unabdingbar angesehen, und Machtmissbrauch wird strikt abgelehnt. Für sexualisierte Gewalt gibt es null Toleranz.
In vielen Fällen ist die Vorlage eines Erweiterten Führungszeugnisses erforderlich, das alle fünf Jahre erneuert werden muss. Zudem ist die Unterzeichnung einer Selbstverpflichtungserklärung sowie die Teilnahme an Schulungen zur Prävention gegen sexualisierte Gewalt verpflichtend.
Personen, die Opfer sexualisierter Gewalt geworden sind, können sich an Mitglieder des Arbeitskreises Prävention wenden. Bei auffälligem Verhalten anderer sollen Rückmeldungen dazu führen, solche Verhaltensweisen zukünftig zu verhindern. Bei Grenzüberschreitungen oder Übergriffen wird dringend empfohlen, ein Gespräch mit vertrauenswürdigen Seelsorgenden oder der Lebensberatungsstelle zu suchen.
Das Schutzkonzept enthält umfassende Dienstanweisungen und es wird ein Qualitätsmanagement eingeführt. Ein Verhaltenskodex legt Regeln für angemessene Nähe und Distanz fest und konkretisiert die Beachtung der Intimsphäre sowie das Verhalten auf Reisen und in der Freizeit. Erzieherische Maßnahmen, die Sprache und Wortwahl, der Umgang mit Medien sowie Regeln für den Umgang mit Geschenken und Spendengeldern sind ebenfalls enthalten. Es gibt klare Vorgaben zur Behandlung von Verstößen, und sowohl der Verhaltenskodex als auch die Selbstverpflichtungserklärung zum respektvollen Umgang miteinander müssen unterzeichnet werden.
Das Schutzkonzept wird regelmäßig bei verschiedenen Gelegenheiten bekannt gemacht, und speziell geschulte Personen sind benannt, um dieses wichtige Thema weiterzugeben. Die umfassende Behandlung des Themas ist auch auf der Homepage des Pastoralen Raums Adenau-Gerolstein zu finden.
Das institutionelle Schutzkonzept stellt sicher, dass insbesondere Kindern, Jugendlichen und besonders schutzbedürftigen Erwachsenen in der katholischen Kirche ein Höchstmaß an Sicherheit geboten wird. Die Kirche im Kirchengemeindeverband Adenauer Land und im gesamten Pastoralen Raum Adenau-GerolsteinWD