Politik | 19.04.2024

Diedenhofen (SPD) macht auf Förderung für Musikensembles aufmerksam

Martin Diedenhofen. Copyright: Martin Schmitz

Kreis Neuwied. Ab sofort können sich Musikensembles und Organisationen aus dem Amateurmusikbereich zum zweiten Mal um eine Förderung von Projekten aus dem Amateurmusikfonds bewerben. Darauf macht jetzt der heimische Bundestagsabgeordnete Martin Diedenhofen aufmerksam. Kreative Projekte können mit einer Förderung von bis zu 50.000 Euro unterstützt werden. Der Abgeordnete betont: „Bei uns in der Region haben wir viele Musikvereine, Chöre, Bands und andere Ensembles. Sie machen mit viel Leidenschaft Musik und tragen maßgeblich zum kulturellen Leben bei. Es ist deswegen absolut richtig, dass ihre Arbeit finanziell unterstützt wird.“

Initiiert wurde die Förderung des Bundesmusikverbands Chor & Orchester (BMCO) vom Deutschen Bundestag. Die Förderhöhe richtet sich nach der Reichweite: Lokale Projekte können eine Förderung von mindestens 2.500 Euro bis maximal 10.000 Euro erhalten. Projekte, die überregional bzw. bundesweit wirken (z.B. durch Kreis-, Landes- oder An die Damen und Herren der Presse im Wahlkreis Neuwied/Altenkirchen Bundesverbände), können eine Förderung von 10.000 Euro bis höchstens 50.000 Euro erhalten.

Neu in dieser zweiten Förderrunde sind die drei möglichen Schwerpunkte, denen sich die Projekte widmen sollen. Unter dem Motto „Musik pur!“ können zum Beispiel Proben- und Auftrittsformate entwickelt werden, die von der bisherigen Arbeit im Ensemble abweichen: beispielsweise Arrangements von außergewöhnlichen Komponistinnen und Komponisten oder besondere Konzertorte.

Der zweite Themenschwerpunkt widmet sich neuen Wegen: Chöre, Orchester, Musikvereine und Kirchengemeinden leisten neben ihrer musikalischen Arbeit einen wichtigen Beitrag für den Zusammenhalt und für das Funktionieren unserer Gesellschaft. Hier soll es Raum geben, um durch die Musik und mit dem Verein aktuellen Herausforderungen zu begegnen und das Ensemble zukunftssicher aufzustellen, sei es durch partizipatives Proben, interreligiöse Projekte, inklusive Ansätze oder Kooperationen.

Die dritte thematische Möglichkeit für einen Förderantrag ist die sogenannte Zukunftswerkstatt, bei der – moderiert von einer externen Person – Vereine oder Verbände ihre Strukturen überdenken können. Alle Beteiligten werden dabei in einen Prozess einbezogen, bei dem bestehende Herausforderungen benannt, fantasievolle Vorschläge entwickelt, Vertrauen aufgebaut und bei der Umsetzung sowohl Aufgaben also auch Verantwortung verteilt werden.

Anträge können bis zum 15. Juni gestellt werden. Die Projektlaufzeit kann ab dem 15. September 2024 beginnen und höchstens bis zum 30. September 2025 dauern. Eine unabhängige fachkundige Jury entscheidet über die Auswahl der Projekte. Projektanträge gelten dann als besonders förderfähig, wenn sie neue Ideen erkennen lassen oder sich innovativ von der alltäglichen Arbeit abheben.

Alle Informationen zur Ausschreibung (wie die FAQs und den Link zur Antragstellung) stehen unter www.bundesmusikverband.de/amateurmusikfonds zur Verfügung. Interessierte Ensembles können sich zudem per Telefon (+49 (0)30 60 98 07 81 – 35) und per E-Mail an amf@bundesmusikverband.de an den Bundesverband wenden.

Pressemitteilung des

Büro von Martin Diedenhofen

Martin Diedenhofen. Copyright: Martin Schmitz

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