Politik | 09.09.2022

Kommunale Impfstelle Cochem-Zell

Wiedereröffnung an neuem Standort

Kreis Cochem-Zell. Die Kommunale Impfstelle Cochem-Zell geht ab Freitag, 23. September wieder an den Start. Neuer Standort ist in der Kreisverwaltung Cochem-Zell, Endertplatz 2 (Eingang im Innenhof), 56812 Cochem. Terminregistrierungen für eine Impfung in der Kommunalen Impfstelle sind in Kürze wieder über die Internetseite https://impfen.rlp.de/de/, sowie über die Hotline 0800/57 58 100 möglich. Bei der Terminregistrierung besteht nun die Möglichkeit, sich selbst einen passenden Termin zu buchen. Eine Impfung in der kommunalen Impfstelle ist ab einem Alter von zwölf Jahren möglich. Es stehen die Vakzine von BioNTech, Moderna und Novavax zur Verfügung. Personen zwischen zwölf und 15 Jahren können in Begleitung eines Erziehungsberechtigten eine Schutzimpfung erhalten. Jugendliche zwischen 16 und 18 Jahren können mit einer schriftlichen Einverständniserklärung eines Erziehungsberechtigten das Impfangebot wahrnehmen. Es sind Erst-, Zweit- sowie Booster-Impfungen möglich. Impflinge, die mit einem mRNA Impfstoff geimpft werden, erhalten grundsätzlich bis zum 30. Lebensjahr den Impfstoff von BioNTech. Der Impfstoff von Novavax kann an Personen ab dem 18. Lebensjahr, nach den derzeit gültigen Vorgaben der Stiko, verimpft werden. Eine Auffrischimpfung mit diesem Impfstoff ist momentan nicht möglich. Für Auffrischimpfungen stehen nun auch die an die Omikronvariante angepassten mRNA Impfstoffe BA.1 von BioNTech und Moderna zur Verfügung.

Es wird gebeten zu beachten, dass Booster-Impfungen in einem Abstand ab drei Monaten zur Zweitimpfung verabreicht werden. Wichtig ist, den Ausweis nicht zu vergessen. Sofern die Impfung im Impfausweis dokumentiert werden soll, ist dieser vom Impfling mitzubringen. Die Impfstelle kann keine Impfausweise ausgeben. Sofern der Impfling keinen Impfausweis besitzt, wird die Impfung auf einem Einlegeblatt dokumentiert.

Pressemitteilung der

Kreisverwaltung Cochem-Zell

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