BUND hat zum neuen Uferpark in Lützel naturschutzrechtliche und rechtliche Bedenken

Jetzt am Schartwiesenweg keine Fakten schaffen!

06.12.2022 - 14:41

Koblenz. Der BUND Koblenz unterstützt das Anliegen der Bürgerinitiative Stadtgrün Lützel „Ja nur mit uns“ und fordert die partnerschaftliche Beteiligung der Kleingartennutzer*innen an den Planungen. Der Koblenzer Stadtrat und die Verwaltung dürfen jetzt keine Fakten schaffen, deshalb sollte eine Abstimmung über die Planungen für einen Sport- und Freizeitpark (sog. „Uferpark“) in Lützel am 16. Dezember 2022 verschoben werden. Es dürfen keine Rodungs- und Fällarbeiten ausgelöst werden, bis die naturschutzfachlichen Bedenken ausgeräumt sind.

Zum Hintergrund: Die Stadt Koblenz plant diesen Sport- und Freizeitpark am Rheinufer statt der dort seit langem genutzten Freizeitgärten. Eine Reihe von Nutzer*innen und Anwohner*innen haben sich zu einer Bürgerinitiative zusammengeschlossen und fühlen sich bei den Planungen übergangen. Sie haben sich an Parteien und Verbände gewandt. Der BUND hat sich das Grüngebiet nahe der Moselmündung angesehen und eine erste Einschätzung vorgenommen und Unterstützung signalisiert. Auf keinen Fall dürfe jetzt vorschnell mit den Rodungsarbeiten begonnen werden ohne nähere Prüfung und weitere Gespräche mit den Betroffenen: „Die letzten Kleingärten im Stadtteil müssen erhalten bleiben. Und zwar aus Gründen der Biodiversität, des Klimaschutzes und wegen der naturnahen Erholungsfunktion in Lützel. Neben den Kleingärten muss das betroffene Gebiet in seiner heutigen Art erhalten werden, da mit einer Rodung zu befürchten ist, dass die wichtigen Kaltluftströme für Koblenz beeinträchtigt werden“, fordert BUND-Vorstandsmitglied Andreas Klein. „Durch den zunehmenden Klimawandel ist in Zukunft mit einem stärkeren Aufheizen der versiegelten Flächen zu rechnen. Deshalb muss der Altbestand an Grün unbedingt erhalten werden. Nur dieser bringt eine gewisse Widerstandskraft gegen den Klimawandel auf und wirkt klimaschützend. Das Klimaschutzgebot – wie kürzlich auch höchstrichterlich bestätigt – gilt für alle staatlichen Institutionen. Es ist in dem Bebauungsplan am „Uferpark“ aber nur unzureichend beachtet“, so die BUND-Kreisgruppe.

Weitere Begründung des BUND: „Uferzonen von Flüssen stehen unter gesetzlichem Schutz, was einem Naturschutzgebiet gleichkommt. Sie sollten nicht bebaut werden. Die Planungen zu diesem Uferpark laufen auch den Bemühungen der Internationalen Kommission zum Schutz des Rheins (IKSR) entgegen. Deren Ziel ist es, dem Rhein wieder mehr Raum zu geben, um Hochwasser-Situationen zu entschärfen.

Der sog. „Uferpark“ liegt in einer solchen Hochwasserzone. Dort sollen nach dem Willen der Stadtplaner Umkleideräume, Duschen und WCs entstehen. Das Bebauen von Hochwasserzonen ist aber verboten. Die IKSR weist ferner darauf hin, dass im Uferbereich immer wieder Interessenskonflikte zwischen Nutzungen und dem benötigten erforderlichen Gewässerraum aufeinandertreffen.“

Weitere Konflikte könnten für die Biotopvernetzung entstehen. Dazu der BUND: „Die Uferzone am Rhein ist, wie diese in Koblenz-Lützel vorzufinden ist, auch eine Verbindung für Artenvorkommen zu den anderen Freiräumen. Das ist wichtig für die Durchlässigkeit der Landschaft, die ja bereits durch die Bebauung in Koblenz stark beeinträchtigt ist. Wildlebende Tierarten brauchen diese Verbindungen, um bestehende Biotope erreichen zu können. Diese Vernetzungen sollen erhalten, gefördert und weiterentwickelt werden. So steht es im Landesentwicklungsprogramm IV-RLP (LEP IV). Deshalb sollten in diesem Bereich keine schwerwiegenden Eingriffe in der Natur stattfinden.“

Der BUND-Vorsitzende Egbert Bialk weist auch auf die Gefahr von mehr Autoverkehr in Lützel hin: „Für den BUND ist Natur- und Klimaschutz zugleich auch Menschenschutz. Das steht einem sanften Tourismus und einer stillen Erholung in Lützel zwar nicht entgegen, aber für einen Sport- und Freizeitpark muss die Stadt eine andere geeignete Fläche finden. Sonst erhöht sich hier durch den Sporttourismus auch noch das Verkehrsaufkommen.“ Er regt an: „Alle Betroffenen sollten darum von Beginn der Planung im Sinne der Umweltgerechtigkeit des LEP IV und der politischen Teilhabe beteiligt werden, das stärkt auch das Ehrenamt und die Akzeptanz. Wir erwarten deshalb von der Stadt jetzt einen ausführlichen partnerschaftlichen Dialog und keine vorschnellen Beschlüsse. Über das Thema sollte darum bei der nächsten Ratssitzung noch nicht abgestimmt werden.“

Pressemitteilung Bund für

Umwelt und Naturschutz

Deutschland (BUND) e.v. Koblenz

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