Dass die Staatsanwaltschaft Koblenz die Ermittlungen gegen den Schulträger Peter Soliman eingestellt hat, stimmt die Elternvertreter bestürzt, erschüttert und enttäuscht.

Nonnenwerth-Verfahren: Eltern erheben massive Vorwürfe

Nonnenwerth-Verfahren: Eltern erheben massive Vorwürfe

Die Staatsanwaltschaft hat das Verfahren um Nonnenwerth Mitte August eingestellt. Foto: Archiv

04.09.2022 - 11:49

Remagen-Rolandswerth. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler des Franziskus-Gymnasiums sind über die Einstellung des Verfahrens gegen Träger Peter Soliman enttäuscht. Mitte August gab die Staatsanwaltschaft Koblenz bekannt, dass sich der Anfangsverdacht des schweren Betrugs in zwei Fällen nicht erhärtet habe. Die Insel Nonnenwerth und das darauf befindliche Gymnasium wurde Ende des Jahres 2019 von den Franziskanerinnen an die Objektgesellschaft Meerbusch BW verkauft. Kurz darauf wurde mitgeteilt, dass der Schulbetrieb ohne wesentliche Einschränkungen weiter laufen werde. Durch die nachfolgende Entwicklung und die Schließung des Franziskus-Gymnasiums zu Beginn des Sommerferien 2022 fühlten sich Eltern und Franziskanerinnen getäuscht. So lautete der Vorwurf, das Soliman in Wahrheit nie die Absicht gehabt habe, den Schulbetrieb fortzuführen. Vielmehr sollte dies nur als Vorwand dienen, damit die Franziskanerinnen überhaupt verkaufen. Die Staatsanwaltschaft sah dies anders, es habe weder mündliche noch schriftliche Zusagen über den Fortbestand der Schule gegeben. Auch bei den Verkaufsgesprächen habe die Zukunft des Franziskus-Gymnasiums keine Rolle gespielt.


Keine bewusste Täuschung


Eine bewusste Täuschung konnte die Staatsanwaltschaft im Zuge ihrer Ermittlungen aber nicht feststellen, genauso wenig wie verbindliche Zusagen zum Erhalt der Schule. Vielmehr sei der Träger mit erheblichen Mehrkosten für den Brandschutz konfrontiert gewesen, die vorher nicht absehbar waren. Erst als diese Kosten auf dem Tisch lagen, war der Schulbetrieb gefährdet und wurde schlussendlich dann beendet. Als bekannt wurde, dass der Unterricht nach den Sommerferien nicht mehr aufgenommen werde, starteten Eltern und Schülerschaft verschiedene Aktionen wie überregionale Demos oder Protestaktionen auf dem Remagener Marktplatz sowie in Mainz und Köln.


Indizien nicht hinreichend gewürdigt


Dass dieser Kampf umsonst gewesen sei, stößt bei den Elternvertretern und dem Vorsitzenden des Gremiums, Olaf Schmitz, auf Unverständnis. Das Urteil der Koblenzer Staatsanwälte werde mit Bestürzung zur Kenntnis genommen, heißt es. Viele Indizien seien nicht hinreichend gewürdigt worden. In einer aktuellen Pressemitteilung machen sich die Eltern über ihre Enttäuschung Luft. Denn für sie sprächen die Indizien sehr wohl und eindeutig dafür, dass der Träger „entgegen seiner Zusicherungen von Anfang an beabsichtigt hat, die Schule zu schließen.“ So sei es unklar gewesen, ob der Kaufvertrag den Schulbetrieb mit einschloss. Dass es keine klare Regelung gegeben habe, sei nun „eine bittere Wahrheit“. Auch die Franziskanerinnen hätten „bewusst einen falschen Eindruck“ erweckt, dass der Fortbestand der Schule gesichert sei. Die Antragsteller und die „700 Schülerinnen und Schüler, die zu den Sommerferien auf neue Schulen wechseln mussten, fühlen sich vom Orden hintergangen,“ heißt es weiter.


Verbleib von Spenden unklar


Für den Elternvertreter sei auch der Verbleib der Spenden, die für den Erhalt der Schule gesammelt wurden, fraglich. Sie hegen den Verdacht, dass das gesammelte Geld zweckwidrig verwendet wurde. „Leider ist es durch die Staatsanwaltschaft nicht zu einer Überprüfung der Buchhaltungen des Beschuldigten gekommen“. Dies sei für Eltern und Anzeigenerstatter verwunderlich, denn dafür gäbe es eine rechtliche Verpflichtung. „Da Peter Soliman äußerte, dass er sich strafbar mache, wenn er die ordnungsgemäße Verwendung bestätigt´, ist nach Lesart der Elternvertreter eine akribische Ermittlung der Sachverhalte unabdingbar“, finden die Eltern. Auch das Schulwerk hat die Private Gymnasium Nonnenwerth gGmbH, vertreten durch Peter Soliman, in einem noch laufenden Zivilverfahren auf Rückzahlung verklagt. Insgesamt seien hier über 1,3 Millionen Euro geleistet wurde, zählen die Elternvertreter auf. Hierzu fehlen ebenfalls Nachweise zur Verwendung der Gelder. Hinzu kämen Ungereimtheiten während des eigentlichen Verfahrens. So sei dem Anwalt der Anklage keine Einsicht in die Ermittlungsakten gewährt worden. Olaf Schmitz fordert deshalb, das Verfahren wieder aufzunehmen und die „Sachfakten beider Seiten zu würdigen.“

ROB

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