Ex-Minister räumte vor Gericht persönliches Fehlverhalten und Starrsinn ein

Nürburgring-Affäre wurde für Deubel zum persönlichen Debakel

Das Urteil: Eine Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten

Der ehemalige Finanzminister des Landes Rheinland-Pfalz, Ingolf Deubel (69), musste sich erneut wegen vier Untreuedelikten und einer uneidlichen Falschaussage, die im Zusammenhang mit der Nürburgring-Affäre standen, vor dem Landgericht Koblenz verantworten. Im Jahr 2014 war er dort zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt worden. Der Ex-Minister hatte jedoch eine Revision dieses Urteils vor dem Bundesgerichtshof erreicht. Die 10. große Strafkammer des Landgerichtes musste aus diesem Grund in der vergangenen Woche das Strafmaß für Deubel neu festlegen. Der ehemalige Finanzminister wurde nun zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und drei Monaten verurteilt. Würde dies Urteil rechtskräftig, verlöre er seine Pensionsansprüche. Zudem könnte die Haftstrafe nicht zur Bewährung ausgesetzt werden. Der Anwalt Deubels kündigte an, gegen dieses Urteil erneut Revision einzulegen.

Nürburgring-Affäre wurde für Deubel zum persönlichen Debakel

Ingolf Deubel stand erneut vor Gericht. Er wurde verurteilt zu Foto: Archiv

03.02.2020 - 09:57

Ein Beitrag von Helmut Schwarz

Koblenz. In der vergangenen Woche erschien der ehemalige Finanzminister des Landes im Kabinett Beck, Ingolf Deubel (SPD), ein zweites Mal als Angeklagter vor dem Landgericht Koblenz. Er musste sich dort wegen Untreuedelikten verantworten, die im Zusammenhang mit der gescheiterten Privatisierung des Nürburgrings stehen.

Deubel war als Finanzminister und Aufsichtsratsvorsitzender der Nürburgring GmbH an der Realisierung des Freizeitparkprojektes Nürburgring 2009 und an der Privatisierung der ehemals landeseigenen Rennstrecke selbst operativ beteiligt. Im Jahr 2014 wurde der Ex-Minister von der vierten Strafkammer des Landgerichtes in diesem Kontext für Untreuedelikte in 14 Fällen und einer uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages zu einer Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt.

Der „Nürburgring-Skandal“ mit seinen unsäglichen Enthüllungen war vor sechs Jahren noch als ein Beispiel für Politikversagen bei vielen Bürgern des Landes präsent. Das Urteil hatte damals für Aufsehen gesorgt. Denn die Liste der „politischen Skandale“ mit seltsamen Entscheidungen der politisch Verantwortlichen, die große Vermögensschäden für die Steuerzahler der Republik zur Folge hatten, ist lang. Die Liste der Politiker, die strafrechtlich dafür belangt wurden, jedoch sehr kurz.


Ein Strafprozess, aber kein politisches Tribunal


Deubel zeigte sich damals im Prozess erwartungsgemäß nicht nur uneinsichtig, sondern sogar angriffslustig.

Dass er sich strafrechtlich hätte etwas zu Schulden kommen lassen, stritt er ab. Er hielt es sogar für eher beleidigend, dass die Staatsanwaltschaft gegen ihn Anklage wegen 14 Delikten der Untreue und einer uneidlichen Falschaussage erhoben hatte. Deubel versuchte damals, den Eindruck zu erwecken, als ob die Staatsanwälte nicht zwischen der politischen Verantwortung für ein gescheitertes Projekt und den rein strafrechtlichen Aspekten unterscheiden können. Er sah sich vor Gericht in der Rolle des politischen Sündenbocks für das Nürburgring-Fiasko.

Ein Politiker muss tatsächlich weder bei einem politischen Misserfolg, sei er noch so desaströs, noch für erwiesene praktische Inkompetenz, sei sie noch so gravierend, die Staatsanwaltschaft fürchten. Das Scheitern von großen politischen Projekten und die offenkundig gezeigte Unfähigkeit von Akteuren in der politischen Arena ist nicht strafbar. Aber darum ging es schon damals nicht, obwohl der Prozess gegen den ehemaligen Finanzminister von vielen Bürgern im Land tatsächlich oft fälschlicherweise als so etwas wie ein „Tribunal“ über die Verantwortlichen des „Nürburgring-Skandals“ betrachtet wird, die der Steuerzahler teuer bezahlen musste.

Die Staatsanwaltschaft hatte hingegen konkrete gesetzeswidrige Handlungen, 14 Untreuedelikte und eine Falschaussage von Deubel als Anklage zu Papier gebracht. 2014 wurde er dafür von der vierten Strafkammer des Landgerichtes zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Der Ex-Minister akzeptierte dies harte Urteil der Koblenzer Richter nicht und zog vor den Bundesgerichtshof (BGH), der dieses Urteil teilweise aufhob. Die verhängte Gesamtstrafe erklärte der BGH für unangemessen. Der BGH kritisierte zudem, dass das Gericht bei zehn der dem Angeklagten zur Last gelegten Untreuedelikte den verursachten Vermögensschaden für die Nürburgring GmbH und damit fürs Land „nicht rechtsfehlerfrei“ begründet habe. Die Verurteilung wegen uneidlicher Falschaussage und wegen Untreue in vier Fällen gelten jedoch nach der Revision des Urteils als erwiesen. Diese Tatvorwürfe sind somit rechtskräftig geworden.

Der BGH hatte das Verfahren gegen Deubel zudem an die 10. Strafkammer des Landgerichtes Koblenz zurückverwiesen. Diese Kammer hat zur Klärung der weiter unklaren 10 Anklagepunkte wegen Untreue Gutachten in Auftrag gegeben, um die Schuldfrage in diesen Fällen neu beurteilen zu können. Im Zuge einer Verfahrensbeschleunigung befasste sich das Gericht in der vergangenen Woche ausschließlich mit der strafrechtlichen Bewertung der vier Untreue-Delikte und mit der uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages. Für diese als erwiesen geltenden Tatvorwürfe musste das Gericht nun ein neues Strafmaß festsetzen.


Die späten Einsichten des Ingolf D.


Als Ingolf Deubel nun nach fast sechs Jahren erneut vor dem Gericht in Koblenz erschien, war von der Selbstsicherheit vergangener Zeiten nicht viel zu spüren. Gut zehn Jahre nach seinem Rücktritt als Finanzminister und nachdem die interessierten Bürgerinnen und Bürger gut über den desaströsen Verlauf und die vielen hässlichen Details der Nürburgring-Affäre durch die Medien informiert wurden, räumte der Ex-Minister nun erstmals persönliche „Fehler“ bei diesem Projekt ein. Deubel zeigte sich vor dem Gericht selbstkritisch und zerknirscht.

Der Ex-Minister gab zu Protokoll, dass aus heutiger Sicht der Weg, den er bei der Privatfinanzierung des Nürburgrings eingeschlagen habe, „falsch“ gewesen sei. Der Ring hätte schon viel früher an einen privaten Betreiber verkauft werden müssen. Er habe aber mit einer an „Starrsinn grenzenden Verhaltensweise“ an dem unsinnigen Privatisierungskonzept festgehalten. Dies habe dem Land Rheinland-Pfalz und somit dem Steuerzahler immense finanzielle Schäden zugefügt und er habe sich dabei „bis auf die Knochen blamiert“. Das waren ungewohnt deutliche Worte. Zudem erklärte er, dass er bei einigen Delikten, die ihm nun als Untreue angelastet werden, hätte einschreiten müssen, um sie zu verhindern.

Ingolf Deubel bat nach diesen Anmerkungen das Gericht darum, ihn nicht zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren oder mehr zu verurteilen, da er sonst seine Beamtenpension verlöre und damit persönlich ruiniert sei. „Ich bitte um eine Strafe unter 24 Monaten“, erklärte er und wies auf die einschneidenden persönlichen Konsequenzen hin, die für ihn mit einem höheren Strafmaß verbunden seien. Er schloss für einen solchen Fall eine Privatinsolvenz nicht aus.

Oberstaatsanwältin Martina Müller-Ehlen hatte in ihrem Plädoyer eine Haftstrafe von zwei Jahren und vier Monaten gefordert und das Gericht mit ihren Argumenten eher überzeugen können als der Angeklagte mit seinen späten Einsichten zum Thema „Nürburgring“ und mit seiner Bitte um ein mildes Urteil mit Blick auf seine private Situation.


Kein mildes Urteil für Deubel


Denn das Urteil, das die Vorsitzende Richterin der 10. Strafkammer des Landgerichts Koblenz am vergangenen Freitag verkündete, lautet: Der Angeklagte wird zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und drei Monaten für vier Delikte der Untreue und einer uneidlichen Falschaussage vor dem Untersuchungsausschuss des Landtages verurteilt. Dieses Urteil kann als ein Paukenschlag bezeichnet werden. Wenn es in allen Konsequenzen umgesetzt würde, müsste Deubel die Haft antreten, denn Freiheitsstrafen über zwei Jahren können nicht zu Bewährung ausgesetzt werden. Zudem würde er seine Beamtenpension von rund 6.700 Euro pro Monat verlieren.

Die Vorsitzende Richterin Monika Fay-Thiemann begründete, warum das Gericht dieses Urteil für angemessen hält. Bei der Festsetzung des Strafmaßes habe das Gericht die persönliche Situation des Angeklagten durchaus berücksichtigt. Dass Deubel bei einer Verurteilung über zwei Jahren ins finanzielle Nichts stürze, da er seine Beamtenpension verliere, sei aber nicht zu erwarten, da ihm auch nach dem Verlust der Pension monatliche Einkünfte von rund 2.100 Euro pro Monat verblieben, die aus einer Versicherung für solche Fälle gezahlt würden. „2.100 Euro pro Monat liegen im Bereich einer guten durchschnittlichen Rente“, erklärte die Richterin. Insofern sei eine besondere soziale Härte durch den Pensionsverlust mit diesem Urteil nicht verbunden.

Strafmindernd sei vom Gericht gewertet worden, dass Deubel sich durch die ihm zur Last gelegten Delikte nie persönlich bereichert habe. Zudem sei er nicht vorbestraft und die Straftaten liegen neuneinhalb bis elf Jahre zurück. Es sei nachvollziehbar, dass die lange Dauer des Verfahrens den Angeklagten belastet habe. Das Gericht wies aber darauf hin, dass die lange Verfahrensdauer nicht durch die Untätigkeit der mit der Sache befassten Gerichte, sondern allein durch die Komplexität der Materie verursacht worden sei.

Die Richter würdigten auch die Motivlage des ehemaligen Finanzministers, der die Absicht gehabt hätte, die Wirtschaft der strukturschwachen Eifel mit einem Investitionsprojekt zu stärken.

Anerkannt wurde auch, dass sich der ehemalige den Minister einsichtig zeigte und erstmal im Zusammenhang mit dem Nürburgringprojekt von eigenen Fehlern und Starrsinn gesprochen habe. Die Vorsitzende Richterin kritisierte an der Erklärung des Angeklagten jedoch, dass Deubel zwar die Tatumstände korrekt beschrieben, sich aber zum harten Kern der Untreuevorwürfe nicht eindeutig geäußert habe. „Das ist und bleibt nur ein Eingeständnis. Als voll umfängliches Geständnis können wir ihre Aussagen nicht werten. Es ist ein Teilgeständnis, nicht mehr“, betonte Monika Fay-Thiemann. Sie wies darauf hin, dass für das Gericht bei der Abwägung aller be- und entlastender Gesichtspunkte zur Festlegung des Strafmaßes die Bewertung des „Grades der Pflichtwidrigkeit“ der Handlungen des Angeklagten entscheidend sei.


Eine rote Linie deutlich überschritten


Ebendiese Bewertung erfordere eine Verurteilung mit einem Strafmaß über zwei Jahre Freiheitsstrafe, da Deubel massive Pflichtwidrigkeiten begangen habe. So sei eine Falschaussage eines Ministers in einem Untersuchungsausschuss des Landtages kein Kavaliersdelikt, da die Parlamentarier nur mit dem Instrument eines Untersuchungsausschusses die Chance hätten, die Exekutive zu kontrollieren. Das bewusste Umgehen von Aufsichtsratsbeschlüssen, Umdatieren von Schriftstücken und das trickreiche operieren mit fiktiven Geschäftskonstruktionen, um unter Inkaufnahme hoher Provisionszahlungen über Umwege Geschäfte zu tätigen, die auf dem direkten Weg legal nicht möglich waren, zeugen, so die Vorsitzende der Strafkammer, von der „kriminellen Energie“ des Angeklagten, die im Strafmaß ihren Ausdruck finden müsse.

Zudem sei Deubels „Selbstkritik“, bei der er angab, er würde sich heute den Vorwurf machen, einige bedenkliche Entscheidungen durch Duldung nicht verhindert zu haben, schlicht eine Verdrehung der Tatsachen. Er selbst sei der maßgebliche Akteur bei diesen Handlungen gewesen, die gegen geltendes Gesetz verstießen. „Sie haben eine rote Linie deutlich überschritten“, lautete das Resümee der Richterin.

Monika Fay-Thiemann kam abschließend auf die von Deubel im Verlauf des Nürburgring-Skandals oft vorgebrachte Rechtfertigung zu sprechen, dass er mit diesem Projekt ein unter politischen Gesichtspunkten wichtiges und am Allgemeinwohl orientiertes Ziel verfolgt habe. Die Richterin machte klar, dass im Prozess gegen Ingolf Deubel die Bewertung der politischen Absichten keine Rolle spielen kann. „Auch von Akteuren, die ein noch so hohes politisches Ziel verfolgen, müssen wir erwarten, dass sie sich an Recht und Gesetz halten“, erklärte sie. Die hehren politischen Absichten und Ziele heiligten eben nicht alle Mittel, schon gar nicht die, die eindeutig gesetzwidrig sind.


Erneute Revision


Deubels Anwalt will gegen dieses zweite Urteil des Landgerichtes Koblenz erneut Revision beim Bundesgerichtshof einlegen. Der letzte juristische Schlussstrich steht nach diesem Urteil also noch aus. Wie dem auch sei. Für Ingolf Deubel wurde der Nürburgring nicht nur zum politischen, sondern auch zum persönlichen Debakel. Zuerst verlor er sein Ministeramt, dann sein Ansehen als kompetenter und seriöser Finanzpolitiker. Wenn das Urteil rechtskräftig würde, verlöre er seine Pension und müsste die Haft antreten. Solange dieser schwebende Prozess nicht beendet ist, kann es für ihn kein Aufatmen geben.

-HS-

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