Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM)

Freimütige Aussprache zwischen BfM und Bürgern

Windenergie und Bebauungsplan Nr. 108A „Rücklage Kottenforststraße“

Freimütige Aussprache
zwischen BfM und Bürgern

Zahlreiche Bürger diskutierten in Lüftelberg mit der BfM über die geplanten Windräder und den Bebauungsplan 118A, „Rücklage Kottenforststraße“. Foto: privat

11.03.2020 - 14:28

Meckenheim. Zu Ihrer Reihe „BfM im Stadtgespräch“ hatte die Wählervereinigung Bürger für Meckenheim (BfM) die Bürgerinnen und Bürger in Lüftelberg sowie der Wohngebiete „Sonnenseite“ und „Im Siebenswinkel“ am 2. März in das Gemeinschaftshaus in Lüftelberg eingeladen.

Das Stadtgespräch soll getreu dem Leitsatz der BfM „Bürger brauchen Informationen“ zur aktiven Teilnahme der Bürgerinnen und Bürger an der Willensbildung in der Kommunalpolitik Meckenheims führen.

Zwei Schwerpunktthemen waren an diesem Abend vorgesehen:

Der Antrag zur Neugenehmigung von drei Anlagen zur Nutzung von Windenergie auf dem Gebiet der Städte Meckenheim und Rheinbach und der Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019, den Bebauungsplan Nr. 108A „Rücklage Kottenforststraße“ aufzustellen.

Das Interesse an der Thematik war groß. Rund 60 Bürger waren der Einladung gefolgt. Die BfM war unter anderem durch sechs Ratsmitglieder vertreten. BfM-Vorsitzender Klaus-Jürgen Pusch und Fraktionsvorsitzender Johannes Steger leiteten den Abend.

Steger stellte zunächst anhand von Karten und Grafiken den derzeitigen Planungsstand für die drei beabsichtigten Windräder auf Meckenheimer und Rheinbacher Boden dar. Er erläuterte die rechtliche Einordnung des derzeitigen Sachstands. Die Stadt Meckenheim hatte ihre Stellungnahme an die zuständige Kreisbehörde abgegeben, sodass zurzeit in Meckenheim kommunalpolitisch nichts zu entscheiden war. Bürgereinwände könnten in diesem Stadium nur noch an die Kreisbehörde abgegeben werden.

Von Seiten der Bürger war insbesondere der Abstand der Windräder zur Wohnbebauung das wichtigste Thema. Steger stellte dar, dass sich die BfM schon vor fünf Jahren auf einen Mindestabstand von 1500 m festgelegt hatte, sich dabei im Stadtrat aber nicht durchsetzen konnte. Eine einheitliche bundesweite Regelung gäbe es nicht. Er informierte über die Diskussionen innerhalb der Bundesregierung über einen eventuellen künftigen Mindestabstand von 1000 m, der wohl aber schon wieder zugunsten kürzerer Abstände in Frage gestellt wird. Nach den Vorstellungen des Wirtschaftsministers sollen hierzu die Länder die entscheidende Kompetenz bekommen.

Die vielfältigen Beiträge der Bürger ließen eine ablehnende Grundeinstellung zu den Windrädern erkennen, auch wenn einzelne Stimmen drauf aufmerksam machten, dass mit zu vielen Restriktionen die Energiewende nicht gelingen könne. Frau Koston von der Bürgerinitiative „Gegenwind“ machte darauf aufmerksam, dass die geplante Erweiterung des Baugebiets „Sonnenseite“ wohl kaum realistisch wäre, wenn potentielle Grundstückskäufer die Nähe zu den Windrädern feststellen müssten. Sie erwähnte, dass die Bürgerinitiative Gegenwind nach wie vor aktiv besteht.

Das zweite große Thema des Abends war der Ratsbeschluss vom 11. Dezember 2019, den Bebauungsplan Nummer 108A, „Rücklage Kottenforststraße“, aufzustellen. Das bedeutet, dass eine Fläche von 44.444 m² am Nordrand von Lüftelberg in Bauland umgewidmet werden soll. Davon soll eine Fläche von maximal 10.000 m² tatsächlich überbaut werden. Rund 50 Wohneinheiten könnten entstehen. Während sich bei der Windkraft-Thematik die Positionen der im Saal vertretenen Bürger und der BfM in etwa deckten, war dies in Bezug auf den Bebauungsplan anders. Die BfM stellte dar, dass sie im Rat dem Aufstellungsbeschluss zugestimmt hatte. Sie erläuterte das mit der Wohnraumbedarfsanalyse des Rhein-Sieg-Kreises. Darin wurde ermittelt, dass auch Meckenheim bis 2025 eine bestimmte Anzahl von Wohneinheiten pro Jahr neu bauen muss, um die Bevölkerungszahl und eine gesunde Altersstruktur zu erhalten. Die Nachfrage nach Wohnraum sei da. Die BfM hält diese Begründung für stimmig. Steger erläuterte, dass zwischen der ersten Erörterung im Ausschuss für Stadtentwicklung und Umwelt und der entscheidenden Ratssitzung keine Zeit mehr zur Verfügung stand, um mit Bürgern das Thema zu erörtern. Für die Ausgestaltung des Baugebietes gebe es aber noch viel Spielraum, bei dem die Bürger eingebunden würden. Die Intention des Abends sei, die Informationen über den derzeitigen Sachstand zu vermitteln.

Dass bei den Bürgern eine Skepsis gegenüber diesen Plänen vorhanden war, kam deutlich zum Ausdruck. An grundsätzlichen Einwänden wurde die zunehmende „Zu-Pflasterung“ mit negativen Folgen für die Umwelt genannt. Generell bezogen sich die Sorgen der Bürger aber vorwiegend auf die Nachfolgelasten, wie Verkehrsströme, Kindertagesstätten und Einkaufsmöglichkeiten.

Steger stellte dar, dass der Bebauungsplan noch nicht rechtskräftig sei. Eine Bürgerbeteiligung würde mit der Offenlage erfolgen. BfM Vorsitzender Klaus-Jürgen Pusch bedankte sich abschließend bei den Bürgern für ihr Erscheinen und für die offene sachliche Aussprache.

Pressemitteilung

Wählervereinigung

Bürger für Meckenheim (BfM)

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