Die AG Wiederaufbau meldet den Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler

Nach der Flut: Wo darf noch gebaut werden?

Nach der Flut: Wo darf noch gebaut werden?

Neubaugebiet in Heppingen nach der Flut. Foto: ROB

23.12.2021 - 12:13

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Die AG Wiederaufbau meldet Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler „Im Ergebnis sind zwölf Flächen mit einer Größe von insgesamt knapp über 20 Hektar für Wohnbauzwecke geeignet. Hinzu kommen acht weitere Ersatzwohnbauflächen, die allerdings nur bedingt für eine Wohnbebauung geeignet erscheinen“, so SGD-Nord-Präsident Treis.

Dazu der Erste Kreisbeigeordnete Horst Gies MdL: „Ich danke allen Beteiligten der Arbeitsgruppe ‚Wiederaufbau‘ für die geleistete Arbeit. Mit dem Abschluss der Machbarkeitsprüfung von Ersatzwohnbauflächen für die Stadt Bad Neuenahr-Ahrweiler legen wir den Grundstein für den Wiederaufbau im Ahrtal. Die Ergebnisse geben den Menschen eine Perspektive, wo sie ihre Häuser und damit ihre Lebensmittelpunkte wieder aufbauen können. Dies lässt uns positiv in das neue Jahr und in die Zukunft schauen.

Die „AG Wiederaufbau“ unterstützt die Städte und Gemeinden bei der Suche nach geeigneten Ersatzwohnbauflächen. Konkret geht es darum, die Machbarkeit der von den Kommunen gemeldeten Flächen hinsichtlich der Vereinbarkeit mit den öffentlichen Belangen wie etwa der Raumordnung, dem Naturschutz, der Wasserwirtschaft, der Gewerbeaufsicht, der Forstwirtschaft oder der Archäologie in einem beschleunigten Verfahren zu prüfen.

Durch die Flutkatstrophe wurden zahlreiche Wohngebäude zerstört. Ein Wiederaufbau ist in vielen Fällen nicht mehr möglich oder wegen der Hochwasserrisiken von den Eigentümern nicht mehr gewollt, Baulücken und sonstige Baulandreserven an anderer Stelle liegen jetzt häufig im vorläufig gesicherten Überschwemmungsgebiet der Ahr und sind deshalb nur ausnahmsweise unter bestimmten Voraussetzungen bebaubar. Pressemitteilung SGD Nord

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Hilde B.:
Ich finde es klasse, dass ein Team aus unserer Region in der 2. Bundesliga spielt! Ich drücke euch weiterhin die Daumen. Macht weiter so! Ein fünfter Platz ist super!!!...
Amir Samed:
@juergen mueller - Präventive Maßnahmen zur Gefahrenabwehr sind, gegen jegliche Form eines Extremismus, der die freiheitliche Grundordnung bedroht, geeignet und durchführbar, jedoch, wie bereits bemängelt, bedürfen auch diese einer Rechtsgrundlage, welche ich, bei bestem Willen, in den ganzen Konjunktiven...
juergen mueller:
@Amir Samed - Solche Musik-Veranstaltungen gelten als Einstiegsdroge in die Neonaziszene. Deren Musikrichtung/Texte stellen eine Verherrlichung des Nationalsozialismus dar u. zielen darauf ab, die Grundwerte der freiheitlichen Demokratie zu beseitigen. Wenn sie sich einmal näher damit befasst hätten,...
Amir Samed:
@jueregn mueller - Zuerst genau lesen, dann kommentieren, daran sollten auch sie sich halten, denn es wird explizit keine Rechtsgrundlage (Paragraph, Verordnung, etc.) genannt. Damit ist eine Überprüfung durch den unvoreingenommenen Leser kaum möglich. @Gabriele Friedrich - Erstens gibt es keine rechtsverbindliche...

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Glückwunsch Mädels!...
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