Hinweis an Grundstückseigentümer
Straßenreinigungspflicht
Selters. Aus gegebenem Anlass wird darauf hingewiesen, dass gemäß der Straßenreinigungssatzung der Stadt Selters alle Grundstückeigentümer verpflichtet sind, die Straßen und Wege, insbesondere auch Grasbewuchs am Gehweg und Bordstein, zu reinigen.
Weiterhin ist der Wuchs von Hecken, Sträuchern und Büschen so kurz zu halten, dass diese nicht in die öffentlichen Flächen, insbesondere Gehwege und Straßenkreuzungen hineinragen.
Die Pflichtwidrigkeiten hinterlassen auch für die Stadt einen ungepflegten Eindruck. Bei Behinderungen, durch in den Gehweg wachsende Pflanzen, sind Fußgänger sehr oft gezwungen auf die Fahrbahn auszuweichen, wobei es zu gefährlichen Situationen kommen kann. Auch der fließende Verkehr kann an Kreuzungen hierdurch behindert werden. Das muss nicht sein.
Die Grundstückeigentümer, die ihrer Verpflichtung noch nicht nachgekommen sind, werden um Beachtung gebeten.
Es wird darauf hingewiesen, dass entsprechende Kontrollen durchgeführt werden und Verstöße zur Anzeige gebracht werden.
Die Stadt behält sich ebenfalls vor, im Rahmen der Ersatzvornahme, notwendige Maßnahmen durchzuführen.
Rolf Jung
Stadtbürgermeister Selters