ADAC gibt Tipps zum Thema Wildwechsel

Achtung, Wildwechsel: Das sollten Autofahrer wissen

Achtung, Wildwechsel: Das sollten Autofahrer wissen

Quelle: ADAC Mittelrhein

23.03.2023 - 16:19

Region. Am kommenden Sonntag, 26. März steht die Umstellung von Winter- auf Sommerzeit an und mit dem Jahreszeitenwechsel steigt das Risiko von Wildunfällen. ADAC Verkehrsexperte Herbert Fuss gibt Tipps, wie sich ein Unfall vermeiden lässt und was es bei einer Schadensregulierung zu beachten gilt. Alle zweieinhalb Minuten kollidiert in Deutschland ein Reh, ein Wildschwein oder ein Hirsch mit einem Fahrzeug. Die Folge: jährlich dutzende Tote, tausende Verletzte und eine halbe Milliarde Euro Sachschaden.

„Gerade zu dieser Jahreszeit steigt das Risiko, in einen Wildunfall verwickelt zu werden“, weiß Herbert Fuss, Verkehrsexperte des ADAC Mittelrhein. Für Autofahrende heißt das ab sofort wieder: wachsam sein. Besonders dort, wo die Wildwechselschilder stehen.


So einen Wildunfall vermeiden


Der ADAC empfiehlt deshalb, vorausschauend und mit reduzierter Geschwindigkeit zu fahren sowie ausreichend Abstand zum Vordermann zu halten. „Tiere kennen weder Verkehrsregeln noch eine Zeitumstellung. Wer an kritischen Stellen statt mit 80 mit 60 km/h unterwegs ist, verkürzt seinen Bremsweg um rund 20 Meter und hat damit deutlich bessere Chancen, sein Fahrzeug noch rechtzeitig zum Stehen zu bekommen“, erklärt Fuss.

Taucht Wild am Straßenrand auf, sofort das Tempo reduzieren. Befinden sich Tiere bereits auf der Straße, sollte versucht werden, diese durch lautes Hupen von der Straße zu vertreiben. Fuss: „Mit den Scheinwerfern aufzublenden, bewirkt eher das Gegenteil. Das grelle Licht verwirrt die Tiere und nimmt ihnen jede Orientierungsmöglichkeit, so dass diese nur verharren und nicht weiterlaufen.“


Richtiges Verhalten beim Wildunfall So funktioniert die Schadenregulierung


  • Warnblinkanlage einschalten, Warnweste anziehen und die Unfallstelle absichern.
  • Auch ohne Verletzte die Polizei unter 110 oder den Jagdpächter verständigen. Diese nach einer Wildschadenbescheinigung fragen, die zur Schadenregulierung mit der Kfz-Versicherung benötigt wird.
  • Keinesfalls darf das angefahrene Wild vom Unfallort entfernt werden. „Im schlimmsten Fall droht dann eine Anzeige wegen Wilderei“, betont Fuss.

Etwaige Schäden am Fahrzeug, die durch einen Zusammenstoß mit Haarwild entstanden sind, ersetzt die Teilkasko-Versicherung. Dies hat den Vorteil, dass die Versicherungsprämie nicht steigt. Zum Haarwild gehören beispielsweise Wildschwein, Reh, Hirsch, Fuchs oder Hase. Bei Unfällen mit Vögeln kommen hingegen nicht alle Versicherungen über die Teilkasko für den entstandenen Schaden auf. Hier greift dann gegebenenfalls die Vollkaskoversicherung. „Die Inanspruchnahme ist allerdings mit einer Rückstufung in eine ungünstigere Schadenfreiheitsklasse verbunden“, klärt Fuss auf.

Weiterführende Informationen finden auch unter: www.adac.de/verkehr/verkehrssicherheit/tiere/wildunfaelle

Pressemitteilung ADAC Mittelrhein e.V.

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