Maßnahmen der Stadt Remagen in Bezug auf das Coronavirus

Corona-Virus: 2 Infektionsfälle in Remagen

Keine Veranstaltungen bis 19.04. und eingeschränkter Zugang zur Stadtverwaltung

16.03.2020 - 12:27

Remagen. Laut Gesundheitsamt der Kreisverwaltung Ahrweiler gibt es in Remagen zwei Personen, die sich mit dem Coronavirus infiziert haben. (Stand: 14.03.). Diese sowie ihre Kontaktpersonen wurden durch das Kreisgesundheitsamt unter häusliche Quarantäne gestellt. Durch die dynamische Entwicklung bei der Ausbreitung des Coronavirus stehen bei den Organisatoren von Veranstaltungen derzeit die Telefone nicht still. Findet die Veranstaltung statt, wird sie verschoben oder ganz abgesagt?

Der Kreis Ahrweiler untersagt per Allgemeinverfügung Veranstaltungen mit mehr als 75 Teilnehmern. Der Veranstaltungsbegriff ist dabei weit zu fassen. Nicht darunter fällt der Besuch von Bildungseinrichtungen wie Schulen und Hochschulen sowie von Betreuungseinrichtungen für Kinder unter 16 Jahren. Wer gegen das Verbot verstößt, macht sich strafbar. Die Verfügung gilt entsprechend des zugrundeliegenden Erlasses des Landes vom 13. März 2020 zunächst bis zum 10. April 2020. Für Veranstaltungen unter 75 Personen in geschlossenen Räumen gelten strenge Auflagen. Hierzu gehört die Anzeigepflicht bei der Kreisverwaltung, die Registrierung aller Teilnehmerinnen und Teilnehmer und die zwingende Beachtung der Empfehlungen des Robert-Koch-Instituts für Veranstaltungen (www.rki.de), wie zum Beispiel eine angemessene Belüftung des Veranstaltungsortes und die Beachtung der Hygienevorschriften.

Die Stadt Remagen hat entschieden, ab sofort bis zum 19.04.2020 alle städtischen Veranstaltungen abzusagen und darüber hinaus per Nutzungsuntersagung Veranstaltungen in städtischen Liegenschaften zu verhindern. Hiervon sind alle Sportanlagen, Dorfgemeinschaftshäuser, Kindergärten sowie die Kulturwerkstatt und der Jugendbahnhof betroffen. „Die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger hat oberste Priorität. Daher wollen wir im Moment keine Veranstaltungen in geschlossenen Räumen durchführen“, erklärt Bürgermeister Björn Ingendahl. Aus Verantwortung für das Wohl der Bevölkerung ist diese Maßnahme aus seiner Sicht unumgänglich.


Eingeschränkter Zugang zur Stadtverwaltung Remagen


Um einen möglichst hohen Schutz der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Stadtverwaltung Remagen bei gleichzeitiger Aufrechterhaltung des Dienstbetriebes zu gewährleisten, wird der Zugang zur Verwaltung für die Öffentlichkeit stark eingeschränkt.

Im Einzelnen bedeutet dies:

  • Bürgerinnen und Bürger müssen grundsätzlich vor Aufsuchen der Verwaltung telefonische Rücksprache halten, ob ein persönliches Erscheinen nach Terminvergabe nötig ist, oder ob die Angelegenheit telefonisch erledigt werden kann (Telefonzentrale: 02642/201-0)
  • Angelegenheiten, die nicht dringend sind, sollen möglichst aufgeschoben werden.
  • Die Touristinformation bleibt bis auf Weiteres geschlossen.
  • Eheschließungen: Bis zum Ende der Osterferien (19.04.2020) gilt die folgende Einschränkung für Eheschließungen beim Standesamt der Stadt Remagen: Die Anzahl der teilnehmenden Personen ist auf die Eheschließenden sowie auf zwei Trauzeugen begrenzt. Alternativ kann die Eheschließung verschoben werden.

Pressemitteilung Stadt Remagen

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