Allgemeine Berichte | 09.04.2024

Gnadenhof-Besitzerin Liane Olert zieht nun an das Oberverwaltungsgericht

Eifel: Gnadenhof soll Hunde abgeben

Liane Olert mit einem ihrer Schützlinge.  Foto: privat

Harscheid. Für Liane Olert ist Tierschutz eine Herzensangelegenheit: Auf ihrem Gnadenhof im Eifeldorf Harscheid schenkt sie kranken und alten Hunden, die niemand mehr haben will, einen friedlichen Lebensabend. Olert betreibt den Hof seit über 15 Jahren und nicht nur in der Eifel kennt sie jeder. In vielen überregionalen Medien wurde der Gnadenhof als Vorzeigeprojekt beschrieben. Doch jetzt könnte für Liane Olert und ihre Schützlinge alles anders werden. Geht es nach dem Veterinäramt des Kreises Ahrweiler, darf Liane Olert nur noch fünf ihrer insgesamt 56 Hunde behalten.

Veterinäramt stellt Mängel fest

Vorausgegangen war eine Kontrolle, bei der das Veterinäramt des Kreises festgestellt hatte, dass die Haltung der Tiere derzeit nicht artgerecht und die Haltung der Hunde im vorliegenden Fall nicht tierschutzgerecht sei. Unter anderem wurde bemängelt, dass der Liegebereich der Tiere mit Kot verschmutzt war. Bei einigen Hunden seien die Krallen nicht rechtzeitig geschnitten worden. Deshalb sei die Reduzierung des Hundebestandes angeordnet worden, teilte die Pressestelle des Kreises Ahrweiler auf Anfrage von BLICK aktuell mit. Das hat das Verwaltungsgericht Koblenz in einem Eilverfahren entschieden Ein komplettes Hundehaltungsverbot wurde hingegen nicht verlangt. Sollte Liana Olert der Anordnung des Amtes jedoch nicht nachkommen und den Hundebestand reduzieren, sollen die überzähligen Hunde in Pflegestellen oder bei sachkundigen Privatpersonen untergebracht werden. „Die Bestandsreduzierung auf maximal fünf gleichzeitig gehaltene Hunde sei erforderlich, um als Einzelperson eine artgerechte Tierhaltung sicher gewährleisten zu können“, heißt es in der Stellungnahme weiter. Und: Nach dem Tierschutzgesetz ist das Veterinäramt zum Einschreiten verpflichtet.

„Bis ins Mark getroffen“

Für Liane Olert ist die ganze Entwicklung völlig unverständlich. Es liege in der Natur der Sache, dass es einigen Tieren nicht gut gehe. „Meine Hunde sind sehr alt, teilweise dement und inkontinent“, sagt die Gnadenhof-Besitzerin. „Mir ist es wichtig, gerade diesen Tieren einen schönen Lebensabend zu ermöglichen“, so Olert weiter. Und bisher hat die Tierschützerin auch alle behördlichen Auflagen erfüllt. Jedes Tier werde von ihr liebevoll gepflegt und tierärztlich versorgt. Die jetzige Entscheidung treffe sie „bis ins Mark“. „Für mich und mein Rudel ist ein Worst-Case-Szenario eingetreten“, so Olert.

Nun entscheidet das Oberverwaltungsgericht

Liane Olert will sich damit nicht zufrieden geben. „Ich habe meinen Anwalt angerufen und gefragt, was wir tun können“, sagt sie. Ein erster Schritt ist bereits getan. Denn nun wird das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz über den Fall entscheiden. Außerdem hat Liane Olert eine Petition gestartet. Die Resonanz ist enorm: Am 8. April hatte die Petition über 106.000 Unterzeichner. Liane Olert will die Petition an die rheinland-pfälzische Ministerpräsidentin Malu Dreyer übergeben. In der nächsten Zeit wird am Gnadenhof alles seinen gewohnten Gang gehen, denn der Ausgang der Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts bleibt abzuwarten. „Bis zu dieser Entscheidung werden keine Maßnahmen durchgeführt“, heißt es aus der Kreisverwaltung.

ROB

Liane Olert mit einem ihrer Schützlinge. Foto: privat

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