Allgemeine Berichte | 28.01.2023, 16:51 Uhr

Gerichtsurteil aus dem Rhein-Sieg-Kreis

Krankgeschrieben auf „Ibiza Party“

Rausschmiss gerechtfertigt

Symbolfoto: Pixabay

Rhein-Sieg-Kreis. Ist es in Ordnung, krankgeschrieben auf einer „Wild Night Ibiza Party“ zu feiern? Oder ist eine fristlose Kündigung gerechtfertigt? Das Arbeitsgericht Siegburg hat in einem aktuellen Fall für den Arbeitgeber gestimmt und die fristlose Kündigung verteidigt. Im Normalfall gilt, dass der Arbeitnehmer auch mit „gelben Schein“ allen Freizeitbeschäftigungen nachgehen kann, die der Heilung nicht abträglich sein kann. Freilich kommt es dabei auf die Art der Erkrankung an. Und das war im vorliegenden Fall ein Problem.

Der Hintergrund: Die Klägerin, die fristlos gekündigt wurde und nun das Arbeitsgericht bemühte, war seit 2017 als Pflegeassistentin bei der Beklagten beschäftigt. Ihre Arbeitsstelle setzte auch Dienst am Wochenende voraus, so auch an dem Wochenende im Juli 2022. Für Samstag und Sonntag meldete sich die Frau krank, da sie Grippesymptome habe und sich fiebrig fühlte. An diesem Abend fand besagte Party in Hennef statt. Dort wurde die Feiernde fotografiert und die Bilder auf der Homepage des Veranstalters gezeigt. Auch im WhatsApp-Status teilte die Klägerin die Fotos. Als dies bekannt wurde, schmiss die Firma die Frau raus - und das fristlos.

Eine Klage dagegen wies das Arbeitsgericht Siegburg ab und befindet die fristlose Kündigung als rechtens. Da die Frau auf den Fotos in bester Laune zu sehen war, habe sie über ihre Erkrankung getäuscht. Somit war das Vertrauen in ihre Redlichkeit erschüttert. Verstärkt wurde der Eindruck, dass die Klägerin gegenüber ihres Arbeitnehmers angegeben hatte, Grippesymptome zu haben, während sie vor Gericht angab, wegen einer zweitägigen psychischen Erkrankung arbeitsunfähig gewesen zu sein, die zudem erst im Nachhinein durch den Arzt festgestellt wurde und nach dem Wochenende plötzlich ausgeheilt war. Das Gericht stellte fest, das die Ausführungen in sich unglaubhaft waren. Fazit: Der Rausschmiss war gerechtfertigt.

Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung beim Landesarbeitsgericht Köln eingelegt werden.

Symbolfoto: Pixabay

BLICK aktuell bei Google bevorzugen
Erhalte mehr Inhalte von uns in deinen Google-Suchergebnissen.
Täglich exklusive Inhalte
Täglich exklusive Inhalte

Das digitale Magazin für Rhein, Ahr und Eifel — jeden Tag eine neue Ausgabe, optimiert fürs Smartphone.

  • 30 Tage gratis
  • Neue Ausgabe jeden Tag
  • Für unterwegs gemacht
Heutige Ausgabe lesen
Blick aktuell
Regio MAGAZIN

Bildergalerien
Dusch WC
Image
Anzeige Beratertage Schlafexperte
Zukunft trifft Tradition KW 34
Gesundheitsexperten Bad Neuenahr-Ahrweiler
Betriebsferien September 2026
Stellenanzeige 087-2026
Empfohlene Artikel
Öffentliche Bekanntmachung
2

Der Sportausschuss und Sportstättenbeirat des Kreises Ahrweiler tritt am Montag, dem 14.09.2026, um 14:00 Uhr im Sitzungsraum 1 (1. Etage, Raum 1.04) der Kreisverwaltung Ahrweiler in Bad Neuenahr-Ahrweiler, Wilhelmstraße 24-30, zu seiner nächsten Sitzung zusammen. Tagesordnung: 1. Feststellung der Beschlussfähigkeit und Anerkennung der Niederschrift der Sitzung am 01.09.2025,

Weiterlesen

Weitere Artikel
von links nach rechts: Sven Gottschalck, Ulrich Stieber, Nick Falkner, Richard Lindner, Julius Knieps, Werner Kasel und Mario Falkner
245

Bad Neuenahr-Ahrweiler. Wie kann ehrenamtliches Engagement in Bad Neuenahr-Ahrweiler künftig noch besser unterstützt und vernetzt werden? Dieser Frage widmeten sich am Mittwochabend Vertreterinnen und Vertreter zahlreicher Vereine und Initiativen sowie ehrenamtlich Engagierte bei einer Informationsveranstaltung im Veedelstreff DomCafé. Auf Einladung der Stiftung Ahrtal informierten sie sich über die Pläne für das neue Ehrenamtszentrum im ehemaligen „Haus der Jugend“.

Von Richard Lindner aus Bad Neuenahr-Ahrweiler

Weiterlesen

Der WKB sorgt in Mayen weiter für erheblichen Verwaltungsaufwand. Sieben von neun Abrechnungseinheiten stehen noch aus. Die FWM fordert deshalb vor weiteren Schritten eine vollständige Kostenbilanz.
622

Mayen. Zwei von neun Abrechnungseinheiten sind beim wiederkehrenden Straßenausbaubeitrag (WKB) bislang bearbeitet – doch bereits jetzt sorgt das Verfahren für erheblichen Verwaltungsaufwand. Nach Angaben der Freien Wähler Mayen (FWM) sind inzwischen mehr als 500.000 Euro an internen und externen Kosten angefallen. Gleichzeitig gibt es Forderungen nach zusätzlichem Personal, um den entstandenen Bearbeitungsstau abzubauen.

Von Michael Helsper aus Mayen

Weiterlesen